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121011_4.Gemeinderat_2012

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● Frau Auersperg hat dem Förderungswerber ehest möglich, spätestens jedoch ein<br />

Jahr nach Vertragsunterfertigung, durch Übermittlung der bezughabenden<br />

Versicherungspolizze nachzuweisen, dass sie eine für den Investitionsgegenstand<br />

über die gesamte vereinbarte Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren zeitgerechte<br />

und wertentsprechende Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen und<br />

die Prämie für die gesamte Laufzeit entrichtet hat. Der Anspruch aus dem<br />

Versicherungsvertrag im Versicherungsfall ist an den Förderungswerber abzutreten.<br />

● Frau Auersperg hat die von der Sonderrichtlinie geforderten Publizitätsmittel<br />

(Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber etc...) während der Laufzeit der Vereinbarung<br />

am Vertragsgegenstand in geeigneter Weise anzubringen und regelmäßig zu<br />

kontrollieren. Die konkrete Ausgestaltung des Publizitätsmittels ist den Frau<br />

Auersperg ausgehändigten Kennzeichnungsvorgaben der die Förderung<br />

bewilligenden Stelle zu entnehmen.<br />

● Frau Auersperg hat dem Förderungswerber über Verlangen jederzeit und<br />

unverzüglich notwendige Aufzeichnungen oder Unterlagen – soweit erforderlich im<br />

Original – zu übermitteln.<br />

● Bei Vor-Ort-Kontrollen durch die unter Punkt I.d) genannten Organe hat Frau<br />

Auersperg die Kontrollorgane jederzeit und auch ohne Ankündigung alle Betriebs-<br />

und Lagerräume sowie Betriebsfläche betreten zu lassen und in die Buchhaltung und<br />

in alle bezughabenden Aufzeichnungen oder Unterlagen Einsicht nehmen zu lassen.<br />

Bei einer solchen Kontrolle hat Frau Auersperg anwesend zu sein, Auskünfte zu<br />

erteilen und sonstige Unterstützung zu leisten.<br />

● Frau Auersperg ist verpflichtet, alle den Vertragsgegenstand betreffende<br />

Unterlagen und Aufzeichnungen 10 Jahre ab Erhalt der Letztzahlung an den<br />

Förderwerber sicher und überprüfbar aufzubewahren.<br />

● Die ARGE Kulturkino räumt der KIM bis zum Ende der unter II.b) genannten<br />

Behaltepflicht das Recht ein, an bis zu fünf Tagen pro Jahr die geförderte Bühne, die<br />

Bühnenbeleuchtung und die Räumlichkeiten des „Nock-Kinos“ für deren<br />

Veranstaltungen unentgeltlich zu nützen. Die Veranstaltungen müssen den Zielen<br />

des Vorhabens entsprechen. Die Termine dafür werden mindestens ein Monat im<br />

Voraus festgelegt. Für die Bewerbung dieser Veranstaltungen sorgt die KIM nach<br />

Absprache mit Frau Auersperg. Im Falle der Nichtnutzung oder der teilweisen<br />

Nutzung dieses Rechtes entstehen der KIM keine Verpflichtungen.<br />

VI. Schadloserklärung<br />

Sollte der Förderungswerber aufgrund eines Verstoßes von Frau Maria Elisabeth<br />

Auersperg gegen eine der unter Punkt IV.b) übernommenen Verpflichtungen zur<br />

teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung der Förderung verpflichtet werden, so<br />

verpflichtet sich Frau Auersperg hiermit, den Förderungswerber schad- und klaglos<br />

zu halten.<br />

VII. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />

a)<br />

Sollte aus rechtlichen Gründen das sachenrechtliche Eigentumsrecht nur durch die<br />

Herstellung eines entsprechenden Grundbuchsstandes möglich sein, wird zwischen<br />

den Vertragsparteien vereinbart, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf<br />

grundbücherliche Eintragungen verzichtet wird, die Vertragsparteien aber<br />

wechselseitig verpflichtet sind, sich rechtlich und wirtschaftlich so zu stellen, als wäre<br />

der entsprechende Grundbuchsstand gegeben.<br />

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