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121011_4.Gemeinderat_2012

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Es wird beantragt, einer Vertagung der Überprüfung aller Unterlagen des Kärntner<br />

Badehauses aufgrund des E-Mails der Huainiggg Dellacher & Partner Rechtsanwälte<br />

OG vom 2. Oktober <strong>2012</strong> bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung von der<br />

Entbindung der Geheimhaltungspflicht durch die KTH zuzustimmen:<br />

Abstimmung: 3 : 2 (Gegenstimmen: Obmann GR Friedrich, GR Hofer).<br />

GR Hofer: Diese Vorgangsweise wird noch Konsequenzen haben. In weiterer Folge<br />

erläutert Herr GR Hofer in Kurzform die Gemeinderatsbeschlüsse zum Badehaus in<br />

Millstatt vom 7.9.2011, 22.12.2011, 16.05.<strong>2012</strong> und 19.7.<strong>2012</strong>, wobei aus diesen<br />

Beschlüssen nicht hervorgeht, dass die Marktgemeinde Millstatt am See die<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Bau des Badehauses beauftragt hat. Daher<br />

ist bis heute nicht geklärt wer der Bauherr des Badehauses in Millstatt ist.<br />

GR Hofer: Überdies wurden in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am<br />

16.4.2009 alle Mitglieder des Gemeindevorstandes in den Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein und in die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nominiert, faktisch<br />

wurden die Mitglieder aber nie zu den Sitzungen eingeladen.<br />

Vorsitzender: Es ist eine Pflanzerei, so sollte man mit den Ausschussmitgliedern<br />

nicht umgehen. Die Vorgangsweise gefällt mir überhaupt nicht. Trotzdem danke ich<br />

allen Anwesenden für das Kommen.<br />

Wortmeldungen:<br />

Herr GR Hofer will sich zu Wort melden, der Vorsitzende weist ihn darauf hin, dass<br />

es sich um den Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der<br />

Gebarung handelt.<br />

GR Politzer: Herr Kollege GR Hofer redet jedes Mal rein.<br />

GR Hofer: Die Meinungsäußerungen dürfen nicht unterdrückt werden.<br />

GR Friedrich: Der Ablauf der letzten Sitzung des Ausschusses für die Kontrolle der<br />

Gebarung war durch die Intervention des Bürgermeisters nicht in Ordnung.<br />

EW-TO<br />

GV DI Johann Schuster – Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, das<br />

Grundstück 457/1, KG Laubendorf, zur Schaffung preiswerten Baulandes<br />

anzukaufen<br />

Antrag von Herrn GV DI Johann Schuster, Föhrenweg 268, 9872 Millstatt am See,<br />

vom 20. September <strong>2012</strong>: Der Gemeinderat möge beschließen, das Grundstück<br />

457/1, KG Laubendorf, zur Schaffung preiswerten Baulandes anzukaufen.<br />

Begründung: Das Grundstück wird derzeit als Grünland zum Verkauf angeboten.<br />

Südlich des Grundstückes ist demnächst mit der Errichtung von Wohnbauten zu<br />

rechnen. Dadurch wird eine mögliche Baulandwidmung wahrscheinlicher. Neben<br />

preiswertem Bauland wäre dieses Grundstück auch für die Gemeindegärtnerei<br />

geeignet. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 5.000 m², der Preis beträgt € 15,- pro<br />

m². Eine Arrondierung mit Nachbargrundstücken ist erforderlich. Mit freundlichen<br />

Grüßen DI Johann Schuster.<br />

Beilage: Entscheidungsunterlage Baulandmodell Tschierweg.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Es ist ein inhaltlich guter Antrag von Herrn Kollegen GV DI Schuster.<br />

GR Klinar: Ich habe vor Jahren einen ähnlichen Antrag für diese Fläche gestellt, von<br />

mir wird der Antrag unterstützt.<br />

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