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Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat

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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />

8.2 Beschreibung des umgesetzten Lösungsansatzes<br />

8.2.1 Darstellung des neu gestalteten Zulassungsprozesses<br />

Im Rhein-Erft-Kreis wurde ein Zulassungsprozess neu gestaltet und umgesetzt; dieser wird<br />

nachfolgend beschrieben.<br />

Prozess: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs<br />

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, mussten die Kunden gemäß § 14,1 FZV bisher<br />

die Zulassungsbehörde aufsuchen und den Sachbearbeitern Fahrzeugschein bzw. ZB I und<br />

Fahrzeugbrief bzw. ZB II sowie die Kennzeichen zur so genannten Entstempelung vorlegen.<br />

Wird das Fahrzeug verwertet, d.h. entsorgt, ist zusätzlich eine Bescheinigung des Verwertungsbetriebs<br />

vorzulegen. Einige Zulassungsbehörden verlangen zusätzlich, wenn z.B. das<br />

Auto nicht verwertet wird, so genannte Verbleibserklärungen, in denen angegeben werden<br />

muss, wo das abgemeldete Fahrzeug abgestellt wird o<strong>der</strong> ob es ins Ausland verkauft worden<br />

ist. Die Sachbearbeiter tragen in die ZB I das Datum <strong>der</strong> Außerbetriebsetzung ein und entsiegeln<br />

entwe<strong>der</strong> selbst die Kennzeichen o<strong>der</strong> die Kunden entfernen auf Auffor<strong>der</strong>ung die<br />

Siegel von den Kennzeichen. Dann händigen die Sachbearbeiter die entwerteten Dokumente<br />

und die entsiegelten Kennzeichen den Kunden wie<strong>der</strong> aus. Soll das Fahrzeug innerhalb von<br />

zwölf Monaten wie<strong>der</strong> zugelassen werden, können die Kunden das Kennzeichen reservieren<br />

lassen. Das neue Angebot Service-Home kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn<br />

das Fahrzeug verwertet werden soll.<br />

Der neugestaltete Prozess <strong>der</strong> Außerbetriebsetzung verläuft wie folgt:<br />

� Die Kunden rufen die Webseite des Straßenverkehrsamts<br />

des Rhein-Erft-Kreises (http://www.rhein-<br />

erft-kreis.de/Internet/Themen/strassenverkehrsamt-<br />

1/) auf und starten über einen Button die „Service-<br />

Home“-Anwendung.<br />

� Bevor mit <strong>der</strong> Beantragung begonnen werden kann, erhalten die Kunden u.a. folgende<br />

Hinweise:<br />

Darst. 11: Ausschnitt <strong>der</strong> <strong>Online</strong>-Anwendung<br />

o Der Service wird nur für Privatkunden angeboten.<br />

o Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen.<br />

Darst. 10: Button zur Service-<br />

Home-Anwendung<br />

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