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Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

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<strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> IV. Ethische Gesichtspunkte zu <strong>der</strong>zeitigen Behandlungsstandards <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />

Zu Punkt d): Überdies ist es ein Gebot <strong>der</strong> Gerechtigkeit o<strong>der</strong> Fairness,<br />

die legit<strong>im</strong>en Interessen von Patientinnen bzw. Kin<strong>der</strong>wunschpaaren<br />

zu berücksichtigen, die nach einem aufwändigen fortpflanzungsmedi­<br />

zinischen Verfahren ein nach Möglichkeit gesundes Kind erhoffen.<br />

So betrachtet lässt sich die morphologische Best<strong>im</strong>mung eines ent­<br />

wicklungsfähigen Embryos mit nachfolgendem eSET ganz <strong>im</strong> Sinn<br />

<strong>der</strong> vier »Standardprinzipien« gegenwärtiger Medizinethik deuten.<br />

Vor allem stützt das Grundrecht auf Gesundheitsschutz die Einsicht,<br />

dass es ethisch legit<strong>im</strong>, ja sogar ethisch geboten ist, dieses Verfahren<br />

zu praktizieren.<br />

3. gesundheitsschutz und gesundheitliche Versorgung<br />

Das Grundrecht auf den Schutz <strong>der</strong> Gesundheit und auf gesundheit­<br />

liche Versorgung ist in mehreren Menschenrechtskonventionen kodifi­<br />

ziert. Zu ihnen gehört <strong>der</strong> 1966 verabschiedete Internationale Pakt über<br />

die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte <strong>der</strong> Vereinten<br />

Nationen (»Sozialpakt«) . In Artikel 12 Absatz 1 erkennen die Vertrags­<br />

staaten »das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß<br />

an körperlicher und geistiger Gesundheit« an. Diese Vorgabe wird in<br />

Artikel 12 Absatz 2 des Internationalen Paktes u. a. dahingehend erläu­<br />

tert, dass die Vertragsstaaten »die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen … zur<br />

gesunden Entwicklung des Kindes« ergreifen sollen. Die Grundrecht­<br />

scharta <strong>der</strong> EU aus dem Jahr 2000, die durch den 2007 von den Re­<br />

gierungschefs beschlossenen EU­Vertrag (Vertrag von Lissabon) rechts­<br />

verbindlich werden sollte, besagt, dass durch die Politik <strong>der</strong> EU »ein<br />

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom<br />

19. Dezember 1966, BGBl 1973 II 1570, abgedr. in: Menschenrechte, München<br />

4. Aufl. 1998, 66–74.<br />

hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt« werden soll 00 . Für die<br />

Bundesrepublik Deutschland ist auf Artikel 2 Absatz 2 des Grundge­<br />

setzes zurückzugreifen, <strong>der</strong> das Recht auf Leben und auf körperliche<br />

Unversehrtheit gewährleistet. Verfassungsrechtlich sowie ethisch ist er<br />

auch »<strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> physischen und psychischen Gesundheit zu inter­<br />

pretieren« 0 .<br />

Zahlreiche Vorgaben, die speziell den Gesundheitsschutz von Kin<strong>der</strong>n<br />

betreffen, finden sich in <strong>der</strong> UN­Kin<strong>der</strong>rechtskonvention von 1989 0 .<br />

Die Ärzteschaft hat das Leitbild des Rechtes von Kin<strong>der</strong>n auf Schutz<br />

ihrer Gesundheit 1998 in <strong>der</strong> Deklaration des Weltärztebundes von<br />

Ottawa zur Geltung gebracht 0 .<br />

Die Fortpflanzungsmedizin steht daher ethisch in <strong>der</strong> Pflicht, Sorge<br />

zu tragen<br />

Ñ<br />

Ñ<br />

Ñ<br />

für den gesundheitlichen Schutz und die Versorgung <strong>der</strong> Pa­<br />

tientinnen, die medizinische Unterstützung zur Erfüllung des<br />

Kin<strong>der</strong>wunsches in Anspruch nehmen,<br />

für den Schutz des vorgeburtlichen Lebens<br />

sowie für die Gesundheit <strong>der</strong> mit ärztlicher Unterstützung ge­<br />

borenen Kin<strong>der</strong>.<br />

00 Charta <strong>der</strong> Grundrechte <strong>der</strong> Europäischen Union, Art. II­35, in: Amtsblatt <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaften, 18.12.2000, C 364/16.<br />

0 F. Hufen, Staatsrecht II, Grundrechte, München 2007, 211.<br />

0 Art. 24 Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN­Kin<strong>der</strong>rechtskonvention)<br />

vom 20. November 1989; Hinterlegung <strong>der</strong> Ratifikationsurkunde be<strong>im</strong><br />

Generalsekretär <strong>der</strong> Vereinten Nationen, am 5. April 1992 für Deutschland in<br />

Kraft getreten, Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 ­ BGBl. II S. 990.<br />

0 Deklaration von Ottawa zum Recht des Kindes auf gesundheitliche Versorgung.<br />

Verabschiedet von <strong>der</strong> 50. Generalversammlung des Weltärztebundes Ottawa,<br />

Kanada, Oktober 1998, <strong>im</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.<br />

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