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Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

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20 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> II. Vorgeschichte und Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung 21<br />

bundesweites Register über Gewebeeinrichtungen errichtet, das vom<br />

Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Informati­<br />

on (DIMDI) für den gesamten Sektor <strong>der</strong> Gewebeverwendung in <strong>der</strong><br />

Medizin betrieben wird . Die Veröffentlichung <strong>der</strong> (aufbereiteten<br />

und anonymisierten) Daten soll, so die Begründung des Gesetzent­<br />

wurfs, u.a. einen Überblick über die Tätigkeiten <strong>im</strong> Gewebesektor er­<br />

möglichen und <strong>der</strong> Feststellung dienen, ob <strong>der</strong> Bedarf an Gewebe in<br />

Deutschland gedeckt werden kann . Das Register dient also in erster<br />

Linie dem Ziel, Transparenz bei <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Bedarfsdeckung und Si­<br />

cherstellung einer gerechten Verteilung <strong>der</strong> (überwiegend knappen)<br />

Gewebe herzustellen.<br />

Das Gewebegesetz regelt die Qualitäts­ und Sicherheitsstandards bei<br />

Entnahme und Übertragung von Geweben und Zellen zur Abwehr<br />

von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit, die von<br />

<strong>der</strong> Entnahme und Verwendung des Gewebes am Menschen in <strong>der</strong><br />

medizinischen Behandlung und Arzne<strong>im</strong>ittelherstellung ausgehen<br />

können (wie die Gefahr <strong>der</strong> Übertragung von Krankheiten). Das<br />

Gewebegesetz ist als allgemeine Regelung nicht angemessen und<br />

nicht hinreichend für die nicht­kommerzielle und kommerzielle<br />

Verwendungen von menschlichen Geweben und Zellen in <strong>der</strong> Fort­<br />

pflanzungsmedizin. Es regelt auch nicht – was <strong>im</strong> Gesetzgebungsver­<br />

fahren vielfach zu Missverständnissen geführt hat – die ethischen,<br />

statusrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Zulässig­<br />

keit <strong>der</strong> Entnahme, Spende, Übertragung und Aufbewahrung von<br />

Ke<strong>im</strong>zellen und Embryonen und den Embryonenschutz. Das durch<br />

das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz geschaffene<br />

Schutzniveau be<strong>im</strong> Umgang mit menschlichen Ke<strong>im</strong>zellen bleibt<br />

§ 8f TPG.<br />

Bt­Drs. 16/3146, S. 31.<br />

nach dem Wortlaut des Gesetzes explizit unberührt. Das Gewebe­<br />

gesetz regelt auch nicht die weiteren, mit <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedi­<br />

zin und künstlichen Befruchtung notwendig verbundenen Behand­<br />

lungsverfahren bei <strong>der</strong> Frau o<strong>der</strong> be<strong>im</strong> Mann wie die medikamentöse<br />

Hormonst<strong>im</strong>ulation.<br />

§ 22 TPG neu.

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