121011_4.Gemeinderat_2012
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- johannschuster.at
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● den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den Projektpartnern<br />
durchzuführen und zu organisieren,<br />
● die Öffentlichkeitsarbeit zur Einbindung der Projekte in die regionale<br />
Entwicklungsarbeit gemeinsam mit den Projektpartnern durchzuführen,<br />
● sich für eine nachhaltige Integration der Projektarbeiten in die regionale<br />
Entwicklungsarbeit einzusetzen,<br />
● die Rechnungen nach entsprechender Prüfung der Landesregierung zur<br />
Auszahlung vorzulegen,<br />
● die Protokolle der laufenden Sitzungen zu verfassen, die Beschlüsse zu<br />
dokumentieren und an die Mitglieder auszusenden.<br />
Rechnungsprüfung: Eine eigene Rechnungsprüfung der ARGE ist nicht notwendig,<br />
da die Prüfung der Projektabrechnungen bzw. Teilabrechnungen des Projektes<br />
Nock-Kino Millstatt sowieso durch eine/n unabhängigen PrüferIn erfolgt, welche/r aus<br />
dem Prüferpool der Abtlg. 3 des Amtes der Kärntner Landesregierung gewählt wird.<br />
Eintritt und Austritt: Eine Mitgliedschaft dauert bis zum Projektende. Danach erlischt<br />
die Mitgliedschaft automatisch. Natürlich können die Mitglieder der ARGE die<br />
Fortsetzung beschließen, wobei jene Mitglieder ausscheiden, welche eine weitere<br />
Mitgliedschaft in der ARGE nicht wünschen.<br />
Ausschließungsgründe: Bei gemeinschaftsschädigendem Verhalten und groben<br />
Verstößen gegen die im Gemeinschaftsvertrag und in den Beschlüssen festgelegten<br />
Grundsätze ist eine Ausschließung aus der ARGE mittels einstimmigem Beschluss<br />
möglich.<br />
Organisation: Um eine ordentliche Organisation der ARGE zu gewährleisten, werden<br />
folgende Organe aus den Mitgliedern gewählt:<br />
Obfrau Frau Maria Elisabeth Auersperg<br />
1.Obfrau-Stellvertreter Herr Bürgermeister Josef Pleikner<br />
2.Obfrau-Stellvertreterin Gisela Kerschbaumer<br />
Eine Mitgliederliste, Namen und Adressenliste der Funktionäre, Kontaktadresse, eine<br />
Projektbeschreibung sind dem Gesellschaftsvertrag beizulegen.<br />
Änderungen und Beschlüsse, die diesen ARGE Vertrag betreffen, sind schriftlich zu<br />
treffen und ergänzend beizulegen.<br />
Auflösung der ARGE: Einer Auflösung der ARGE müssen alle Mitglieder zustimmen.<br />
Sie kann aufgrund der beendeten Umsetzung der Arbeitspakete oder aber bei<br />
Funktionsuntüchtigkeit erfolgen. Eine Auflösung ist erst nach endgültiger Prüfung und<br />
Abrechnung der Mittel möglich. Bei einer Auflösung der ARGE werden die<br />
bestehenden Fördermittel und das Gemeinschaftskapital von den Mitgliedern zum<br />
allgemeinen Nutzen in Aktivitäten zur regionalen Förderung von Natur und Umwelt<br />
oder eventuellen Folgeprojekte eingebracht. Eine Auflösung vor Projektabschluss ist<br />
nicht möglich.<br />
Nutzungsvereinbarung abgeschlossen zwischen der ARGE Kulturkino,<br />
Georgsritterplatz 178 – 9872 Millstatt, als Projektträger des LEADER Vorhabens<br />
„Nock-Kino Millstatt“ in der Folge Förderungswerber genannt und Frau Maria<br />
Elisabeth Auersperg, Schloss Reideben, 9431 Wolfsberg, Reideben 1, als<br />
rechtsannehmende und verpflichtete Partei, wie folgt:<br />
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