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Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat

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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />

7.2.2 Technische Grundlagen für die neuen Zulassungsprozesse<br />

Für die elektronische Abwicklung <strong>der</strong> Prozesse wird eine browserbasierte <strong>IT</strong>-Anwendung<br />

verwendet, die von Steria-Mummert, dem <strong>IT</strong>-Anbieter des kreislichen Kfz-Fachverfahrens,<br />

neu entwickelt wurde. Die Anwendung ist als Portal gestaltet, über das die beteiligten Behörden<br />

Zugang zu den erfor<strong>der</strong>lichen Daten und Funktionalitäten erhalten. Damit ist es nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich gewesen, auf den <strong>IT</strong>-Systemen <strong>der</strong> TÜH Hessen und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden<br />

neue Fachverfahren zu installieren, son<strong>der</strong>n es kann <strong>der</strong> auf den vorhandenen Computern<br />

bereits installierte Internet-Browser verwendet werden.<br />

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Daten, die in das Portal eingegeben werden, auch in die<br />

Fachverfahren an<strong>der</strong>er Hersteller übernommen werden können. Hier gab es während <strong>der</strong><br />

Umsetzung zunächst technische Probleme mit den Fachverfahren <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en beiden Anbieter<br />

von Kfz-Fachverfahren in Hessen: Während <strong>der</strong> eine Anbieter (Telecomputer) relativ<br />

schnell Abhilfe schaffen konnte, hielt <strong>der</strong> kommunale <strong>IT</strong>-Dienstleister eKom21 die technischen<br />

Probleme zunächst für nicht lösbar. Zusammen mit dem zuständigen Landesministerium<br />

konnte jedoch eine Lösung gefunden werden.<br />

Weil eine browserbasierte Anwendung verwendet wird, ist es nicht erfor<strong>der</strong>lich, dass die beteiligten<br />

Behörden sich an das Verwaltungsnetz des Kreises anschließen, um die Daten an<br />

die Zulassungsbehörde zu übermitteln. Daher entstehen für die Einwohnermeldebehörden<br />

und die TÜH keine zusätzlichen Anschlusskosten. Um die Daten sicher zu übermitteln, wird,<br />

wie beim <strong>Online</strong>-Banking, das sichere Internetprotokoll „https", verwendet, so dass grundsätzlich<br />

keine Möglichkeit besteht, die Daten während <strong>der</strong> Übermittlung zu manipulieren.<br />

7.2.3 Rechtliche Grundlage für die neuen Prozesse<br />

Die Einbeziehung <strong>der</strong> TÜH und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden konnte ohne rechtliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen werden. Beide Stellen erbringen als Behörden die Leistungen im Zulassungswesen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Amtshilfe nach § 4ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.<br />

Nach dieser Vorschrift ist es zulässig, dass eine Behörde für eine an<strong>der</strong>e Behörde<br />

Leistungen erbringt, wenn diese z.B. aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Gründen, beson<strong>der</strong>s<br />

weil die zur Vornahme <strong>der</strong> Amtshandlung erfor<strong>der</strong>lichen Dienstkräfte o<strong>der</strong> Einrichtungen<br />

fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann.<br />

Um die Zulassungsleistungen abschließend erbringen zu können, haben die Mitarbeiter <strong>der</strong><br />

TÜH und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden das Recht, das Landkreissiegel zu verwenden. Die<br />

Entscheidung, ob ein Fahrzeug zugelassen wird, verbleibt jedoch bei <strong>der</strong> Zulassungsbehörde.<br />

Sie nimmt bei Prozess 1, <strong>der</strong> Zulassung durch die TÜH, auch noch eine Kontrollfunktion<br />

wahr, indem die Mitarbeiter <strong>der</strong> Zulassungsbehörde zunächst das per Fax übermittelte Gutachten<br />

überprüfen.<br />

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