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121011_4.Gemeinderat_2012

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Frau GV Anneliese Nickmann übergibt dem Vorsitzenden einen Abänderungsantrag<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Der Vorsitzende verliest die Begründung des Abänderungsantrages:<br />

E-Mail der SOT Süd-Ost Treuhand GmbH vom 11. Oktober <strong>2012</strong>: Sehr geehrter Herr<br />

Joham! Ich habe mich gerade mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Dellacher abgestimmt<br />

betreffend die Situation rund um die vertragliche Gestaltung Badehaus Kärnten,<br />

Tourismus Holding und Gemeinde Millstatt. Hier gibt es in den von Dr. Krassnig<br />

entworfenen Vereinbarungen über den Kostenbeitrag (Entwurf vom 8.10.<strong>2012</strong>) noch<br />

einige Fragestellungen, die zu konkretisieren sind und explizit mit der Kärntner<br />

Tourismusholding vereinbart werden müssen. Aus jetziger Sicht sollte die<br />

vertragliche Situation jedoch in einer Gemeinderatsitzung in Summe beschlossen<br />

werden, da bei Beschlüssen von nur einzelnen Vertragswerken – wie beispielsweise<br />

dem Bestandsvertrag – das Risiko besteht, dass aufgrund der verschiedenen<br />

Beschlussstadien dann nicht gewünschte Ergebnisse erzielt werden würden. Nach<br />

oben erwähnter Rücksprache mit Dr. Dellacher sollte der Bestandsvertrag heute<br />

nicht zum Beschluss vorgelegt werden. Seitens Dr. Dellacher und SOT wird es eine<br />

Rückmeldung auf die von Dr. Krassnig erstellte Vereinbarung betreffend<br />

Kostenbeitrag geben. Dies wird mit der KTH noch abzustimmen sein. Erst danach ist<br />

es zielführend, dass Beschlüsse im Gemeinderat gefasst werden. Wir ersuchen um<br />

kurze Rückmeldung, ob es Ihrerseits Probleme bei einer Nicht-Beschlussfassung des<br />

Bestandsvertrages geben könnte. Schöne Grüße Mag. Andreas Maier.<br />

Der Vorsitzende bringt den Abänderungsantrag zur Abstimmung.<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Genehmigung des<br />

Vertrages über die Rechtsbeziehungen zwischen der<br />

Marktgemeinde Millstatt am See und der Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH betreffend das Kärntner Badehaus in<br />

Millstatt zurück zu stellen.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

TO-Punkt 18<br />

Wasserverband Millstättersee – Beschlussfassung über die Erhöhung der<br />

Kanalgebühr um 1,5% (jährliche Valorisierung)<br />

Schreiben des Wasserverbandes Millstätter See, Gritschacher Straße 4, 9871<br />

Seeboden, vom 21. Februar <strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzter Vorstandskollege! Der<br />

Wasserverband Millstätter See hat in der Vorstandsitzung am 20.10.2005 unter dem<br />

TOP 6a) und in der Mitgliederversammlung am 24.11.2005 unter dem TOP 10) eine<br />

jährliche Valorisierung der Kanalgebühr von 1,5% beschlossen. Wie in der letzten<br />

Vorstandsitzung am 2. Feber <strong>2012</strong> angesprochen, wird sich aufgrund der finanziellen<br />

Situation des Wasserbandes Millstätter See eine Erhöhung der Kanalgebühr für das<br />

Jahr <strong>2012</strong> nicht vermeiden lassen. Ein dementsprechendes Schreiben unseres<br />

Wirtschaftsprüfers, Herrn Mag. Rainer-Harbach, liegt diesem Schreiben bei.<br />

Erhöhung ab 1.4.<strong>2012</strong> – Wirksamkeit ab 1.7.<strong>2012</strong> von netto € 2,71 auf netto € 2,75<br />

zuzüglich 10% MwSt. € 0,28 = brutto € 3.03.<br />

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