121011_4.Gemeinderat_2012
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Begründung: Durch die Herausnahme des Punktes 3.3 des Förderungsvertrages<br />
(beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt am See<br />
am 19. Juli <strong>2012</strong> unter EW-TO) wurden bisher keine Bedarfszuweisungsmittel vom<br />
Land Kärnten flüssig gemacht, dadurch ist ein finanzieller Nachteil für die Millstätter<br />
Bäderbetriebe GmbH bzw. in weiterer Folge für die Marktgemeinde Millstatt am See<br />
entstanden. Mein Antrag soll als Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung des<br />
Ausschusses für Finanzen am Freitag, den 5. Oktober <strong>2012</strong> und als Erweiterung der<br />
Tagesordnung in der Sitzung des Gemeinderates am 11. Oktober <strong>2012</strong> behandelt<br />
werden.<br />
Diskussion:<br />
GV Nickmann: Nachdem bis jetzt kein Geldfluss vom Land Kärnten erfolgt ist, sind<br />
Zinsen in der Höhe von rund € 8.000,- entstanden.<br />
Vorsitzender: Es war unklug, dass der Punkt 3.3. aus dem Vertrag heraus<br />
genommen wurde.<br />
GR Hofer: Die Marktgemeinde Millstatt am See hat dem Land Kärnten versprochen,<br />
dass eine Entschuldung der Millstätter Bäderbetriebe GmbH durchgeführt wird,<br />
jedoch wurde diese nicht umgesetzt. Die Entschuldung hätte vor dem Baubeginn des<br />
Badehauses erfolgen sollen.<br />
Antrag: Den in der letzten Sitzung des Gemeinderates<br />
herausgenommenen Punkt 3.3 des Förderungsvertrages<br />
zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See und der<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH wieder einzusetzen und zu<br />
genehmigen.<br />
Abstimmung: 21:2 (Gegenstimmen: GR Hofer, GR Politzer)<br />
EW-TO<br />
Genehmigung des Gemeinschaftsvertrages der ARGE Kulturkino und der<br />
Nutzungsvereinbarung zwischen der ARGE Kulturkino und Frau Maria<br />
Elisabeth Auersperg<br />
Gemeinschaftsvertrag der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kulturkino.<br />
Gründung: Die ARGE (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Österreichs) wurde von<br />
nachstehenden Gründungsmitgliedern gegründet und folgender<br />
Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen:<br />
Gründungsmitglieder:<br />
- Marktgemeinde Millstatt (vertreten durch Bürgermeister Josef Pleikner)<br />
- Frau Maria Elisabeth Auersperg<br />
- Kulturinitiative Millstatt (vertreten durch Obfrau Gisela Kerschbaumer)<br />
Name und Sitz: Die Gemeinschaft trägt den Namen ARGE Kulturkino und hat den<br />
Sitz in 9872 Millstatt am See – Georgsritterplatz 178 .<br />
Aufgaben und Ziele: Die Aufgaben der "ARGE Kulturkino“ sind die Umsetzung des<br />
Leader Projektes Nock-Kino Millstatt.<br />
Weitere Funktionen der ARGE:<br />
● Trägerschaft zum Leader Projekt<br />
● Koordination und Abrechnung des Projektes<br />
● Abstimmung mit ihren Mitgliedern<br />
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