121011_4.Gemeinderat_2012
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Es wird beantragt, einer Vertagung der Überprüfung aller Unterlagen des Kärntner<br />
Badehauses aufgrund des E-Mails der Huainiggg Dellacher & Partner Rechtsanwälte<br />
OG vom 2. Oktober <strong>2012</strong> bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung von der<br />
Entbindung der Geheimhaltungspflicht durch die KTH zuzustimmen:<br />
Abstimmung: 3 : 2 (Gegenstimmen: Obmann GR Friedrich, GR Hofer).<br />
GR Hofer: Diese Vorgangsweise wird noch Konsequenzen haben. In weiterer Folge<br />
erläutert Herr GR Hofer in Kurzform die Gemeinderatsbeschlüsse zum Badehaus in<br />
Millstatt vom 7.9.2011, 22.12.2011, 16.05.<strong>2012</strong> und 19.7.<strong>2012</strong>, wobei aus diesen<br />
Beschlüssen nicht hervorgeht, dass die Marktgemeinde Millstatt am See die<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Bau des Badehauses beauftragt hat. Daher<br />
ist bis heute nicht geklärt wer der Bauherr des Badehauses in Millstatt ist.<br />
GR Hofer: Überdies wurden in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am<br />
16.4.2009 alle Mitglieder des Gemeindevorstandes in den Millstätter Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein und in die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nominiert, faktisch<br />
wurden die Mitglieder aber nie zu den Sitzungen eingeladen.<br />
Vorsitzender: Es ist eine Pflanzerei, so sollte man mit den Ausschussmitgliedern<br />
nicht umgehen. Die Vorgangsweise gefällt mir überhaupt nicht. Trotzdem danke ich<br />
allen Anwesenden für das Kommen.<br />
Wortmeldungen:<br />
Herr GR Hofer will sich zu Wort melden, der Vorsitzende weist ihn darauf hin, dass<br />
es sich um den Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der<br />
Gebarung handelt.<br />
GR Politzer: Herr Kollege GR Hofer redet jedes Mal rein.<br />
GR Hofer: Die Meinungsäußerungen dürfen nicht unterdrückt werden.<br />
GR Friedrich: Der Ablauf der letzten Sitzung des Ausschusses für die Kontrolle der<br />
Gebarung war durch die Intervention des Bürgermeisters nicht in Ordnung.<br />
EW-TO<br />
GV DI Johann Schuster – Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, das<br />
Grundstück 457/1, KG Laubendorf, zur Schaffung preiswerten Baulandes<br />
anzukaufen<br />
Antrag von Herrn GV DI Johann Schuster, Föhrenweg 268, 9872 Millstatt am See,<br />
vom 20. September <strong>2012</strong>: Der Gemeinderat möge beschließen, das Grundstück<br />
457/1, KG Laubendorf, zur Schaffung preiswerten Baulandes anzukaufen.<br />
Begründung: Das Grundstück wird derzeit als Grünland zum Verkauf angeboten.<br />
Südlich des Grundstückes ist demnächst mit der Errichtung von Wohnbauten zu<br />
rechnen. Dadurch wird eine mögliche Baulandwidmung wahrscheinlicher. Neben<br />
preiswertem Bauland wäre dieses Grundstück auch für die Gemeindegärtnerei<br />
geeignet. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 5.000 m², der Preis beträgt € 15,- pro<br />
m². Eine Arrondierung mit Nachbargrundstücken ist erforderlich. Mit freundlichen<br />
Grüßen DI Johann Schuster.<br />
Beilage: Entscheidungsunterlage Baulandmodell Tschierweg.<br />
Diskussion:<br />
Vorsitzender: Es ist ein inhaltlich guter Antrag von Herrn Kollegen GV DI Schuster.<br />
GR Klinar: Ich habe vor Jahren einen ähnlichen Antrag für diese Fläche gestellt, von<br />
mir wird der Antrag unterstützt.<br />
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