Deutschland-Online „Kfz-Wesen“ – Evaluierung der ... - IT Planungsrat
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IfG.CC: DOL-Kfz <strong>Online</strong>: Evaluation <strong>der</strong> Pilotprojekte<br />
8.2.2 Technische Grundlagen für den neuen Zulassungsprozess<br />
Für die elektronische Abwicklung des neu gestalteten Prozesses wird ein Zusatzmodul des<br />
Kfz-Fachverfahrens OK.Vorfahrt verwendet, das von <strong>der</strong> Zulassungsbehörde in Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> AKDB, dem Anbieter des Fachverfahrens, entwickelt wurde. Dieses Vorgehen wurde<br />
gewählt, da gute Erfahrungen mit dem Zusatzmodul für die Terminvereinbarung und Datenvorerfassung<br />
vorlagen, das bereits seit 2005 eingesetzt wird. Für die Entwicklung des Moduls<br />
durch die AKDB entstanden <strong>der</strong> Zulassungsbehörde keine zusätzlichen Kosten. Denn<br />
die AKDB hatte ein Eigeninteresse an <strong>der</strong> Entwicklung, da sie das Modul zukünftig auch ihren<br />
an<strong>der</strong>en kommunalen Kunden anbieten möchte.<br />
Das Modul für Service-Home ist browserbasiert, so dass die Kunden für die Eingabe ihrer<br />
Daten nur einen Internetanschluss und einen Internet-Browser benötigen. Um die Daten sicher<br />
zu übermitteln, wird das Internetprotokoll „https“ verwendet. Dabei werden die Daten<br />
über das so genannte SSL-Protokoll verschlüsselt. Damit besteht grundsätzlich keine Möglichkeit,<br />
die Daten während <strong>der</strong> Übermittlung zu manipulieren.<br />
8.2.3 Rechtliche Grundlage für den neuen Zulassungsprozess<br />
Für das neue Angebot Service-Home waren keine rechtlichen Än<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich. So<br />
wird die Leistung vor Ort beim Kunden weiterhin von Mitarbeitern <strong>der</strong> kreislichen Zulassungsbehörde<br />
erbracht. Die Außendienstmitarbeiter treffen letztlich vor Ort die Entscheidung,<br />
ob das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird. Damit verbleibt die Entscheidung bei <strong>der</strong><br />
Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises.<br />
Um den höheren Aufwand für die Zulassungsbehörde auszugleichen, wird eine Servicepauschale<br />
in Höhe von 12,80 Euro gemäß Gebühren-Nummer 399 <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />
Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Da in <strong>der</strong> Gebührenordnung für eine<br />
<strong>der</strong>artige Leistung keine Gebühr vorgesehen ist, wurde von den Verantwortlichen entschieden,<br />
die Servicepauschale auf dieser Basis festzulegen.<br />
Der zuständige Datenschutzbeauftragte, <strong>der</strong> frühzeitig einbezogen wurde, hatte keine Einwände<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung.<br />
8.2.4 Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> Einführung<br />
Die Idee, den Service-Home anzubieten, hatte <strong>der</strong> stellvertretende Leiter <strong>der</strong> Zulassungsbehörde.<br />
Ziel war, die Bürgerorientierung weiter zu verbessern. Dieser Service stellt aus Sicht<br />
<strong>der</strong> Akteure eine konsequente Weiterentwicklung des Bürgerservices dar. Unterstützt wurde<br />
die Umsetzung auch vom Landrat und <strong>der</strong> eGovernment-Stabstelle, die direkt am Büro des<br />
Landrats angesiedelt ist.<br />
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