Die Gelehrtenfamilie Stöckhardt - Uwe Fiedler, Dresden and ...
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Verbände und Organisationen<br />
Schönburg (Adelsgeschlecht)<br />
Schönburg (auch Schumburg; tschechisch: ze Šumburka) ist der Name<br />
eines alten sächsisch-thüringischen sowie böhmischen edelfreien<br />
Adelsgeschlechts. <strong>Die</strong> Familie zählt zum Hochadel.<br />
Geschichte<br />
Das mit Ulricus de Schunenberg (Sconenberg) im Jahr 1130 erstmals auf<br />
der Schönburg urkundlich erwähnte Geschlecht [1] besaß um 1182 ein<br />
reichsunmittelbares Gebiet in der Gegend von Geringswalde, das sie 1590<br />
an Kursachsen abtraten. <strong>Die</strong> sichere Stammreihe beginnt mit Hermannus<br />
de Sconeburg, der 1212 bis 1224 urkundlich auftrat.<br />
Jahrhundertelang bestimmten die Herren von Schönburg die Geschichte in<br />
Südwestsachsen. Zu ihren Besitzungen gehörten unter <strong>and</strong>erem: Glauchau<br />
(seit 1256), Lichtenstein (seit 1286), Waldenburg (seit 1378), die<br />
Stammwappen der Grafen von Schönburg<br />
Grafschaft Hartenstein (seit 1406). Dazu kamen die Herrschaften Penig und Wechselburg (seit 1543) sowie die<br />
Herrschaft Rochsburg (seit 1548), die im Tausch gegen die Herrschaften Lohmen und Wehlen, Hohnstein und<br />
Kriebstein an die Schönburger fielen. <strong>Die</strong> gesamten Güter hatten zeitweise einen Umfang von 16 Quadratmeilen mit<br />
14 Städten und 61.000 Einwohnern. Der größte Teil waren Reichsafterlehen, der übrige Besitz kursächsische Lehen.<br />
<strong>Die</strong> Herren von Schönburg zählten zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, und zu<br />
den L<strong>and</strong>ständen der sächsischen Kurfürsten sowie der Könige von Böhmen. <strong>Die</strong> Reichsst<strong>and</strong>schaft übten die Grafen<br />
von Schönburg als Mitglieder des wetterauischen Grafenkollegiums aus. Es gelang ihnen, bis ins 18. Jahrhundert<br />
ihre verfassungsrechtliche Sonderstellung in Sachsen zu bewahren und eigene staatliche Strukturen zu entwickeln. In<br />
einem Rezess mit dem sächsischen Kurfürsten verzichteten sie am 4. Mai 1740 auf die aus der Reichsunmittelbarkeit<br />
resultierenden Autonomierechte. In den folgenden Jahrzehnten wurden die Schönburgischen Herrschaften<br />
schrittweise in den Kurstaat integriert. 1878 verloren die Schönburger ihre letzten Reste der l<strong>and</strong>esherrlichen Gewalt.<br />
Am 7. August 1700 wurde das Gesamthaus Schönburg vom Kaiser in<br />
den Reichsgrafenst<strong>and</strong> mit der Anrede Hoch- und Wohlgeboren<br />
erhoben. Otto Karl Friedrich Graf von Schönburg wurde von Kaiser<br />
Leopold II. am Tag seiner Krönung, am 9. Oktober 1790, in den<br />
Fürstenst<strong>and</strong> erhoben. Seit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803<br />
waren die Mitglieder des Geschlechts so genannte „St<strong>and</strong>esherren“,<br />
also Familien mit ehemals souveräner Herrschergewalt, die ihre<br />
souveränen Rechte eingebüßt haben, die den noch regierenden Häusern<br />
aber ebenbürtig waren. Im Jahre 1818 stellte das Haus Schönburg bei<br />
der deutschen Bundesversammlung den Antrag auf Bestimmung seiner<br />
Lage der Schönburgischen Herrschaften westlich<br />
Chemnitz<br />
bei dem Deutschen Bund auszuübenden Rechte, insbesondere hinsichtlich der Stimmberechtigung. <strong>Die</strong><br />
Bundesversammlung gewährte 1828 jedoch nur die persönlichen und Familienrechte der im Jahr 1806 mediatisierten<br />
reichsständischen Familien. Allen Mitgliedern der gräflichen Linie wurde 1878 vom König von Sachsen das Prädikat<br />
„Erlaucht“ zuerkannt.<br />
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