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Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat

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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />

Auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Zulassungssystems in <strong>Deutschland</strong> steht<br />

den Marburg-Biedenkopf erprobten Lösungsansätzen wenig entgegen. Denn Bürgerinnen<br />

und Bürger müssen generell bei den technischen Überwachungsorganisationen vor Ort mit<br />

ihrem Kraftfahrzeug physisch erscheinen, so dass dieser Prozess ohnehin zukünftig nicht<br />

vollständig online erfolgen kann. Gleiches gilt für die Einwohnermeldebehörde, die geän<strong>der</strong>te<br />

Adresseintragungen an die Zulassungsstellen melden. Dieser Prozess lässt sich jedoch<br />

leicht online abwickeln, indem die geän<strong>der</strong>ten Einwohnerdaten automatisch an die Zulassungsbehörde<br />

weitergeleitet werden.<br />

Mithin handelt es sich bei den Pilotprozessen in Marburg-Biedenkopf um einen Lösungsansatz,<br />

<strong>der</strong> bereits jetzt bundesweit leicht ausgerollt werden kann, dessen Kosten-Nutzen-<br />

Relation generell günstig ist und die dort praktizierte Lösung einer grundlegenden Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des Zulassungswesens in Richtung einer onlinebasierten Abwicklung nicht entgegensteht.<br />

Allerdings ist mit <strong>der</strong> erreichten Lösung im Landkreis Marburg-Biedenkopf noch<br />

nicht die im Aktionsplan beschriebene Zielsetzung einer vollständigen <strong>Online</strong>-Zulassung erreicht,<br />

so dass es eine entsprechende Weiterentwicklung bedarf.<br />

Die Lösungsansätze erfüllen insgesamt die Zielsetzung <strong>der</strong> Stufe 1, da bei bestimmten Kfz-<br />

Zulassungsleistungen die Kunden nicht mehr die Zulassungsbehörde aufsuchen müssen.<br />

Für die Lösungsansätze <strong>der</strong> Pilotregion Marburg-Biedenkopf lassen sich folgende<br />

Empfehlungen für die Weiterentwicklung formulieren:<br />

� Flächendeckende Übernahme des Prozesses „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ZB I nach einem Umzug<br />

in <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörde“ in allen Einwohnermeldebehörden <strong>–</strong> sowohl<br />

bei Kennzeichenmitnahmen als auch bei Än<strong>der</strong>ung des Kennzeichens <strong>–</strong> mit automatischer<br />

Weiterleitung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Adresse an das Kfz-Fachverfahren.<br />

� Schaffung <strong>der</strong> rechtlichen Möglichkeiten, dass die Einwohnermeldebehörden die<br />

geän<strong>der</strong>ten Kennzeichen siegeln.<br />

� Schaffung <strong>der</strong> rechtlichen Möglichkeiten, Zulassungsprozesse auch durch Beliehene,<br />

wie z.B. TÜV o<strong>der</strong> DEKRA, ausführen zu lassen.<br />

� Weitere Reduktion <strong>der</strong> Medienbrüche bei <strong>der</strong> Zulassung durch die Technische<br />

Überwachungsorganisation, u.a. durch die vollständige <strong>Online</strong>-Bereitstellung <strong>der</strong><br />

technischen Gutachten und <strong>Online</strong>-Beantragung <strong>der</strong> (Wie<strong>der</strong>-)Zulassung und Authentisierung<br />

des Fahrzeughalters.<br />

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