121011_4.Gemeinderat_2012
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Herr EM Fridolin Egger verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />
Antrag: Die Bürgschaftsverträge 1. Konto Nr. 133.934 in Höhe von<br />
€ 800.000,- und 2. Konto Nr. 1-00-133.934 in Höhe von<br />
€ 271.000,- zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 21:1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />
Herr EM Fridolin Egger kehrt in den Sitzungssaal zurück.<br />
TO-Punkt 17<br />
Genehmigung des Vertrages über die Rechtsbeziehungen zwischen der<br />
Marktgemeinde Millstatt am See und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH<br />
betreffend das Kärntner Badehaus in Millstatt<br />
Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Tschurtschenthaler, Dr. Arthur<br />
Lemisch-Platz 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, vom 24. Juli <strong>2012</strong>:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! In oben bezeichneter Angelegenheit<br />
antworte ich auf Ihr E-Mail vom 19.7.<strong>2012</strong>. Wie bereits in meinem letzten Schreiben<br />
angekündigt, werde ich für die Millstätter Bäderbetriebe GmbH eine formale<br />
Beitrittserklärung zum Franchisevertrag vorbereiten, dies im Auftrag der Kärntner<br />
Tourismus Holding. Die bloße Beitrittserklärung ist jedoch, wie ebenfalls in meinem<br />
letzten Schreiben angeklungen, lediglich eine von vielen noch abzuarbeitenden<br />
Projektpunkten. Vor allem ist der Beitritt zum Franchisevertrag nicht geeignet, die<br />
mannigfaltigen Rechtsbeziehungen zwischen der Marktgemeinde Millstatt einerseits<br />
und der Millstätter Bäderbetriebe GmbH andererseits zu regeln. Bedient sich ein<br />
Bewerber in einem Vergabeverfahren eines verbundenen Unternehmens, so obliegt<br />
es ihm, die Projektumsetzung auch durch das verbundene Unternehmen<br />
sicherzustellen. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zur Millstätter<br />
Bäderbetriebe GmbH ist daher – innerhalb der vom Franchisevertrag gesetzten<br />
Rahmenbedingungen – ausschließliche Angelegenheit der Gemeinde als<br />
Bewerberin. Gegenüber der Tourismus Holding sind die Errichtung sowie ein<br />
dauerhafter und wirtschaftlich nachhaltiger Betrieb des Badehauses zu<br />
gewährleisten. Detailfragen, wie zum Beispiel interne Verrechnungsmodalitäten,<br />
bedürfen zwar einer Regelung, sind jedoch für meine Mandantin von untergeordneter<br />
Bedeutung. Nichtsdestoweniger empfiehlt sich für die Marktgemeinde Millstatt eine<br />
professionelle Begleitung des Projekts durch einen Rechtsanwalt. Zurückkommend<br />
auf Ihr eingangs erwähntes E-Mail halte ich fest, dass mir eine Vertretung der<br />
Marktgemeinde Millstatt, insbesondere im Hinblick auf das bereits von meiner<br />
Kanzlei im Auftrag der Tourismus Holding abgewickelte Vergabeverfahren leider<br />
nicht möglich ist.<br />
Den Beitritt zum Franchisevertrag werde ich, wie bereits dargelegt, daher im<br />
alleinigen Auftrag meiner Mandantin erstellen. Unabhängig davon stehe ich Ihnen für<br />
Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe mit dem Ausdruck<br />
meiner vorzüglichen Hochachtung Dr. Christian Tschurtschenthaler.<br />
Der Vertrag wird von der Huainigg Dellacher & Partner Rechtsanwälte OG, Dr. Franz<br />
Palla Gasse 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, erstellt und liegt bis zur Sitzung des<br />
Ausschusses für Finanzen vor.<br />
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