Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...
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20 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> II. Vorgeschichte und Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung 21<br />
bundesweites Register über Gewebeeinrichtungen errichtet, das vom<br />
Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Informati<br />
on (DIMDI) für den gesamten Sektor <strong>der</strong> Gewebeverwendung in <strong>der</strong><br />
Medizin betrieben wird . Die Veröffentlichung <strong>der</strong> (aufbereiteten<br />
und anonymisierten) Daten soll, so die Begründung des Gesetzent<br />
wurfs, u.a. einen Überblick über die Tätigkeiten <strong>im</strong> Gewebesektor er<br />
möglichen und <strong>der</strong> Feststellung dienen, ob <strong>der</strong> Bedarf an Gewebe in<br />
Deutschland gedeckt werden kann . Das Register dient also in erster<br />
Linie dem Ziel, Transparenz bei <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Bedarfsdeckung und Si<br />
cherstellung einer gerechten Verteilung <strong>der</strong> (überwiegend knappen)<br />
Gewebe herzustellen.<br />
Das Gewebegesetz regelt die Qualitäts und Sicherheitsstandards bei<br />
Entnahme und Übertragung von Geweben und Zellen zur Abwehr<br />
von Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit, die von<br />
<strong>der</strong> Entnahme und Verwendung des Gewebes am Menschen in <strong>der</strong><br />
medizinischen Behandlung und Arzne<strong>im</strong>ittelherstellung ausgehen<br />
können (wie die Gefahr <strong>der</strong> Übertragung von Krankheiten). Das<br />
Gewebegesetz ist als allgemeine Regelung nicht angemessen und<br />
nicht hinreichend für die nichtkommerzielle und kommerzielle<br />
Verwendungen von menschlichen Geweben und Zellen in <strong>der</strong> Fort<br />
pflanzungsmedizin. Es regelt auch nicht – was <strong>im</strong> Gesetzgebungsver<br />
fahren vielfach zu Missverständnissen geführt hat – die ethischen,<br />
statusrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Zulässig<br />
keit <strong>der</strong> Entnahme, Spende, Übertragung und Aufbewahrung von<br />
Ke<strong>im</strong>zellen und Embryonen und den Embryonenschutz. Das durch<br />
das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz geschaffene<br />
Schutzniveau be<strong>im</strong> Umgang mit menschlichen Ke<strong>im</strong>zellen bleibt<br />
§ 8f TPG.<br />
BtDrs. 16/3146, S. 31.<br />
nach dem Wortlaut des Gesetzes explizit unberührt. Das Gewebe<br />
gesetz regelt auch nicht die weiteren, mit <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedi<br />
zin und künstlichen Befruchtung notwendig verbundenen Behand<br />
lungsverfahren bei <strong>der</strong> Frau o<strong>der</strong> be<strong>im</strong> Mann wie die medikamentöse<br />
Hormonst<strong>im</strong>ulation.<br />
§ 22 TPG neu.