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121011_4.Gemeinderat_2012

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TO-Punkt 21<br />

Gemeindevolksbegehren in der Marktgemeinde Millstatt am See nach § 55 K-<br />

AGO – „Gegen den Ausverkauf unserer wertvollen Gemeindegrundstücke“<br />

Schreiben an den Bürgermeister der Marktgemeinde Millstatt vom 19. Juli <strong>2012</strong>:<br />

Betrifft: Gemeindevolksbegehren nach § 55 AGO. Die wahlberechtigten Bürger (Liste<br />

im Anhang) beantragen die im Besitz der Marktgemeinde Millstatt stehenden<br />

Grundflächen und zwar das Strandbad Millstatt (Parz. Nr. 21/27, 3/9, 21/49, 3/8), das<br />

Campingareal Pesenthein einschließlich des Seegrundstückes (Parz. Nr. 780/2,<br />

780/1, 781/1, 781/2, 758/3, 778/1, 779, 778/2, 777/1), das Strandbad Dellach (Parz.<br />

Nr. 830, 832, 833/4) sowie den Zwergseewald einschließlich des Zwergsees (Parz.<br />

Nr. 306/3, 306/4, 306/2, 247/3, 246, 244/2, 245, 244/1, 247/2) nicht zu verkaufen und<br />

auch nicht durch Baurechtsverträge zu belasten. Der Antrag wird an den<br />

Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt gestellt. Bevollmächtigter Antragsteller ist<br />

Bernd Pucher, geb. 11.05.1963, wohnhaft in Grantsch 1, 9872 Millstatt.<br />

Begründung des Antrages: Wenn man mit offenen Augen die eigene Gemeinde und<br />

die Umgebung des Millstättersees betrachtet, erkennt man, dass ein fragwürdiger<br />

Bau nach dem anderen entsteht. Sofern diese nicht in die Landschaft passenden<br />

„Bauten“ auf Privatgrund errichtet wurden und werden, kann man nur staunend und<br />

kopfschüttelnd zusehen. Wenn sich aber, wie geplant, mit Gemeindegrund (siehe<br />

Listen der Flächen) Bauträger, Baulöwen und Geldhaie, woher auch immer, sich eine<br />

goldene Nase verdienen wollen, dann ist Feuer auf dem Dach, dann wird die Zukunft<br />

unserer Kinder verbaut, zubetoniert und verscherbelt! Daher dieser fundamentale<br />

Antrag. Im Anhang befinden sich 775 Unterschriften. Anzahl der Blätter 211. Der<br />

Zustellungsbevollmächtigte Bernd Pucher.<br />

Die Gemeindewahlbehörde hat am 25. September <strong>2012</strong> die Unterschriftenliste<br />

geprüft, bis die notwendige Zahl von 144 gültigen Unterschriften erreicht war, damit<br />

war der Antrag des Gemeindevolksbegehrens nach § 55 der Kärntner Allgemeinen<br />

Gemeindeordnung (K-AGO) dem Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Dieses Gemeindevolksbegehren steht in einem Zusammenhang mit<br />

der Entschuldung der Millstätter Bäderbetriebe GmbH durch die Marktgemeinde. Für<br />

mich ist klar, dass die Entschuldung erfolgen muss, auch die<br />

Gemeindeaufsichtsbehörde vertritt diese Ansicht. Deshalb steht der Verkauf oder der<br />

Teilverkauf einer Liegenschaft in Diskussion. Ohne eine Veräußerung wird es nicht<br />

machbar sein, einen Schlussstrich zu ziehen. Es ist politisch ein heikles Thema,<br />

vielleicht sind aus diesem Grund heute viele Kolleginnen und Kollegen nicht<br />

anwesend. Herr Dr. Ortner von der Gemeindeaufsichtsbehörde hat mir erst vor<br />

kurzem versichert, dass der Gemeinderat eine Entscheidung treffen muss. Für eine<br />

Entschuldungsmaßnahme gibt es eine Bonuszahlung durch das Land Kärnten.<br />

GR Hofer: Einen kurzen Rückblick auf die letzten 20 Jahre und wie ich die<br />

Geschäftsführung beim Hallenbad erlebt habe: Als ich 1991 in den Gemeinderat<br />

gewählt wurde, habe ich gleich im ersten Jahr die hohe Verschuldung beim<br />

Hallenbad kritisiert und immer wieder Wortgefechte mit dem damaligen<br />

Bürgermeister Koller geführt. Die Behauptung vom Bürgermeister Koller liegt mir<br />

noch heute im Ohr: „Herr Hofer wann werden Sie es endlich begreifen, die Schulden<br />

vom Hallenbad sind keine Schulden der Gemeinde!“. Es hat aber nicht lange<br />

gedauert, still und leise waren es auf einmal zu 100% Schulden der Gemeinde.<br />

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