28.01.2013 Aufrufe

Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

Reproduktionsmedizin im internationalen Vergleich - Bibliothek der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14 <strong>Reproduktionsmedizin</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> II. Vorgeschichte und Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung 15<br />

Lebensverhältnisse <strong>im</strong> Bundesgebiet o<strong>der</strong> die Wahrung <strong>der</strong> Rechts­<br />

o<strong>der</strong> Wirtschaftseinheit <strong>im</strong> gesamtstaatlichen Interesse eine bundes­<br />

gesetzliche Regelung erfor<strong>der</strong>lich macht. Dass letzteres bei <strong>der</strong> Rege­<br />

lung <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin gegeben ist, wurde bisher aber von<br />

niemandem bezweifelt.<br />

Nach <strong>der</strong> Grundgesetzän<strong>der</strong>ung setzten Bund und Län<strong>der</strong> <strong>im</strong> April<br />

1996 unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Vorschlags für<br />

eine gesetzliche Regelung zur Fortpflanzungsmedizin ein. Die Ar­<br />

beitsgruppe legte zwar Ende 1997 den Entwurf für einen Abschluss­<br />

bericht vor, <strong>der</strong> jedoch vom Bundesministerium für Gesundheit in<br />

Anbetracht des nahenden Endes <strong>der</strong> Wahlperiode nicht mehr weiter­<br />

verfolgt wurde. In <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode griff das Gesundheits­<br />

ministerium das Thema wie<strong>der</strong> auf und legte – nach Durchführung<br />

eines Symposiums »Fortpflanzungsmedizingesetz in Deutschland«, in<br />

welchem die medizinischen, naturwissenschaftlichen, ethischen, ju­<br />

ristischen und gesellschaftlichen Fragen <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />

umfassend und kontrovers diskutiert worden waren – <strong>im</strong> Dezember<br />

2000 ein Eckpunktepapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz vor.<br />

Das Papier wurde jedoch von <strong>der</strong> Bundesregierung und dem Bundes­<br />

tag nicht aufgegriffen und verlief <strong>im</strong> Sande.<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> for­<br />

<strong>der</strong>te seit Einführung <strong>der</strong> Bundeskompetenz den Bund wie<strong>der</strong>holt<br />

einst<strong>im</strong>mig und eindringlich auf, ein Fortpflanzungsmedizingesetz<br />

Sie begann <strong>im</strong> Herbst 1998.<br />

Die Tagung ist dokumentiert in: Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – wissenschaftliches<br />

Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit in Zusammenarbeit<br />

mit dem Robert­Koch­Institut vom 24. bis 26. Mai 2000 in Berlin;<br />

Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 132, Nomos Baden­Baden<br />

2001.<br />

vorzulegen . Sie begründete dies mit <strong>der</strong> dringenden Notwendigkeit,<br />

alle Methoden <strong>der</strong> medizinisch unterstützten Fortpflanzung und <strong>der</strong><br />

damit in Zusammenhang stehenden Fragen in einem Bundesgesetz<br />

umfassend zu regeln. Auch <strong>im</strong> Gesetzgebungsverfahren zum Gewe­<br />

begesetz for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Bundesrat in seiner Stellungnahme die Schaf­<br />

fung eines eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetzes, das alle<br />

Bereiche <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin regelt.<br />

Die Notwendigkeit eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, das über<br />

das Strafrecht hinaus die Technologie <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin<br />

umfassend regelt, wird – soweit ersichtlich – we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Politik noch<br />

in <strong>der</strong> Wissenschaft o<strong>der</strong> Praxis bestritten. Die Rufe danach sind in­<br />

zwischen Legion .<br />

3. eu-Richtlinie und gewebegesetz<br />

Wichtige Bereiche und Aspekte <strong>der</strong> Fortpflanzungsmedizin blieben<br />

daher gesetzlich ungeregelt, u.a.<br />

Ñ<br />

wie mit »überzähligen« Embryonen zu verfahren ist (Zulässig­<br />

keit, Voraussetzungen und Zeitdauer <strong>der</strong> Aufbewahrung bzw.<br />

Kryokonservierung),<br />

Auf ihrer 72., 74. und 76. Jahreskonferenz (<strong>im</strong> Jahr 1999, 2001 und 2003).<br />

Siehe weiter unten.<br />

Bt­Drs. 16/3146 vom 25.10.2006, Stellungnahme des Bundesrates, S. 58.<br />

Vgl. nur: Schlußbericht <strong>der</strong> Enquete­Kommission »Recht und Ethik <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen<br />

Medizin« des Deutschen Bundestages vom 14. 5. 2002, Bt­Drs. 14/9020,<br />

Ziff. 1.2.7.1.1. Nationaler Ethikrat, Stellungnahme zur genetischen Diagnostik<br />

vor und während <strong>der</strong> Schwangerschaft 2003, S. 107 und Stellungnahme zur<br />

Polkörperdiagnostik 2003, Ziff. 4.<br />

D.h. mit Embryonen, die zur Unfruchtbarkeitsbehandlung in­vitro gezeugt<br />

wurden, nach Abschluss <strong>der</strong> Behandlung aber übrig geblieben sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!