121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
- TAGS
- johannschuster.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
● Frau Auersperg hat dem Förderungswerber ehest möglich, spätestens jedoch ein<br />
Jahr nach Vertragsunterfertigung, durch Übermittlung der bezughabenden<br />
Versicherungspolizze nachzuweisen, dass sie eine für den Investitionsgegenstand<br />
über die gesamte vereinbarte Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren zeitgerechte<br />
und wertentsprechende Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen und<br />
die Prämie für die gesamte Laufzeit entrichtet hat. Der Anspruch aus dem<br />
Versicherungsvertrag im Versicherungsfall ist an den Förderungswerber abzutreten.<br />
● Frau Auersperg hat die von der Sonderrichtlinie geforderten Publizitätsmittel<br />
(Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber etc...) während der Laufzeit der Vereinbarung<br />
am Vertragsgegenstand in geeigneter Weise anzubringen und regelmäßig zu<br />
kontrollieren. Die konkrete Ausgestaltung des Publizitätsmittels ist den Frau<br />
Auersperg ausgehändigten Kennzeichnungsvorgaben der die Förderung<br />
bewilligenden Stelle zu entnehmen.<br />
● Frau Auersperg hat dem Förderungswerber über Verlangen jederzeit und<br />
unverzüglich notwendige Aufzeichnungen oder Unterlagen – soweit erforderlich im<br />
Original – zu übermitteln.<br />
● Bei Vor-Ort-Kontrollen durch die unter Punkt I.d) genannten Organe hat Frau<br />
Auersperg die Kontrollorgane jederzeit und auch ohne Ankündigung alle Betriebs-<br />
und Lagerräume sowie Betriebsfläche betreten zu lassen und in die Buchhaltung und<br />
in alle bezughabenden Aufzeichnungen oder Unterlagen Einsicht nehmen zu lassen.<br />
Bei einer solchen Kontrolle hat Frau Auersperg anwesend zu sein, Auskünfte zu<br />
erteilen und sonstige Unterstützung zu leisten.<br />
● Frau Auersperg ist verpflichtet, alle den Vertragsgegenstand betreffende<br />
Unterlagen und Aufzeichnungen 10 Jahre ab Erhalt der Letztzahlung an den<br />
Förderwerber sicher und überprüfbar aufzubewahren.<br />
● Die ARGE Kulturkino räumt der KIM bis zum Ende der unter II.b) genannten<br />
Behaltepflicht das Recht ein, an bis zu fünf Tagen pro Jahr die geförderte Bühne, die<br />
Bühnenbeleuchtung und die Räumlichkeiten des „Nock-Kinos“ für deren<br />
Veranstaltungen unentgeltlich zu nützen. Die Veranstaltungen müssen den Zielen<br />
des Vorhabens entsprechen. Die Termine dafür werden mindestens ein Monat im<br />
Voraus festgelegt. Für die Bewerbung dieser Veranstaltungen sorgt die KIM nach<br />
Absprache mit Frau Auersperg. Im Falle der Nichtnutzung oder der teilweisen<br />
Nutzung dieses Rechtes entstehen der KIM keine Verpflichtungen.<br />
VI. Schadloserklärung<br />
Sollte der Förderungswerber aufgrund eines Verstoßes von Frau Maria Elisabeth<br />
Auersperg gegen eine der unter Punkt IV.b) übernommenen Verpflichtungen zur<br />
teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung der Förderung verpflichtet werden, so<br />
verpflichtet sich Frau Auersperg hiermit, den Förderungswerber schad- und klaglos<br />
zu halten.<br />
VII. Allgemeine Vertragsbestimmungen<br />
a)<br />
Sollte aus rechtlichen Gründen das sachenrechtliche Eigentumsrecht nur durch die<br />
Herstellung eines entsprechenden Grundbuchsstandes möglich sein, wird zwischen<br />
den Vertragsparteien vereinbart, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf<br />
grundbücherliche Eintragungen verzichtet wird, die Vertragsparteien aber<br />
wechselseitig verpflichtet sind, sich rechtlich und wirtschaftlich so zu stellen, als wäre<br />
der entsprechende Grundbuchsstand gegeben.<br />
52