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Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

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4 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> IV. Ethische Gesichtspunkte zu <strong>der</strong>zeitigen Behandlungsstandards <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin 5<br />

Ñ Bevor eine Patientin und ihr Partner eine morphologische Beobachtung<br />

und den eSET durchführen lassen, sollte ihnen zusätzlich<br />

zur ärztlichen Information und Aufklärung eine Beratung<br />

angeboten werden, die psychosoziale und ethische Aspekte<br />

einschließt. Sobald <strong>der</strong> Gesetzgeber klargestellt hat, dass das<br />

Verfahren <strong>im</strong> Inland statthaft ist, wird <strong>der</strong> Trend, die Methode<br />

<strong>im</strong> Ausland in Anspruch zu nehmen, nachlassen. Dies hätte<br />

zugleich den ethisch wünschenswerten Effekt, dass <strong>im</strong> Inland<br />

für die Beratung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>wunschpaare flächendeckend Sorge<br />

getragen werden kann.<br />

Ñ Zu den Voraussetzungen und den Verfahrensschritten des eSET<br />

sollte Transparenz hergestellt werden. Da <strong>der</strong> eSET Grundrechtsfragen<br />

berührt, sollte, wie auch zu an<strong>der</strong>en in einem umfassenden<br />

Fortpflanzungsmedizingesetz zu regelnden Handlungsmöglichkeiten,<br />

eine aufsichtsführende Behörde benannt<br />

und eine für Entscheidungs­ und Zweifelsfragen kompetente<br />

zentrale Ethikkommission eingerichtet werden.<br />

Ñ Die einzelnen Behandlungszentren sollten die Durchführung<br />

des Verfahrens dokumentieren.<br />

Ñ In Verbindung hiermit ist die Langzeitbeobachtung <strong>der</strong> nach<br />

eSET geborenen Kin<strong>der</strong> anzustreben, so dass eventuelle negative<br />

gesundheitliche Folgewirkungen des Verfahrens medizinisch<br />

und wissenschaftlich aufgearbeitet werden.<br />

Ñ<br />

Für den Umgang mit überzähligen entwicklungsfähigen Embryonen,<br />

die verfahrensbedingt entstehen könnten, sollten Regelungen<br />

geschaffen werden, die ethisch vertretbar sind . Die<br />

Freigabe für die Forschung, die <strong>im</strong> Ausland oftmals legal ist und<br />

Dabei wird vorausgesetzt, dass Embryonen, die nicht o<strong>der</strong> nur eingeschränkt<br />

entwicklungsfähig sind, ohnehin beiseitegelegt werden dürfen. Für nicht entwicklungsfähige<br />

Embryonen ist dies bereits <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Fassung des Embryonenschutzgesetzes<br />

gemäß <strong>der</strong> Fall.<br />

Ñ<br />

empirischen Studien zufolge von den genetischen Eltern häu­<br />

fig befürwortet wird , kann hier außer Acht bleiben, weil sie<br />

von den gesetzlichen Vorgaben in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutsch­<br />

land nicht gedeckt wird. Denkbar erscheint es, überzählige ent­<br />

wicklungsfähige Embryonen zur Embryoadoption freizugeben.<br />

Diese Handlungsoption, die in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutsch­<br />

land formal statthaft ist, sollte aus ethischer Sicht jedoch nur<br />

<strong>im</strong> Ausnahmefall und unter Berücksichtigung eingrenzen<strong>der</strong><br />

Kriterien – Beratungspflicht für die genetischen Erzeuger und<br />

für das adoptierende Paar; Gewährleistung dauerhafter psycho­<br />

logischer Begleitung; Wahrung des Rechtes <strong>der</strong> Heranwachsen­<br />

den auf Kenntnis ihrer genetischen Herkunft; Dokumentati­<br />

onspflichten – praktiziert werden 0 . Hierzu bedarf es weiterer<br />

ethischer Reflexion und rechtlicher Präzisierung.<br />

Darüber hinaus ist ethisch die Notwendigkeit zusätzlicher For­<br />

schungsanstrengungen zu betonen, die darauf abzielen, poten­<br />

tielle gesundheitliche Risiken reproduktionsmedizinischer Ver­<br />

fahren, z.B. Imprintingschäden bei den in Kultur gehaltenen<br />

Embryonen, aufzuklären und ihnen entgegenzuwirken.<br />

Vgl. T. Krones et al., Attitudes of patients, healthcare professionals and ethicists<br />

towards embryonic stem cell research and donation of gametes and embryos in<br />

Germany, in: Reproductive BioMedicine Online 2006; 13:607–617 (615: »The<br />

German IVF patients surveyed are as willing to donate eggs and embryos for<br />

research as couples in countries where embryo <strong>der</strong>ivation is permitted and from<br />

which German researchers <strong>der</strong>ive their research material«); J. L. Cortes, Spanish<br />

Stem Cell Bank Interviews Examine the Interest of Couples in Donating Surplus<br />

Human IVF Embryos for Stem Cell Research, in: Cell Stem Cell 2007: 17–20; J.<br />

Barth et al., a. a. O. 412.<br />

0 Vgl. Chr. Wendehorst et al., Zur Möglichkeit <strong>der</strong> Embryoadoption in einem<br />

zukünftigen Fortpflanzungsmedizingesetz, in: <strong>Reproduktionsmedizin</strong> 2003;<br />

19:147–150.

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