Go Pedelec Handbuch - Eltis
Go Pedelec Handbuch - Eltis
Go Pedelec Handbuch - Eltis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
fahrzeugtypen<br />
Artenvielfalt im Regelwald<br />
Was gilt für welches Fahrzeug?<br />
Neue Fahrzeuge werfen neue Fragen auf. Wer wo und womit fahren darf, ist mit der Vielfalt an Leicht-Elektro-Fahrzeugen (levs)<br />
wie <strong>Pedelec</strong>s 25 / 45 und E-Bikes 20 / 25 / 45 schwieriger zu erkennen. Mal glaubt man, das <strong>Pedelec</strong> 45 sei illegal, mal sollen <strong>Pedelec</strong>s<br />
25 mit Anfahrhilfe von den Radwegen verbannt werden oder alle Fahrradfahrer Helme tragen. Nicht nur in Deutschland ist<br />
ein Dickicht aus nationalen Regeln, Anforderungen der Kraftfahrt-Bundesämter (kba), Forderungen von Interessenvertretungen und<br />
(mutmaßlichen) eu-Regelungen entstanden.<br />
Die Gattung Elektrofahrrad steht noch am Anfang ihrer Entwicklung<br />
und vor der Entfaltung ihres vollen Potenzials. Die immer besser<br />
werdende Batterietechnologie und die wachsende Zahl der Anbieter<br />
auf dem Markt führen zu mehr, stärkeren und schnelleren<br />
Elektro-Zweirädern. E-Bikes, die heute oft zusätzlich zum Gashebel<br />
noch Pedale haben, werden sich weiter in Richtung Roller entwickeln.<br />
Gleichzeitig werden <strong>Pedelec</strong>s, deren Motor nur arbeitet,<br />
wenn man pedaliert, weiter an Bedeutung gewinnen.<br />
Die Zuordnung neuer Entwicklungen in die bestehende Terminologie<br />
der Fahrzeugklassifikation und Straßenverkehrsordnung ist<br />
nicht immer eindeutig, da neue Wege in Design, Zielgruppe und<br />
Technik gegangen werden. Die klare Unterscheidung für Kunden,<br />
Industrie und Gesetzgeber wird damit wichtiger, aber auch schwieriger<br />
denn je.<br />
klassengesellschaft<br />
Entscheidend dafür, welche Gesetze angewandt werden, ist die<br />
Einordnung der Vehikel in eine der bestehenden Fahrzeuggattungen.<br />
<strong>Pedelec</strong>s 25, werden in der EU als Fahrräder eingestuft. Damit<br />
müssen sie in Deutschland wie in den meisten EU Staaten auf ausgezeichneten<br />
Radwegen fahren, dürfen ohne Helm gefahren werden<br />
und genießen auch alle anderen Privilegien ihrer unmotorisierten<br />
Kollegen.<br />
Eine andere Klasse sind E-Bikes 25/45 und <strong>Pedelec</strong>s 45. Sie gelten<br />
als »Kraftfahrzeuge verschiedener Ordnung«. E-Bikes 25/45, zu<br />
denen auch E-Scooter zählen, können rein elektromotorisch fahren.<br />
Die unterschiedlichen Bestimmungen für diese sog. »selbstfahrenden«<br />
Fahrzeuge sind an der Geschwindigkeit festgemacht,<br />
die der Motor allein erzielt. Unterstützt der Motor rein elektrisch<br />
bis 45 km/h, gelten alle Regeln, die für Kleinkrafträder L1e (früher<br />
Mopeds) gelten. Für E-Bikes 25 braucht man in Deutschland einen<br />
Helm, doch keinen Führerschein der Klasse M, wie für die schnel-<br />
70 <strong>Go</strong><strong>Pedelec</strong><br />
Nora Manthey<br />
leren Kollegen. Regelt der Motor jedoch bei 20 km/h ab, muss in<br />
Deutschland kein Helm getragen werden. Die Geschwindigkeitsgrenzen<br />
ab wann ein Helm und welche getragen werden musssind<br />
in der EU nicht harmonisiert. Helmpflicht ist also national sehr unterschiedlich.<br />
Kinderanhänger dürfen mit keinem dieser selbstfahrenden<br />
Fahrzeugen gezogen werden.<br />
selbstfahrend ist nicht selbsterklärend<br />
Die Anfahrhilfe an manchen <strong>Pedelec</strong>s dient eigentlich der Sicherheit.<br />
Sie unterstützt das Schieben des Elektrorades per Knopfdruck<br />
motorisch bis 6 km/h. An Berganfahrten, beim überwinden<br />
von Treppen oder Garagenbuchten kann die Schiebehilfe ein sicheres<br />
Handling des Rades gewährleisten. In Deutschland ist um diese<br />
Schiebehilfe eine Diskussion entbrannt, die zeigt, dass die neuen<br />
Regelungen für die neuen Fahrzeuge noch nicht klar sind. Die<br />
Schiebehilfe mancher <strong>Pedelec</strong>s 25 macht diese auf den ersten Blick<br />
zu Kraftfahrzeugen. Eine Anfrage beim deutschen Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (bMVbs) ergab allerdings,<br />
dass für Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h Sonderregelungen<br />
gelten. So werden diese »wenn sie ohne Zuhilfenahme<br />
der Motorleistung ausschließlich durch Treten fortbewegt werden,<br />
wie Fahrräder behandelt (§ 2 Abs. 4 Satz 5 StVO)«. Zudem sind<br />
Fahrzeuge mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h auch nach EU-Recht ausdrücklich<br />
als Kraftfahrzeug einzustufen. Dies wurde 2011 in deutsche<br />
Gesetzgebung übernommen.<br />
Einfach ausgedrückt: <strong>Pedelec</strong>s mit Anfahrhilfe gelten als <strong>Pedelec</strong>s<br />
25, sind ergo rechtlich Fahrräder. Man muss auf dem Radweg allerdings<br />
die Pedale bewegen, anstatt ausschließlich mit Anfahrhilfe<br />
(also rein motorisch) mit 6 km/h dahinzuzuckeln. Die Regelung<br />
besagt damit aber auch, dass <strong>Pedelec</strong>s 45 auf dem Radweg gefahren<br />
werden dürfen, wenn man den Motor ausschaltet. Außerhalb geschlossener<br />
Ortschaften ist dies sowieso jederzeit möglich.