Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat
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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />
8.2 Beschreibung des umgesetzten Lösungsansatzes<br />
8.2.1 Darstellung des neu gestalteten Zulassungsprozesses<br />
Im Rhein-Erft-Kreis wurde ein Zulassungsprozess neu gestaltet und umgesetzt; dieser wird<br />
nachfolgend beschrieben.<br />
Prozess: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs<br />
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, mussten die Kunden gemäß § 14,1 FZV bisher<br />
die Zulassungsbehörde aufsuchen und den Sachbearbeitern Fahrzeugschein bzw. ZB I und<br />
Fahrzeugbrief bzw. ZB II sowie die Kennzeichen zur so genannten Entstempelung vorlegen.<br />
Wird das Fahrzeug verwertet, d.h. entsorgt, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Verwertungsbetriebs<br />
vorzulegen. Einige Zulassungsbehörden verlangen zusätzlich, wenn z.B. das<br />
Auto nicht verwertet wird, so genannte Verbleibserklärungen, in denen angegeben werden<br />
muss, wo das abgemeldete Fahrzeug abgestellt wird o<strong>der</strong> ob es ins Ausland verkauft worden<br />
ist. Die Sachbearbeiter tragen in die ZB I das Datum <strong>der</strong> Außerbetriebsetzung ein und entsiegeln<br />
entwe<strong>der</strong> selbst die Kennzeichen o<strong>der</strong> die Kunden entfernen auf Auffor<strong>der</strong>ung die<br />
Siegel von den Kennzeichen. Dann händigen die Sachbearbeiter die entwerteten Dokumente<br />
und die entsiegelten Kennzeichen den Kunden wie<strong>der</strong> aus. Soll das Fahrzeug innerhalb von<br />
zwölf Monaten wie<strong>der</strong> zugelassen werden, können die Kunden das Kennzeichen reservieren<br />
lassen. Das neue Angebot Service-Home kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn<br />
das Fahrzeug verwertet werden soll.<br />
Der neugestaltete Prozess <strong>der</strong> Außerbetriebsetzung verläuft wie folgt:<br />
� Die Kunden rufen die Webseite des Straßenverkehrsamts<br />
des Rhein-Erft-Kreises (http://www.rhein-<br />
erft-kreis.de/Internet/Themen/strassenverkehrsamt-<br />
1/) auf und starten über einen Button die „Service-<br />
Home“-Anwendung.<br />
� Bevor mit <strong>der</strong> Beantragung begonnen werden kann, erhalten die Kunden u.a. folgende<br />
Hinweise:<br />
Darst. 11: Ausschnitt <strong>der</strong> <strong>Online</strong>-Anwendung<br />
o Der Service wird nur für Privatkunden angeboten.<br />
o Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen.<br />
Darst. 10: Button zur Service-<br />
Home-Anwendung<br />
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