Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...
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<strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> IV. Ethische Gesichtspunkte zu <strong>der</strong>zeitigen Behandlungsstandards <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />
Zu Punkt d): Überdies ist es ein Gebot <strong>der</strong> Gerechtigkeit o<strong>der</strong> Fairness,<br />
die legit<strong>im</strong>en Interessen von Patientinnen bzw. Kin<strong>der</strong>wunschpaaren<br />
zu berücksichtigen, die nach einem aufwändigen fortpflanzungsmedi<br />
zinischen Verfahren ein nach Möglichkeit gesundes Kind erhoffen.<br />
So betrachtet lässt sich die morphologische Best<strong>im</strong>mung eines ent<br />
wicklungsfähigen Embryos mit nachfolgendem eSET ganz <strong>im</strong> Sinn<br />
<strong>der</strong> vier »Standardprinzipien« gegenwärtiger Medizinethik deuten.<br />
Vor allem stützt das Grundrecht auf Gesundheitsschutz die Einsicht,<br />
dass es ethisch legit<strong>im</strong>, ja sogar ethisch geboten ist, dieses Verfahren<br />
zu praktizieren.<br />
3. gesundheitsschutz und gesundheitliche Versorgung<br />
Das Grundrecht auf den Schutz <strong>der</strong> Gesundheit und auf gesundheit<br />
liche Versorgung ist in mehreren Menschenrechtskonventionen kodifi<br />
ziert. Zu ihnen gehört <strong>der</strong> 1966 verabschiedete Internationale Pakt über<br />
die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte <strong>der</strong> Vereinten<br />
Nationen (»Sozialpakt«) . In Artikel 12 Absatz 1 erkennen die Vertrags<br />
staaten »das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß<br />
an körperlicher und geistiger Gesundheit« an. Diese Vorgabe wird in<br />
Artikel 12 Absatz 2 des Internationalen Paktes u. a. dahingehend erläu<br />
tert, dass die Vertragsstaaten »die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen … zur<br />
gesunden Entwicklung des Kindes« ergreifen sollen. Die Grundrecht<br />
scharta <strong>der</strong> EU aus dem Jahr 2000, die durch den 2007 von den Re<br />
gierungschefs beschlossenen EUVertrag (Vertrag von Lissabon) rechts<br />
verbindlich werden sollte, besagt, dass durch die Politik <strong>der</strong> EU »ein<br />
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom<br />
19. Dezember 1966, BGBl 1973 II 1570, abgedr. in: Menschenrechte, München<br />
4. Aufl. 1998, 66–74.<br />
hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt« werden soll 00 . Für die<br />
Bundesrepublik Deutschland ist auf Artikel 2 Absatz 2 des Grundge<br />
setzes zurückzugreifen, <strong>der</strong> das Recht auf Leben und auf körperliche<br />
Unversehrtheit gewährleistet. Verfassungsrechtlich sowie ethisch ist er<br />
auch »<strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> physischen und psychischen Gesundheit zu inter<br />
pretieren« 0 .<br />
Zahlreiche Vorgaben, die speziell den Gesundheitsschutz von Kin<strong>der</strong>n<br />
betreffen, finden sich in <strong>der</strong> UNKin<strong>der</strong>rechtskonvention von 1989 0 .<br />
Die Ärzteschaft hat das Leitbild des Rechtes von Kin<strong>der</strong>n auf Schutz<br />
ihrer Gesundheit 1998 in <strong>der</strong> Deklaration des Weltärztebundes von<br />
Ottawa zur Geltung gebracht 0 .<br />
Die Fortpflanzungsmedizin steht daher ethisch in <strong>der</strong> Pflicht, Sorge<br />
zu tragen<br />
Ñ<br />
Ñ<br />
Ñ<br />
für den gesundheitlichen Schutz und die Versorgung <strong>der</strong> Pa<br />
tientinnen, die medizinische Unterstützung zur Erfüllung des<br />
Kin<strong>der</strong>wunsches in Anspruch nehmen,<br />
für den Schutz des vorgeburtlichen Lebens<br />
sowie für die Gesundheit <strong>der</strong> mit ärztlicher Unterstützung ge<br />
borenen Kin<strong>der</strong>.<br />
00 Charta <strong>der</strong> Grundrechte <strong>der</strong> Europäischen Union, Art. II35, in: Amtsblatt <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaften, 18.12.2000, C 364/16.<br />
0 F. Hufen, Staatsrecht II, Grundrechte, München 2007, 211.<br />
0 Art. 24 Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKin<strong>der</strong>rechtskonvention)<br />
vom 20. November 1989; Hinterlegung <strong>der</strong> Ratifikationsurkunde be<strong>im</strong><br />
Generalsekretär <strong>der</strong> Vereinten Nationen, am 5. April 1992 für Deutschland in<br />
Kraft getreten, Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 BGBl. II S. 990.<br />
0 Deklaration von Ottawa zum Recht des Kindes auf gesundheitliche Versorgung.<br />
Verabschiedet von <strong>der</strong> 50. Generalversammlung des Weltärztebundes Ottawa,<br />
Kanada, Oktober 1998, <strong>im</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.<br />
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