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Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

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<strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> IV. Ethische Gesichtspunkte zu <strong>der</strong>zeitigen Behandlungsstandards <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />

Gegen die Zulassung neuer biomedizinischer Verfahren werden häu­<br />

fig das Dammbruch­ o<strong>der</strong> das slippery­slope­Argument geltend ge­<br />

macht, denen zufolge es sich um einen ersten Schritt in eine ethisch<br />

abzulehnende Richtung handele . Hierzu ist aber festzuhalten, dass<br />

es sich bei <strong>der</strong> Embryonenbeobachtung und dem eSET um eine klar<br />

abgegrenzte Methode handelt und dass die Dokumentationspflichten,<br />

die Benennung einer Aufsichtsbehörde und die Etablierung einer<br />

zentralen Ethikkommission Instrumente sind, unerwünschte Auswei­<br />

tungen wirksam zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Zusammenfassung<br />

Unter Beachtung von Standards in an<strong>der</strong>en europäischen Staa­<br />

ten und unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Pluralismus<br />

sollte in Deutschland ein Fortpflanzungsmedizingesetz geschaffen<br />

werden, das reproduktionsmedizinische Handlungsmöglichkeiten<br />

kohärent regelt. Aus Gründen <strong>der</strong> Rechtsklarheit und ­sicherheit ist<br />

es vordringlich, gesetzlich klarzustellen, dass die morphologische Be­<br />

obachtung früher Embryonen und die Blastozystenkultivierung zu­<br />

lässig sind, durch die Einlingsschwangerschaften ermöglicht werden.<br />

Aus Zwillings­ o<strong>der</strong> Mehrlingsschwangerschaften, die von den Eltern<br />

nicht gewünscht worden waren, können für die Frau, für das vorge­<br />

burtliche Leben und für die geborenen Kin<strong>der</strong> erhebliche Lasten re­<br />

sultieren. Ethisch besitzen das Recht <strong>der</strong> Frau auf bestmögliche, dem<br />

medizinischen Wissensstand gemäße gesundheitliche Versorgung<br />

und <strong>der</strong> Gesundheitsschutz <strong>der</strong> durch künstliche Befruchtung ent­<br />

standenen Kin<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s hohes Gewicht. Daher ist es ethisch ver­<br />

Zur Aussagekraft und zu Problemen des Dammbruchargumentes vgl. F. Saliger,<br />

Das Dammbruchargument in Medizinrecht und Medizinethik, in: Jahrbuch<br />

für Recht und Ethik Band 15, Berlin 2007, 633–656.<br />

tretbar, ja sogar geboten, die eigenverantwortete Entscheidung einer<br />

Frau zu respektieren, dass ihr nur ein einzelner Embryo übertragen<br />

wird, <strong>der</strong> nach morphologischer Beobachtung ärztlicher Einschät­<br />

zung zufolge gute Aussicht besitzt, sich in einer Schwangerschaft<br />

fortzuentwickeln.

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