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Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat

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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />

kehr nicht gefährdet. Um für Fahrzeuge, die keine EG-Typengenehmigung haben, eine Zulassung<br />

zu erhalten, ist ebenfalls ein Gutachten erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die technischen Än<strong>der</strong>ungen sowie Adress- und Halterän<strong>der</strong>ungen müssen vom Fahrzeughalter<br />

gemäß § 13 (1) FZV <strong>der</strong> Zulassungsbehörde mitgeteilt und sowohl in die Zulassungsbescheinigung<br />

I als auch in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen werden.<br />

Um technische Än<strong>der</strong>ungen abnehmen und in die Zulassungsdokumente eintragen zu lassen,<br />

mussten die Kunden bisher zwei Stellen aufsuchen. Zunächst mussten die Kunden ein<br />

Gutachten, z.B. über eine technische Än<strong>der</strong>ung, bei einem technischen Sachverständigen<br />

erstellen lassen, um anschließend die Zulassungsstelle aufzusuchen. Hier musste dann eine<br />

(neue) Betriebszulassung beantragt werden, für die die ZB I und die ZB II sowie die Nummer<br />

<strong>der</strong> elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen waren.<br />

Lassen die Kunden das Gutachten bei <strong>der</strong> TÜH erstellen, verläuft <strong>der</strong> neu gestaltete Prozess<br />

wie folgt:<br />

� Nachdem das Fahrzeug bei <strong>der</strong> TÜH begutachtet wurde, kann dort die Betriebszulassung<br />

unmittelbar vor Ort beantragt werden, wenn die Kunden die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen vorlegen können.<br />

� Die Kunden erklären schriftlich, dass sie mit <strong>der</strong> elektronischen Übermittlung seiner<br />

Daten einverstanden sind, und füllen einen Antrag (Formular <strong>der</strong> Zulassungsbehörde)<br />

aus.<br />

� Die TÜH-Mitarbeiter übermitteln dann das Gutachten und den Antrag an eine speziell<br />

dafür eingerichtete Faxnummer <strong>der</strong> Zulassungsbehörde.<br />

� Danach loggen sich die TÜH-Mitarbeiter in eine browserbasierte Applikation ein, mit<br />

<strong>der</strong> die Daten direkt in das Fachverfahren <strong>der</strong> Zulassungsbehörde übernommen werden<br />

können. Soll ein Fahrzeug neu zugelassen werden, lassen die Mitarbeiter als<br />

erstes die Kunden aus einer Liste ein verfügbares Kennzeichen wählen und geben<br />

dann die Nummer des Gutachtens, die persönlichen Daten, die eVB-Nummer und die<br />

Bankverbindung ein. Wurde nur eine neue Betriebszulassung beantragt, entfällt die<br />

Auswahl des Kennzeichens. Wenn die eingegebenen Daten abgespeichert werden,<br />

werden diese zugleich automatisch an die Zulassungsbehörde übermittelt.<br />

� Danach erscheint <strong>der</strong> Vorgang in einer Liste, die den TÜH-Mitarbeitern den Status<br />

<strong>der</strong> Bearbeitung in <strong>der</strong> Zulassungsbehörde anzeigt.<br />

� Die Mitarbeiter in <strong>der</strong> Zulassungsbehörde werden über ein speziell eingerichtetes<br />

Diensthandy automatisch benachrichtigt, dass die Daten für die Zulassung nun vorliegen.<br />

Außerdem erscheint <strong>der</strong> Vorgang in einer so genannten To-Do-Liste.<br />

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