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121011_4.Gemeinderat_2012

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● den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den Projektpartnern<br />

durchzuführen und zu organisieren,<br />

● die Öffentlichkeitsarbeit zur Einbindung der Projekte in die regionale<br />

Entwicklungsarbeit gemeinsam mit den Projektpartnern durchzuführen,<br />

● sich für eine nachhaltige Integration der Projektarbeiten in die regionale<br />

Entwicklungsarbeit einzusetzen,<br />

● die Rechnungen nach entsprechender Prüfung der Landesregierung zur<br />

Auszahlung vorzulegen,<br />

● die Protokolle der laufenden Sitzungen zu verfassen, die Beschlüsse zu<br />

dokumentieren und an die Mitglieder auszusenden.<br />

Rechnungsprüfung: Eine eigene Rechnungsprüfung der ARGE ist nicht notwendig,<br />

da die Prüfung der Projektabrechnungen bzw. Teilabrechnungen des Projektes<br />

Nock-Kino Millstatt sowieso durch eine/n unabhängigen PrüferIn erfolgt, welche/r aus<br />

dem Prüferpool der Abtlg. 3 des Amtes der Kärntner Landesregierung gewählt wird.<br />

Eintritt und Austritt: Eine Mitgliedschaft dauert bis zum Projektende. Danach erlischt<br />

die Mitgliedschaft automatisch. Natürlich können die Mitglieder der ARGE die<br />

Fortsetzung beschließen, wobei jene Mitglieder ausscheiden, welche eine weitere<br />

Mitgliedschaft in der ARGE nicht wünschen.<br />

Ausschließungsgründe: Bei gemeinschaftsschädigendem Verhalten und groben<br />

Verstößen gegen die im Gemeinschaftsvertrag und in den Beschlüssen festgelegten<br />

Grundsätze ist eine Ausschließung aus der ARGE mittels einstimmigem Beschluss<br />

möglich.<br />

Organisation: Um eine ordentliche Organisation der ARGE zu gewährleisten, werden<br />

folgende Organe aus den Mitgliedern gewählt:<br />

Obfrau Frau Maria Elisabeth Auersperg<br />

1.Obfrau-Stellvertreter Herr Bürgermeister Josef Pleikner<br />

2.Obfrau-Stellvertreterin Gisela Kerschbaumer<br />

Eine Mitgliederliste, Namen und Adressenliste der Funktionäre, Kontaktadresse, eine<br />

Projektbeschreibung sind dem Gesellschaftsvertrag beizulegen.<br />

Änderungen und Beschlüsse, die diesen ARGE Vertrag betreffen, sind schriftlich zu<br />

treffen und ergänzend beizulegen.<br />

Auflösung der ARGE: Einer Auflösung der ARGE müssen alle Mitglieder zustimmen.<br />

Sie kann aufgrund der beendeten Umsetzung der Arbeitspakete oder aber bei<br />

Funktionsuntüchtigkeit erfolgen. Eine Auflösung ist erst nach endgültiger Prüfung und<br />

Abrechnung der Mittel möglich. Bei einer Auflösung der ARGE werden die<br />

bestehenden Fördermittel und das Gemeinschaftskapital von den Mitgliedern zum<br />

allgemeinen Nutzen in Aktivitäten zur regionalen Förderung von Natur und Umwelt<br />

oder eventuellen Folgeprojekte eingebracht. Eine Auflösung vor Projektabschluss ist<br />

nicht möglich.<br />

Nutzungsvereinbarung abgeschlossen zwischen der ARGE Kulturkino,<br />

Georgsritterplatz 178 – 9872 Millstatt, als Projektträger des LEADER Vorhabens<br />

„Nock-Kino Millstatt“ in der Folge Förderungswerber genannt und Frau Maria<br />

Elisabeth Auersperg, Schloss Reideben, 9431 Wolfsberg, Reideben 1, als<br />

rechtsannehmende und verpflichtete Partei, wie folgt:<br />

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