Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat
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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />
7.2.2 Technische Grundlagen für die neuen Zulassungsprozesse<br />
Für die elektronische Abwicklung <strong>der</strong> Prozesse wird eine browserbasierte <strong>IT</strong>-Anwendung<br />
verwendet, die von Steria-Mummert, dem <strong>IT</strong>-Anbieter des kreislichen Kfz-Fachverfahrens,<br />
neu entwickelt wurde. Die Anwendung ist als Portal gestaltet, über das die beteiligten Behörden<br />
Zugang zu den erfor<strong>der</strong>lichen Daten und Funktionalitäten erhalten. Damit ist es nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich gewesen, auf den <strong>IT</strong>-Systemen <strong>der</strong> TÜH Hessen und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden<br />
neue Fachverfahren zu installieren, son<strong>der</strong>n es kann <strong>der</strong> auf den vorhandenen Computern<br />
bereits installierte Internet-Browser verwendet werden.<br />
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Daten, die in das Portal eingegeben werden, auch in die<br />
Fachverfahren an<strong>der</strong>er Hersteller übernommen werden können. Hier gab es während <strong>der</strong><br />
Umsetzung zunächst technische Probleme mit den Fachverfahren <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en beiden Anbieter<br />
von Kfz-Fachverfahren in Hessen: Während <strong>der</strong> eine Anbieter (Telecomputer) relativ<br />
schnell Abhilfe schaffen konnte, hielt <strong>der</strong> kommunale <strong>IT</strong>-Dienstleister eKom21 die technischen<br />
Probleme zunächst für nicht lösbar. Zusammen mit dem zuständigen Landesministerium<br />
konnte jedoch eine Lösung gefunden werden.<br />
Weil eine browserbasierte Anwendung verwendet wird, ist es nicht erfor<strong>der</strong>lich, dass die beteiligten<br />
Behörden sich an das Verwaltungsnetz des Kreises anschließen, um die Daten an<br />
die Zulassungsbehörde zu übermitteln. Daher entstehen für die Einwohnermeldebehörden<br />
und die TÜH keine zusätzlichen Anschlusskosten. Um die Daten sicher zu übermitteln, wird,<br />
wie beim <strong>Online</strong>-Banking, das sichere Internetprotokoll „https", verwendet, so dass grundsätzlich<br />
keine Möglichkeit besteht, die Daten während <strong>der</strong> Übermittlung zu manipulieren.<br />
7.2.3 Rechtliche Grundlage für die neuen Prozesse<br />
Die Einbeziehung <strong>der</strong> TÜH und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden konnte ohne rechtliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgenommen werden. Beide Stellen erbringen als Behörden die Leistungen im Zulassungswesen<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Amtshilfe nach § 4ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.<br />
Nach dieser Vorschrift ist es zulässig, dass eine Behörde für eine an<strong>der</strong>e Behörde<br />
Leistungen erbringt, wenn diese z.B. aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Gründen, beson<strong>der</strong>s<br />
weil die zur Vornahme <strong>der</strong> Amtshandlung erfor<strong>der</strong>lichen Dienstkräfte o<strong>der</strong> Einrichtungen<br />
fehlen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann.<br />
Um die Zulassungsleistungen abschließend erbringen zu können, haben die Mitarbeiter <strong>der</strong><br />
TÜH und <strong>der</strong> Einwohnermeldebehörden das Recht, das Landkreissiegel zu verwenden. Die<br />
Entscheidung, ob ein Fahrzeug zugelassen wird, verbleibt jedoch bei <strong>der</strong> Zulassungsbehörde.<br />
Sie nimmt bei Prozess 1, <strong>der</strong> Zulassung durch die TÜH, auch noch eine Kontrollfunktion<br />
wahr, indem die Mitarbeiter <strong>der</strong> Zulassungsbehörde zunächst das per Fax übermittelte Gutachten<br />
überprüfen.<br />
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