121011_4.Gemeinderat_2012
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- johannschuster.at
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7.<br />
Die Nutzer der Räumlichkeiten haben für die ordnungsgemäße Instandhaltung der<br />
überlassenen Räume zu sorgen.<br />
8.<br />
Den Nutzern ist es untersagt, die Räumlichkeiten an Dritte weiterzugeben.<br />
9.<br />
Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Marktgemeinde Millstatt am<br />
See. Den Nutzern stehen nach Beendigung der Nutzung keine Ersatzansprüche für<br />
Investitionen zu, die länger als 10 Jahre zurückliegen.<br />
10.<br />
Nach Beendigung der Nutzung der Räume sind diese von mobilen Einrichtungen und<br />
Geräten geräumt und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.<br />
11.<br />
Dieser Nutzungsvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Er beginnt<br />
am 1. November <strong>2012</strong>. Die Kündigung durch die Marktgemeinde Millstatt am See<br />
kann erstmalig am 31. Oktober 2037 erfolgen. Die Bürgermusik kann eine Kündigung<br />
unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit aussprechen. Nach<br />
Ablauf der 25 Jahre verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um ein Jahr.<br />
Die Urschrift dieses Nutzungsvertrages verbleibt bei der Marktgemeinde Millstatt am<br />
See, die Musikschule und die Bürgermusik erhalten eine Kopie dieses Vertrages.<br />
Frau GV Anneliese Nickmann übergibt den Vorsitzenden einen Abänderungsantrag<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Der Vorsitzende verliest die Begründung zum Abänderungsantrag:<br />
Nach Rücksprache mit dem Obmann der Bürgermusik Millstatt, Herrn Markus Moser,<br />
stelle ich fest, dass der heute zur Beschlussfassung vorliegende Nutzungsvertrag<br />
zwischen den Vertragsparteien nicht abgesprochen wurde. Die Genehmigung des<br />
Nutzungsvertrages soll daher zurückgestellt werden.<br />
Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung.<br />
Abänderungs-<br />
Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Genehmigung des<br />
Nutzungsvertrages zwischen der Bürgermusik Millstatt und der<br />
Marktgemeinde Millstatt am See zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
TO-Punkt 10<br />
GR Josef Hofer – Antrag: Die Verantwortung und die Kontrolle bei den<br />
Bäderbetrieben neu zu regeln<br />
Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt am See, vom 31.<br />
Juli <strong>2012</strong>: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte KollegenInnen!<br />
Auf Grund der hohen Verschuldung und einen sehr hohen Betriebsabgang 2011 ist<br />
dringender Handlungsbedarf gegeben. Ich stelle daher den Antrag die Vertretung in<br />
der Bäderbetriebs GmbH neu zu besetzen. Nachdem der Bürgermeister und die<br />
Finanzreferentin die Hauptverantwortung für den hohen Schuldenstand tragen, sind<br />
auch die Vorstandsmitglieder von ÖVP und FPK befangen.<br />
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