Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...
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4 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> IV. Ethische Gesichtspunkte zu <strong>der</strong>zeitigen Behandlungsstandards <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin 5<br />
Ñ Bevor eine Patientin und ihr Partner eine morphologische Beobachtung<br />
und den eSET durchführen lassen, sollte ihnen zusätzlich<br />
zur ärztlichen Information und Aufklärung eine Beratung<br />
angeboten werden, die psychosoziale und ethische Aspekte<br />
einschließt. Sobald <strong>der</strong> Gesetzgeber klargestellt hat, dass das<br />
Verfahren <strong>im</strong> Inland statthaft ist, wird <strong>der</strong> Trend, die Methode<br />
<strong>im</strong> Ausland in Anspruch zu nehmen, nachlassen. Dies hätte<br />
zugleich den ethisch wünschenswerten Effekt, dass <strong>im</strong> Inland<br />
für die Beratung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>wunschpaare flächendeckend Sorge<br />
getragen werden kann.<br />
Ñ Zu den Voraussetzungen und den Verfahrensschritten des eSET<br />
sollte Transparenz hergestellt werden. Da <strong>der</strong> eSET Grundrechtsfragen<br />
berührt, sollte, wie auch zu an<strong>der</strong>en in einem umfassenden<br />
Fortpflanzungsmedizingesetz zu regelnden Handlungsmöglichkeiten,<br />
eine aufsichtsführende Behörde benannt<br />
und eine für Entscheidungs und Zweifelsfragen kompetente<br />
zentrale Ethikkommission eingerichtet werden.<br />
Ñ Die einzelnen Behandlungszentren sollten die Durchführung<br />
des Verfahrens dokumentieren.<br />
Ñ In Verbindung hiermit ist die Langzeitbeobachtung <strong>der</strong> nach<br />
eSET geborenen Kin<strong>der</strong> anzustreben, so dass eventuelle negative<br />
gesundheitliche Folgewirkungen des Verfahrens medizinisch<br />
und wissenschaftlich aufgearbeitet werden.<br />
Ñ<br />
Für den Umgang mit überzähligen entwicklungsfähigen Embryonen,<br />
die verfahrensbedingt entstehen könnten, sollten Regelungen<br />
geschaffen werden, die ethisch vertretbar sind . Die<br />
Freigabe für die Forschung, die <strong>im</strong> Ausland oftmals legal ist und<br />
Dabei wird vorausgesetzt, dass Embryonen, die nicht o<strong>der</strong> nur eingeschränkt<br />
entwicklungsfähig sind, ohnehin beiseitegelegt werden dürfen. Für nicht entwicklungsfähige<br />
Embryonen ist dies bereits <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Fassung des Embryonenschutzgesetzes<br />
gemäß <strong>der</strong> Fall.<br />
Ñ<br />
empirischen Studien zufolge von den genetischen Eltern häu<br />
fig befürwortet wird , kann hier außer Acht bleiben, weil sie<br />
von den gesetzlichen Vorgaben in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutsch<br />
land nicht gedeckt wird. Denkbar erscheint es, überzählige ent<br />
wicklungsfähige Embryonen zur Embryoadoption freizugeben.<br />
Diese Handlungsoption, die in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutsch<br />
land formal statthaft ist, sollte aus ethischer Sicht jedoch nur<br />
<strong>im</strong> Ausnahmefall und unter Berücksichtigung eingrenzen<strong>der</strong><br />
Kriterien – Beratungspflicht für die genetischen Erzeuger und<br />
für das adoptierende Paar; Gewährleistung dauerhafter psycho<br />
logischer Begleitung; Wahrung des Rechtes <strong>der</strong> Heranwachsen<br />
den auf Kenntnis ihrer genetischen Herkunft; Dokumentati<br />
onspflichten – praktiziert werden 0 . Hierzu bedarf es weiterer<br />
ethischer Reflexion und rechtlicher Präzisierung.<br />
Darüber hinaus ist ethisch die Notwendigkeit zusätzlicher For<br />
schungsanstrengungen zu betonen, die darauf abzielen, poten<br />
tielle gesundheitliche Risiken reproduktionsmedizinischer Ver<br />
fahren, z.B. Imprintingschäden bei den in Kultur gehaltenen<br />
Embryonen, aufzuklären und ihnen entgegenzuwirken.<br />
Vgl. T. Krones et al., Attitudes of patients, healthcare professionals and ethicists<br />
towards embryonic stem cell research and donation of gametes and embryos in<br />
Germany, in: Reproductive BioMedicine Online 2006; 13:607–617 (615: »The<br />
German IVF patients surveyed are as willing to donate eggs and embryos for<br />
research as couples in countries where embryo <strong>der</strong>ivation is permitted and from<br />
which German researchers <strong>der</strong>ive their research material«); J. L. Cortes, Spanish<br />
Stem Cell Bank Interviews Examine the Interest of Couples in Donating Surplus<br />
Human IVF Embryos for Stem Cell Research, in: Cell Stem Cell 2007: 17–20; J.<br />
Barth et al., a. a. O. 412.<br />
0 Vgl. Chr. Wendehorst et al., Zur Möglichkeit <strong>der</strong> Embryoadoption in einem<br />
zukünftigen Fortpflanzungsmedizingesetz, in: <strong>Reproduktionsmedizin</strong> 2003;<br />
19:147–150.