Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...
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14 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> II. Vorgeschichte und Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung 15<br />
Lebensverhältnisse <strong>im</strong> Bundesgebiet o<strong>der</strong> die Wahrung <strong>der</strong> Rechts<br />
o<strong>der</strong> Wirtschaftseinheit <strong>im</strong> gesamtstaatlichen Interesse eine bundes<br />
gesetzliche Regelung erfor<strong>der</strong>lich macht. Dass letzteres bei <strong>der</strong> Rege<br />
lung <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin gegeben ist, wurde bisher aber von<br />
niemandem bezweifelt.<br />
Nach <strong>der</strong> Grundgesetzän<strong>der</strong>ung setzten Bund und Län<strong>der</strong> <strong>im</strong> April<br />
1996 unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Vorschlags für<br />
eine gesetzliche Regelung zur Fortpflanzungsmedizin ein. Die Ar<br />
beitsgruppe legte zwar Ende 1997 den Entwurf für einen Abschluss<br />
bericht vor, <strong>der</strong> jedoch vom Bundesministerium für Gesundheit in<br />
Anbetracht des nahenden Endes <strong>der</strong> Wahlperiode nicht mehr weiter<br />
verfolgt wurde. In <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode griff das Gesundheits<br />
ministerium das Thema wie<strong>der</strong> auf und legte – nach Durchführung<br />
eines Symposiums »Fortpflanzungsmedizingesetz in Deutschland«, in<br />
welchem die medizinischen, naturwissenschaftlichen, ethischen, ju<br />
ristischen und gesellschaftlichen Fragen <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />
umfassend und kontrovers diskutiert worden waren – <strong>im</strong> Dezember<br />
2000 ein Eckpunktepapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz vor.<br />
Das Papier wurde jedoch von <strong>der</strong> Bundesregierung und dem Bundes<br />
tag nicht aufgegriffen und verlief <strong>im</strong> Sande.<br />
Die Gesundheitsministerkonferenz des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> for<br />
<strong>der</strong>te seit Einführung <strong>der</strong> Bundeskompetenz den Bund wie<strong>der</strong>holt<br />
einst<strong>im</strong>mig und eindringlich auf, ein Fortpflanzungsmedizingesetz<br />
Sie begann <strong>im</strong> Herbst 1998.<br />
Die Tagung ist dokumentiert in: Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – wissenschaftliches<br />
Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit in Zusammenarbeit<br />
mit dem RobertKochInstitut vom 24. bis 26. Mai 2000 in Berlin;<br />
Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 132, Nomos BadenBaden<br />
2001.<br />
vorzulegen . Sie begründete dies mit <strong>der</strong> dringenden Notwendigkeit,<br />
alle Methoden <strong>der</strong> medizinisch unterstützten Fortpflanzung und <strong>der</strong><br />
damit in Zusammenhang stehenden Fragen in einem Bundesgesetz<br />
umfassend zu regeln. Auch <strong>im</strong> Gesetzgebungsverfahren zum Gewe<br />
begesetz for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Bundesrat in seiner Stellungnahme die Schaf<br />
fung eines eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetzes, das alle<br />
Bereiche <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin regelt.<br />
Die Notwendigkeit eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, das über<br />
das Strafrecht hinaus die Technologie <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />
umfassend regelt, wird – soweit ersichtlich – we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Politik noch<br />
in <strong>der</strong> Wissenschaft o<strong>der</strong> Praxis bestritten. Die Rufe danach sind in<br />
zwischen Legion .<br />
3. eu-Richtlinie und gewebegesetz<br />
Wichtige Bereiche und Aspekte <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin blieben<br />
daher gesetzlich ungeregelt, u.a.<br />
Ñ<br />
wie mit »überzähligen« Embryonen zu verfahren ist (Zulässig<br />
keit, Voraussetzungen und Zeitdauer <strong>der</strong> Aufbewahrung bzw.<br />
Kryokonservierung),<br />
Auf ihrer 72., 74. und 76. Jahreskonferenz (<strong>im</strong> Jahr 1999, 2001 und 2003).<br />
Siehe weiter unten.<br />
BtDrs. 16/3146 vom 25.10.2006, Stellungnahme des Bundesrates, S. 58.<br />
Vgl. nur: Schlußbericht <strong>der</strong> EnqueteKommission »Recht und Ethik <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen<br />
Medizin« des Deutschen Bundestages vom 14. 5. 2002, BtDrs. 14/9020,<br />
Ziff. 1.2.7.1.1. Nationaler Ethikrat, Stellungnahme zur genetischen Diagnostik<br />
vor und während <strong>der</strong> Schwangerschaft 2003, S. 107 und Stellungnahme zur<br />
Polkörperdiagnostik 2003, Ziff. 4.<br />
D.h. mit Embryonen, die zur Unfruchtbarkeitsbehandlung invitro gezeugt<br />
wurden, nach Abschluss <strong>der</strong> Behandlung aber übrig geblieben sind.