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121011_4.Gemeinderat_2012

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Begründung: Durch die Herausnahme des Punktes 3.3 des Förderungsvertrages<br />

(beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See<br />

am 19. Juli <strong>2012</strong> unter EW-TO) wurden bisher keine Bedarfszuweisungsmittel vom<br />

Land Kärnten flüssig gemacht, dadurch ist ein finanzieller Nachteil für die Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH bzw. in weiterer Folge für die Marktgemeinde Millstatt am See<br />

entstanden. Mein Antrag soll als Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung des<br />

Ausschusses für Finanzen am Freitag, den 5. Oktober <strong>2012</strong> und als Erweiterung der<br />

Tagesordnung in der Sitzung des Gemeinderates am 11. Oktober <strong>2012</strong> behandelt<br />

werden.<br />

Diskussion:<br />

GV Nickmann: Nachdem bis jetzt kein Geldfluss vom Land Kärnten erfolgt ist, sind<br />

Zinsen in der Höhe von rund € 8.000,- entstanden.<br />

Vorsitzender: Es war unklug, dass der Punkt 3.3. aus dem Vertrag heraus<br />

genommen wurde.<br />

GR Hofer: Die Marktgemeinde Millstatt am See hat dem Land Kärnten versprochen,<br />

dass eine Entschuldung der Millstätter Bäderbetriebe GmbH durchgeführt wird,<br />

jedoch wurde diese nicht umgesetzt. Die Entschuldung hätte vor dem Baubeginn des<br />

Badehauses erfolgen sollen.<br />

Antrag: Den in der letzten Sitzung des Gemeinderates<br />

herausgenommenen Punkt 3.3 des Förderungsvertrages<br />

zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See und der<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH wieder einzusetzen und zu<br />

genehmigen.<br />

Abstimmung: 21:2 (Gegenstimmen: GR Hofer, GR Politzer)<br />

EW-TO<br />

Genehmigung des Gemeinschaftsvertrages der ARGE Kulturkino und der<br />

Nutzungsvereinbarung zwischen der ARGE Kulturkino und Frau Maria<br />

Elisabeth Auersperg<br />

Gemeinschaftsvertrag der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kulturkino.<br />

Gründung: Die ARGE (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Österreichs) wurde von<br />

nachstehenden Gründungsmitgliedern gegründet und folgender<br />

Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen:<br />

Gründungsmitglieder:<br />

- Marktgemeinde Millstatt (vertreten durch Bürgermeister Josef Pleikner)<br />

- Frau Maria Elisabeth Auersperg<br />

- Kulturinitiative Millstatt (vertreten durch Obfrau Gisela Kerschbaumer)<br />

Name und Sitz: Die Gemeinschaft trägt den Namen ARGE Kulturkino und hat den<br />

Sitz in 9872 Millstatt am See – Georgsritterplatz 178 .<br />

Aufgaben und Ziele: Die Aufgaben der "ARGE Kulturkino“ sind die Umsetzung des<br />

Leader Projektes Nock-Kino Millstatt.<br />

Weitere Funktionen der ARGE:<br />

● Trägerschaft zum Leader Projekt<br />

● Koordination und Abrechnung des Projektes<br />

● Abstimmung mit ihren Mitgliedern<br />

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