Go Pedelec Handbuch - Eltis
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störfaktor emv<br />
Die Europäische Union hat richtig erkannt, dass <strong>Pedelec</strong>s auf der<br />
Straße unterwegs oder nahe am Verkehrsgeschehen sind. Deshalb<br />
legt sie ihnen die gleiche EMV-Prüfung auf, der sich auch Autos unterziehen<br />
müssen.<br />
EMV heißt Elektro-Magnetische Verträglichkeit und kennzeichnet den<br />
erwünschten Zustand, dass technische Geräte sich nicht gegenseitig<br />
durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte<br />
störend beeinflussen. Man kennt das pulsartige Rauschen,<br />
wenn das Handy den Radioempfang stört, nur geht es hier um viel<br />
stärkere Störsendungen. Sie sind 10 mal höher als bei Haushaltsgeräten<br />
und gefährlicher. Tests im deutschen Labor sLG mit nicht<br />
ausreichend geschützten Fahrzeugen ergaben Situationen, in denen<br />
sich ein Motor wie von selbst anschaltete, weil jemand daneben<br />
einen Funkspruch absetzte.<br />
Die EMV-Prüfungen, die in der EN 15194 vorgeschrieben sind, sind<br />
nur auf speziellen, störungsfreien Prüfständen durchführbar. Diese<br />
Kapazitäten haben nur wenige Labore und so finden leicht »falsche«<br />
Tests ihren Eingang in die EG-Konformitätserklärung. Weiter<br />
erschwert wird die EMV dadurch, dass sie kostenintensiv ist und eigentlich<br />
erst am serienreifen Produkt Sinn macht. Denn jede kleine<br />
Veränderung am Gesamtsystem <strong>Pedelec</strong> wie eine neue Lampe<br />
kann Einfluss auf die EMV-Prüfung haben. Für die Fahrradbranche<br />
mit ihren üblichen kurzen Entwicklungszyklen in kleinen<br />
Teams bei hohem Wettbewerbsdruck sind solch ausgiebige Tests<br />
beschwerlich.<br />
wettbewerbsfaktor ce<br />
Rechtlich besteht ein klares »Ja« zur CE-Kennzeichnung. <strong>Pedelec</strong>s<br />
ohne diese dürfen in der EU gar nicht verkauft werden. Für Kunden<br />
bietet das Zeichen mehr Sicherheit und stellt den Inverkehrbringer<br />
bei Haftungsfällen in die Pflicht.<br />
ce-kennzeichnung<br />
Praktisch gibt es jedoch Schwierigkeiten. Unwissenheit und Unklarheit<br />
über korrekte Testprozedere und Anforderungen begünstigen<br />
falsche Kennzeichnung oder unzureichende Tests. Im Extremfall<br />
kann dann ein Hersteller in der Haftung sein, obwohl er<br />
falschen Tests aufgesessen ist. Hat er jedoch keine EG-Konformitätserklärung<br />
unterschrieben, ist sein Produkt zwar illegal verkauft<br />
worden, er im Schadenfalle jedoch nicht haftbar.<br />
Produzenten in der EU klagen außerdem über Fälschungen der<br />
CE-Kennzeichnung. Diese sehen dem CE-Zeichen zum Verwechseln<br />
ähnlich, stehen im Kleingedruckten dann aber für China Export.<br />
In der Branche ist zunehmend eine neue Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit<br />
zu spüren. Letztendlich bedeutet CE mehr Sicherheit für<br />
Produzenten und Konsumenten. Hersteller verkaufen so in der EU<br />
legal und wissen, dass ihre Produkte Grundanforderungen erfüllen.<br />
Da die CE-Kennzeichnung in der ganzen EU gilt, steht ein ganzer<br />
Wirtschaftsraum mit hoher Exportmacht zur Verfügung, in dem<br />
man sich nicht um einzelne nationale Verordnungen kümmern<br />
muss. Qualität ist außerdem ein Schutz vor billigen und unsicheren<br />
Importen – vorausgesetzt sie wird konsequent kommuniziert<br />
und durchgesetzt.<br />
Die CE-Kennzeichung ist Voraussetzung für die Produktion,<br />
Einfuhr und den Verkauf kennzeichnungspflichtiger Produkte<br />
in der EU. Grundsätzlich versichert der Hersteller mit einer<br />
solchen Kennzeichnung selbstständig gegenüber Behörden,<br />
dass sein Produkt den zutreffenden Richtlinien entspricht.<br />
Diese definieren Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
in der Communauté Européenne (CE), der Europäischen<br />
Gemeinschaft.<br />
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