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Die Gelehrtenfamilie Stöckhardt - Uwe Fiedler, Dresden and ...

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Verbände und Organisationen<br />

Schönburg (Adelsgeschlecht)<br />

Schönburg (auch Schumburg; tschechisch: ze Šumburka) ist der Name<br />

eines alten sächsisch-thüringischen sowie böhmischen edelfreien<br />

Adelsgeschlechts. <strong>Die</strong> Familie zählt zum Hochadel.<br />

Geschichte<br />

Das mit Ulricus de Schunenberg (Sconenberg) im Jahr 1130 erstmals auf<br />

der Schönburg urkundlich erwähnte Geschlecht [1] besaß um 1182 ein<br />

reichsunmittelbares Gebiet in der Gegend von Geringswalde, das sie 1590<br />

an Kursachsen abtraten. <strong>Die</strong> sichere Stammreihe beginnt mit Hermannus<br />

de Sconeburg, der 1212 bis 1224 urkundlich auftrat.<br />

Jahrhundertelang bestimmten die Herren von Schönburg die Geschichte in<br />

Südwestsachsen. Zu ihren Besitzungen gehörten unter <strong>and</strong>erem: Glauchau<br />

(seit 1256), Lichtenstein (seit 1286), Waldenburg (seit 1378), die<br />

Stammwappen der Grafen von Schönburg<br />

Grafschaft Hartenstein (seit 1406). Dazu kamen die Herrschaften Penig und Wechselburg (seit 1543) sowie die<br />

Herrschaft Rochsburg (seit 1548), die im Tausch gegen die Herrschaften Lohmen und Wehlen, Hohnstein und<br />

Kriebstein an die Schönburger fielen. <strong>Die</strong> gesamten Güter hatten zeitweise einen Umfang von 16 Quadratmeilen mit<br />

14 Städten und 61.000 Einwohnern. Der größte Teil waren Reichsafterlehen, der übrige Besitz kursächsische Lehen.<br />

<strong>Die</strong> Herren von Schönburg zählten zu den Reichsständen des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, und zu<br />

den L<strong>and</strong>ständen der sächsischen Kurfürsten sowie der Könige von Böhmen. <strong>Die</strong> Reichsst<strong>and</strong>schaft übten die Grafen<br />

von Schönburg als Mitglieder des wetterauischen Grafenkollegiums aus. Es gelang ihnen, bis ins 18. Jahrhundert<br />

ihre verfassungsrechtliche Sonderstellung in Sachsen zu bewahren und eigene staatliche Strukturen zu entwickeln. In<br />

einem Rezess mit dem sächsischen Kurfürsten verzichteten sie am 4. Mai 1740 auf die aus der Reichsunmittelbarkeit<br />

resultierenden Autonomierechte. In den folgenden Jahrzehnten wurden die Schönburgischen Herrschaften<br />

schrittweise in den Kurstaat integriert. 1878 verloren die Schönburger ihre letzten Reste der l<strong>and</strong>esherrlichen Gewalt.<br />

Am 7. August 1700 wurde das Gesamthaus Schönburg vom Kaiser in<br />

den Reichsgrafenst<strong>and</strong> mit der Anrede Hoch- und Wohlgeboren<br />

erhoben. Otto Karl Friedrich Graf von Schönburg wurde von Kaiser<br />

Leopold II. am Tag seiner Krönung, am 9. Oktober 1790, in den<br />

Fürstenst<strong>and</strong> erhoben. Seit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803<br />

waren die Mitglieder des Geschlechts so genannte „St<strong>and</strong>esherren“,<br />

also Familien mit ehemals souveräner Herrschergewalt, die ihre<br />

souveränen Rechte eingebüßt haben, die den noch regierenden Häusern<br />

aber ebenbürtig waren. Im Jahre 1818 stellte das Haus Schönburg bei<br />

der deutschen Bundesversammlung den Antrag auf Bestimmung seiner<br />

Lage der Schönburgischen Herrschaften westlich<br />

Chemnitz<br />

bei dem Deutschen Bund auszuübenden Rechte, insbesondere hinsichtlich der Stimmberechtigung. <strong>Die</strong><br />

Bundesversammlung gewährte 1828 jedoch nur die persönlichen und Familienrechte der im Jahr 1806 mediatisierten<br />

reichsständischen Familien. Allen Mitgliedern der gräflichen Linie wurde 1878 vom König von Sachsen das Prädikat<br />

„Erlaucht“ zuerkannt.<br />

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