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121011_4.Gemeinderat_2012

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Herr EM Fridolin Egger verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />

Antrag: Die Bürgschaftsverträge 1. Konto Nr. 133.934 in Höhe von<br />

€ 800.000,- und 2. Konto Nr. 1-00-133.934 in Höhe von<br />

€ 271.000,- zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21:1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />

Herr EM Fridolin Egger kehrt in den Sitzungssaal zurück.<br />

TO-Punkt 17<br />

Genehmigung des Vertrages über die Rechtsbeziehungen zwischen der<br />

Marktgemeinde Millstatt am See und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH<br />

betreffend das Kärntner Badehaus in Millstatt<br />

Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Tschurtschenthaler, Dr. Arthur<br />

Lemisch-Platz 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, vom 24. Juli <strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! In oben bezeichneter Angelegenheit<br />

antworte ich auf Ihr E-Mail vom 19.7.<strong>2012</strong>. Wie bereits in meinem letzten Schreiben<br />

angekündigt, werde ich für die Millstätter Bäderbetriebe GmbH eine formale<br />

Beitrittserklärung zum Franchisevertrag vorbereiten, dies im Auftrag der Kärntner<br />

Tourismus Holding. Die bloße Beitrittserklärung ist jedoch, wie ebenfalls in meinem<br />

letzten Schreiben angeklungen, lediglich eine von vielen noch abzuarbeitenden<br />

Projektpunkten. Vor allem ist der Beitritt zum Franchisevertrag nicht geeignet, die<br />

mannigfaltigen Rechtsbeziehungen zwischen der Marktgemeinde Millstatt einerseits<br />

und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH andererseits zu regeln. Bedient sich ein<br />

Bewerber in einem Vergabeverfahren eines verbundenen Unternehmens, so obliegt<br />

es ihm, die Projektumsetzung auch durch das verbundene Unternehmen<br />

sicherzustellen. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zur Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH ist daher – innerhalb der vom Franchisevertrag gesetzten<br />

Rahmenbedingungen – ausschließliche Angelegenheit der Gemeinde als<br />

Bewerberin. Gegenüber der Tourismus Holding sind die Errichtung sowie ein<br />

dauerhafter und wirtschaftlich nachhaltiger Betrieb des Badehauses zu<br />

gewährleisten. Detailfragen, wie zum Beispiel interne Verrechnungsmodalitäten,<br />

bedürfen zwar einer Regelung, sind jedoch für meine Mandantin von untergeordneter<br />

Bedeutung. Nichtsdestoweniger empfiehlt sich für die Marktgemeinde Millstatt eine<br />

professionelle Begleitung des Projekts durch einen Rechtsanwalt. Zurückkommend<br />

auf Ihr eingangs erwähntes E-Mail halte ich fest, dass mir eine Vertretung der<br />

Marktgemeinde Millstatt, insbesondere im Hinblick auf das bereits von meiner<br />

Kanzlei im Auftrag der Tourismus Holding abgewickelte Vergabeverfahren leider<br />

nicht möglich ist.<br />

Den Beitritt zum Franchisevertrag werde ich, wie bereits dargelegt, daher im<br />

alleinigen Auftrag meiner Mandantin erstellen. Unabhängig davon stehe ich Ihnen für<br />

Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe mit dem Ausdruck<br />

meiner vorzüglichen Hochachtung Dr. Christian Tschurtschenthaler.<br />

Der Vertrag wird von der Huainigg Dellacher & Partner Rechtsanwälte OG, Dr. Franz<br />

Palla Gasse 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, erstellt und liegt bis zur Sitzung des<br />

Ausschusses für Finanzen vor.<br />

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