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Hans Rudolf Stampfli - Zentralbibliothek Solothurn

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Die Pintenschenkverordnung von 1829 brachte gewisse Änderungen. Zur<br />

Erlangung eines Schankrechtes musste der Gesuchssteller Kantonsbürger<br />

sein und über ein beträchtliches Vermögen verfügen (die Vorschrift wurde<br />

später allerdings wieder aufgehoben). Man konnte Sommerwirtschaftspaten-<br />

te anbegehren, die vom 10. April bis 1. November Gültigkeit besassen. Inte-<br />

ressant ist Artikel 13: Die Bierbrauereien und ihre daran angegliederten<br />

Bierschenken werden als von den Pintenschenken verschieden bezeichnet<br />

und in «Betreff ihrer Eigenthümlichkeit ist der Regierung die gutfindende<br />

Verfügung vorbehalten.»<br />

Die kleineren Wirtschaften wurden meist von einem Handwerker oder<br />

Beamten nebenbei betrieben, seine Frau half tatkräftig mit. Der (oft frühe)<br />

Tod des Wirtes hatte zur Folge, dass die Witwe den Betrieb allein weiter-<br />

führte. 15-20 % der Wirtschaften wurden von Frauen geführt, allerdings<br />

nicht nur von Witwen, sondern häufig erscheinen auch die Bezeichnungen<br />

Jungfrau oder Jungfer und nicht selten sind es Geschwister, welche ein Re-<br />

staurant leiten. Ein Frauenberuf, der sich neben die anderen bekannten Be-<br />

rufe wie Näherin, Schneiderin und Wäscherin gesellte.<br />

Das Verzeichnis von 1822, durch MEYER angefertigt, zeigt zahlenmässig<br />

wenig Veränderungen. 76 Wirtshäuser bei einer Einwohnerzahl von rund<br />

3700; das bringt 47 Einwohner auf eine Gaststätte, das absolute Minimum<br />

wurde erreicht oder anders ausgedrückt: Die höchste «Wirtschaften»dichte<br />

war erreicht! In den folgenden Jahren bemühte sich die Regierung in ver-<br />

mehrtem Masse, die Flut der Pintenschenken und der vielen Winkelpinten<br />

einzudämmen. Die neue Pintenschenkverordnung von 1829 brachte weitere<br />

Einschränkungen, doch konnte damit die um sich greifende Schnapspest nur<br />

wenig eingedämmt werden. Das Gesetz von 1847 brachte einschneidendere<br />

Wirkungen, die sich im Rechenschaftsbericht des Regierungsrates nieder-<br />

schlagen. Im Bericht von 1846/47 wird eine Verminderung der Wirtschaften<br />

von 123 auf 93 gemeldet und 1857 konnte der Regierungsrat bekanntgeben,<br />

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