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Go Pedelec Handbuch - Eltis

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europäische normen<br />

Übersicht<br />

EU-Normierung für <strong>Pedelec</strong>s<br />

Seit rund 30 Jahren sind wir in Europa nun auf dem Weg von nationalen<br />

Alleingängen zu einer einheitlichen Regelung - obwohl es<br />

eigentlich viel besser wäre, gleich eine weltweit einheitliche Regulierung<br />

anzustreben. Beobachtet man jedoch, wie lange schon der<br />

innereuropäische Einigungsprozess dauert, liegt es auf der Hand,<br />

dass es auf globaler Ebene wohl kaum leichter oder schneller gehen<br />

kann. Doch generell sind die Menschen und ihre Bedürfnisse<br />

an die Mobilität weltweit sehr ähnlich, demnach sollte es langfristig<br />

möglich sein, zumindest in den Grundsätzen sehr ähnliche<br />

Regelwerke zu etablieren. Anregungen dazu finden sich auf Seite<br />

73. Ähnlich wie es zuvor schon andere Industriezweige durchge-<br />

pedelecs 25 – Fahrräder mit einer elektrischen Motorunterstützung.<br />

Sie haben eine maximale Motor-Dauer-Nennleistung von 250 W (Angabe<br />

auf dem Motortypenschild). Die Antriebsleistung muss bis 25 km/h<br />

kontinuierlich schwächer werden und spätestens bei 25 km/h ganz abschalten.<br />

Wenn der Fahrer aufhört zu treten, muss der Antrieb sofort<br />

abschalten.<br />

Legal sind pedelecs 25 dem Fahrrad gleichgestellt und benötigen keine<br />

Typenprüfung.<br />

<strong>Pedelec</strong>s und ihre elektrischen<br />

Komponenten müssen<br />

den Anforderungen der EN<br />

15194 entsprechen.<br />

CE-Kennzeichnung<br />

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC klassifiziert<br />

<strong>Pedelec</strong>s als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie<br />

und beschreibt die Anforderungen<br />

zur Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb<br />

von Maschinen.<br />

72 <strong>Go</strong><strong>Pedelec</strong><br />

Richtlinie 2002/24/ec - ARt. 1(h)<br />

Definiert, welche Fahrzeuge von der Pflicht zur Typenprüfung befreit sind.<br />

<strong>Pedelec</strong>s und ihre mechanischen<br />

Komponenten müssen<br />

der EN 14764 entsprechen.<br />

Die meisten Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie und<br />

der Richtlinie für die Elektromagnetische Verträglichkeit sind in<br />

der Norm für die <strong>Pedelec</strong>s EN 15194 beschrieben. Doch diese<br />

Ergänzung ist noch nicht vom CEN (Europäisches Komitee für<br />

Normung) bestätigt und veröffentlicht. Solange sind die Regelungen<br />

2006/42/EC und 2004/108/EC zu befolgen.<br />

macht haben, befindet sich die Fahrradindustrie aktuell in einem<br />

Umbruch von einer rein mechanischen hin zu einer komplexen Industrie,<br />

die sich Fachkompetenzen in der Software, der Leistungselektronik,<br />

der Elektromechanik und der Elektrochemie aneignen<br />

muss. Dazu gehört auch, dass die Firmen sich mit neuen Anforderungen<br />

wie beispielsweise der elektromagnetischen Verträglichkeit<br />

auseinandersetzen müssen. Es ist anzunehmen, dass dieser<br />

Wandel noch weitere 10 Jahre in Anspruch nehmen wird. Der<br />

eine oder andere Hersteller, der diese Umwandlung nicht rechtzeitig<br />

vollzieht, wird als Resultat wohl vom Markt verschwinden oder<br />

seine Position im Markt einbüßen.<br />

Diese Richtlinie wird 2012<br />

erneut diskutiert. Daher<br />

sind zeitnah Änderungen<br />

zu erwarten.<br />

pedelecs 25 und e-Bikes 20/25 mit einer Motorleistung über 250 W, bis<br />

maximal 1000 W und einer maximalen Geschwindigkeit des Antriebs von<br />

25 km/h.<br />

pedelecs 25 und e-Bikes 20/25 mit einer Motorleistung größer 250 W<br />

sind als Kleinkraftrad eingestuft. Sie benötigen eine Typenprüfung. Sie<br />

sind aber von ein paar Anforderungen gemäß Annex I befreit.<br />

Noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben die<br />

Europäische Norm 15194 gesetzlich verpflichtend<br />

gemacht (bisher sind dies nur England<br />

und Frankreich, die diese in nationales Recht<br />

umgesetzt haben). Dies bedeutet, dass sich<br />

die Hersteller in den meisten Ländern selbst<br />

bestätigen dürfen, dass ihr Produkt der EN<br />

15194 entspricht. Sie können dies durch Tests<br />

in eigenen Prüfeinrichtungen nachweisen,<br />

brauchen dazu also kein neutrales Testinstitut<br />

hinzuzuziehen.<br />

Die Richtlinie für die Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EC beschreibt die Anforderungen an<br />

die Immissions- und Emissions-Eigenschaften von <strong>Pedelec</strong>s. Hier geht es in erster Linie darum,<br />

dass die Sicherheit des <strong>Pedelec</strong>s durch elektromagnetische Einstrahlung nicht beeinflusst wird<br />

oder dass andere Geräte durch elektromagnetische Ausstrahlungen des <strong>Pedelec</strong>s in ihrer Sicherheit<br />

nicht gefährdet werden.

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