Hans Rudolf Stampfli - Zentralbibliothek Solothurn
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STUDER/WEIBEL (1983,62) sprechen von einem Landhaus der Grimm,<br />
das 1793 an J.G. Lüthy, Bäckermeister in <strong>Solothurn</strong>, wechselte. Der neue<br />
Besitzer baute die Liegenschaft aus; er errichtete eine Wirtschaft und<br />
daneben eine Brauerei. Im <strong>Solothurn</strong>er Wochenblatt lesen wir, dass der<br />
Hohberg 1820 zur Verpachtung ausgeschrieben wird. Der Besitz wird fol-<br />
gendermassen beschrieben: 1. ein Herrenhaus, 2. die Bierbrauerei, 3. die<br />
Pintenschenke und 4. ein Lehenhaus; alles arrondiert mit total 33 Jucharten<br />
– ein ansehnlicher Betrieb somit. 1822 betrieb Adam Gebisch die Brauerei<br />
Hohberg. Im gleichen Jahr versteigern die Erben Lüthys den Besitz; er ging<br />
an den Sohn des Bäckermeisters, Johann Lüthy. In der Zwischenzeit wurden<br />
anscheinend Veränderungen vorgenommen. So wird aufgezählt: 1 Herren-<br />
haus mit Pintenschenke, 1 Lehenhaus mit Scheuer und Stallung, 1 angebau-<br />
tes Wohnhaus, 1 Bierbraue, 3 gewölbte Keller. Spezielle «Felsenkeller»<br />
werden nicht notiert.<br />
Wir lesen von einem Brauer Urs Reinhard, der auf dem Hohberg tätig<br />
war, er machte jedoch Konkurs. Nach ihm, 1832, begann die Aera Schluep.<br />
Es waren zwei Brüder, die über längere Zeit sowohl Brauerei wie auch<br />
Gastbetrieb führten. Zwischendurch scheint ein Deutscher namens Arnold<br />
Kachelhofer während vier Jahren mindesten die Brauerei betrieben zu ha-<br />
ben, aber 1866 ist es wiederum ein Schluep, der seine Wirtschaft und Braue-<br />
rei in Inseraten empfiehlt.<br />
Laut Handelsregister wurde der bis anhin den Gebrüdern Schluep gehö-<br />
rende Hohberg 1893 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Verwaltungs-<br />
ratspräsident ist Fritz Furrer, Kantonsrat in Lüsslingen, als Geschäftsführer<br />
werden genannt: Alexander Schluep und E. Ebinger, Braumeister. 1902 er-<br />
lischt die Unterschrift von Alexander Schluep, neu in die Leitung kommt<br />
H.J. Hattemer, und nun beginnt eine wirblige Zeit, die aus dem Handelsre-<br />
gister und aus den Akten des von Roll-Archivs nur schwer geklärt werden<br />
kann.<br />
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