Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...
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I.<br />
<strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> I. Einleitung<br />
Klaus Diedrich<br />
eInleItung<br />
In Deutschland sind etwa 1,2 – 1,5 Millionen Paare ungewollt kin<strong>der</strong>los<br />
und benötigen ärztliche Hilfe, um ihren Kin<strong>der</strong>wunsch zu erfüllen.<br />
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (2004) nehmen<br />
jährlich etwa 200.000 Paare reproduktionsmedizinische Hilfen in<br />
Anspruch. Davon unterzogen sich <strong>im</strong> Jahr 2006 38.551 Frauen einer<br />
Behandlung durch InvitroFertilisation (IVF) . In den vergangenen<br />
zehn Jahren (1997 bis 2006) sind 105.365 Kin<strong>der</strong> nach IVF zur Welt<br />
gekommen .<br />
Die Kin<strong>der</strong>wunschbehandlung (assistierte Reproduktion) beinhaltet<br />
ein großes Spektrum verschiedener Behandlungen. Dieses Spektrum<br />
reicht von einer einfachen Korrektur von Störungen <strong>im</strong> ovariellen Zy<br />
klusgeschehen <strong>der</strong> Frau bis zu Maßnahmen <strong>der</strong> IVF unter zusätzlicher<br />
Anwendung <strong>der</strong> intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Da<br />
die extrakorporale Befruchtung mit hohen Belastungen und Risiken<br />
verbunden sein kann, ist eine strenge Indikationsstellung notwendig.<br />
Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) bietet<br />
den in Deutschland in <strong>der</strong> <strong>Reproduktionsmedizin</strong> tätigen Ärzten<br />
und Biologen den gesetzlichen Rahmen, in dem sie arbeiten dürfen.<br />
Ziel des Gesetzes ist <strong>der</strong> Schutz des Embryos und Festlegung <strong>der</strong> Rah<br />
menbedingungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Eine<br />
Persönliche Mitteilung.<br />
Deutsches IVF Register (DIR) Jahrbuch 2006:15.<br />
DIR Jahrbuch 2006:21.<br />
an<strong>der</strong>weitige Nutzung des Embryos (bspw. zu Forschungszwecken)<br />
sollte ausgeschlossen werden. Inzwischen ist dieses Gesetz 16 Jahre<br />
alt und <strong>der</strong> wissenschaftliche Sachstand in <strong>der</strong> Reproduktionsmedi<br />
zin hat große Fortschritte gemacht. Es ist deshalb erfor<strong>der</strong>lich, das<br />
Gesetz dieser Entwicklung anzupassen, um Paare mit unerfülltem<br />
Kin<strong>der</strong>wunsch auch in Deutschland nach dem <strong>der</strong>zeitig besten medi<br />
zinischen und wissenschaftlichen Standard zu behandeln.<br />
Zu diesen neuen regelungsbedürftigen Behandlungen gehört <strong>der</strong> sog.<br />
elektive SingleEmbryoTransfer (eSET), bei dem lediglich ein Embryo<br />
(aus mehreren, durch IVF gezeugten Embryonen) nach Beurteilung<br />
mittels Lichtmikroskop ausgewählt und in die Gebärmutter <strong>der</strong> Pati<br />
entin transferiert wird. Durch dieses Vorgehen ist es möglich, die Kin<br />
<strong>der</strong>wunschbehandlung zu opt<strong>im</strong>ieren (Herbeiführung einer Schwan<br />
gerschaft und Geburt), bei gleichzeitig größtmöglicher Reduktion des<br />
Risikos einer für Mutter und Kind gefährlichen Mehrlingsschwanger<br />
schaft.<br />
In dem vorliegenden Gutachten zu aktuellen Fragen <strong>der</strong> Reproduk<br />
tionsmedizin wird <strong>der</strong> medizinischwissenschaftliche Sachstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Reproduktionsmedizin</strong> in Deutschland und <strong>im</strong> übrigen Europa<br />
beschrieben. Daraus wird abgeleitet, welche gesetzlichen Regelungs<br />
lücken in Deutschland durch die fortwährende Entwicklung <strong>der</strong> Re<br />
produktionsmedizin entstanden sind, und welche ethischen Fragen<br />
berührt werden. Eine Gesundheitsversorgung nach den neuesten<br />
medizinischen Erkenntnissen sollte für Paare mit Kin<strong>der</strong>wunsch in<br />
Deutschland ermöglicht werden. Dabei ist <strong>der</strong> Prämisse des Schutzes<br />
des Prä<strong>im</strong>plantationsembryos genauso Rechnung zu tragen wie <strong>der</strong><br />
Prämisse des Gesundheitsschutzes von Mutter und Kind. Mit dieser<br />
Darstellung über den Regelungsbedarf in <strong>der</strong> <strong>Reproduktionsmedizin</strong><br />
soll die Diskussion erneut in die Politik hineingetragen werden, um<br />
den Gesetzgeber zu <strong>der</strong> dringend erfor<strong>der</strong>lichen Regelung <strong>der</strong> Repro<br />
duktionsmedizin zu bewegen.