Go Pedelec Handbuch - Eltis
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europäische normen<br />
Übersicht<br />
EU-Normierung für <strong>Pedelec</strong>s<br />
Seit rund 30 Jahren sind wir in Europa nun auf dem Weg von nationalen<br />
Alleingängen zu einer einheitlichen Regelung - obwohl es<br />
eigentlich viel besser wäre, gleich eine weltweit einheitliche Regulierung<br />
anzustreben. Beobachtet man jedoch, wie lange schon der<br />
innereuropäische Einigungsprozess dauert, liegt es auf der Hand,<br />
dass es auf globaler Ebene wohl kaum leichter oder schneller gehen<br />
kann. Doch generell sind die Menschen und ihre Bedürfnisse<br />
an die Mobilität weltweit sehr ähnlich, demnach sollte es langfristig<br />
möglich sein, zumindest in den Grundsätzen sehr ähnliche<br />
Regelwerke zu etablieren. Anregungen dazu finden sich auf Seite<br />
73. Ähnlich wie es zuvor schon andere Industriezweige durchge-<br />
pedelecs 25 – Fahrräder mit einer elektrischen Motorunterstützung.<br />
Sie haben eine maximale Motor-Dauer-Nennleistung von 250 W (Angabe<br />
auf dem Motortypenschild). Die Antriebsleistung muss bis 25 km/h<br />
kontinuierlich schwächer werden und spätestens bei 25 km/h ganz abschalten.<br />
Wenn der Fahrer aufhört zu treten, muss der Antrieb sofort<br />
abschalten.<br />
Legal sind pedelecs 25 dem Fahrrad gleichgestellt und benötigen keine<br />
Typenprüfung.<br />
<strong>Pedelec</strong>s und ihre elektrischen<br />
Komponenten müssen<br />
den Anforderungen der EN<br />
15194 entsprechen.<br />
CE-Kennzeichnung<br />
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC klassifiziert<br />
<strong>Pedelec</strong>s als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />
und beschreibt die Anforderungen<br />
zur Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb<br />
von Maschinen.<br />
72 <strong>Go</strong><strong>Pedelec</strong><br />
Richtlinie 2002/24/ec - ARt. 1(h)<br />
Definiert, welche Fahrzeuge von der Pflicht zur Typenprüfung befreit sind.<br />
<strong>Pedelec</strong>s und ihre mechanischen<br />
Komponenten müssen<br />
der EN 14764 entsprechen.<br />
Die meisten Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie und<br />
der Richtlinie für die Elektromagnetische Verträglichkeit sind in<br />
der Norm für die <strong>Pedelec</strong>s EN 15194 beschrieben. Doch diese<br />
Ergänzung ist noch nicht vom CEN (Europäisches Komitee für<br />
Normung) bestätigt und veröffentlicht. Solange sind die Regelungen<br />
2006/42/EC und 2004/108/EC zu befolgen.<br />
macht haben, befindet sich die Fahrradindustrie aktuell in einem<br />
Umbruch von einer rein mechanischen hin zu einer komplexen Industrie,<br />
die sich Fachkompetenzen in der Software, der Leistungselektronik,<br />
der Elektromechanik und der Elektrochemie aneignen<br />
muss. Dazu gehört auch, dass die Firmen sich mit neuen Anforderungen<br />
wie beispielsweise der elektromagnetischen Verträglichkeit<br />
auseinandersetzen müssen. Es ist anzunehmen, dass dieser<br />
Wandel noch weitere 10 Jahre in Anspruch nehmen wird. Der<br />
eine oder andere Hersteller, der diese Umwandlung nicht rechtzeitig<br />
vollzieht, wird als Resultat wohl vom Markt verschwinden oder<br />
seine Position im Markt einbüßen.<br />
Diese Richtlinie wird 2012<br />
erneut diskutiert. Daher<br />
sind zeitnah Änderungen<br />
zu erwarten.<br />
pedelecs 25 und e-Bikes 20/25 mit einer Motorleistung über 250 W, bis<br />
maximal 1000 W und einer maximalen Geschwindigkeit des Antriebs von<br />
25 km/h.<br />
pedelecs 25 und e-Bikes 20/25 mit einer Motorleistung größer 250 W<br />
sind als Kleinkraftrad eingestuft. Sie benötigen eine Typenprüfung. Sie<br />
sind aber von ein paar Anforderungen gemäß Annex I befreit.<br />
Noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben die<br />
Europäische Norm 15194 gesetzlich verpflichtend<br />
gemacht (bisher sind dies nur England<br />
und Frankreich, die diese in nationales Recht<br />
umgesetzt haben). Dies bedeutet, dass sich<br />
die Hersteller in den meisten Ländern selbst<br />
bestätigen dürfen, dass ihr Produkt der EN<br />
15194 entspricht. Sie können dies durch Tests<br />
in eigenen Prüfeinrichtungen nachweisen,<br />
brauchen dazu also kein neutrales Testinstitut<br />
hinzuzuziehen.<br />
Die Richtlinie für die Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EC beschreibt die Anforderungen an<br />
die Immissions- und Emissions-Eigenschaften von <strong>Pedelec</strong>s. Hier geht es in erster Linie darum,<br />
dass die Sicherheit des <strong>Pedelec</strong>s durch elektromagnetische Einstrahlung nicht beeinflusst wird<br />
oder dass andere Geräte durch elektromagnetische Ausstrahlungen des <strong>Pedelec</strong>s in ihrer Sicherheit<br />
nicht gefährdet werden.