121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
- TAGS
- johannschuster.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wenn gepachtete Maschinen und technische Einrichtungen bzw. technische Geräte<br />
durch den normalen Gebrauch unbrauchbar werden und eine Reparatur derselben<br />
unwirtschaftlich ist, hat die Pächterin dies der Verpächterin umgehend anzuzeigen. In<br />
diesem Fall sind die unbrauchbar gewordenen Geräte und Einrichtungen<br />
einvernehmlich aus der Inventarliste zu streichen, wobei die Verpächterin nicht<br />
verpflichtet ist, der Pächterin Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen und auch der<br />
Pachtzins dadurch keine Änderung erfährt. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses<br />
hat die Pächterin der Verpächterin die Pachträumlichkeiten von nicht in Bestand<br />
genommenen Fahrnissen geräumt und den vertraglichen Bestimmungen<br />
entsprechend in gutem und gereinigtem Zustand zu übergeben. Die in der<br />
Inventarliste angeführten Einrichtungen und Gegenstände sind in gutem und<br />
gebrauchsfähigem Zustand zu übergeben, wobei beschädigte oder fehlende<br />
Inventarstücke zu ersetzen sind.<br />
7.<br />
Der Pächterin und ihren Lieferanten wird die Zufahrt zu den Wirtschaftsräumen des<br />
Betriebes durch die neben dem ehemaligen Postamt im Osttrakt liegende<br />
Hauszufahrt (Durchfahrt) und den nördlich des Hauses liegenden Hof gestattet.<br />
Ebenso ist das Abstellen von Autos vor dem Haus, zum Zweck von Anlieferungen<br />
oder Abtransporten, nur auf dem bezeichneten Parkstreifen gestattet.<br />
Im Bereich des der Pächterin überlassenen abgegrenzten Hofanteils, der<br />
insbesondere zum An- und Abtransport von Gegenständen des Betriebes dient, ist<br />
die Abstellung von Leergut nur vorübergehend gestattet. Das Leergut ist zeitgerecht<br />
abzutransportieren, damit eine Anhäufung vermieden wird. Mülltonnen des Betriebes<br />
dürfen nur im Bereich dieses Hofanteils aufgestellt werden. Die Mülltonnen sind zur<br />
Vermeidung der Geruchsbelästigung ständig geschlossen zu halten.<br />
Der Zugang zum nördlichen Kellerraum an der Ostseite des Objektes ist der<br />
Verpächterin infolge des dort installierten Zuluftventilators für den Rathauskeller<br />
durch die Pächter jederzeit zu gewährleisten. Die Tür vom Rathauscafe in den<br />
Vorraum des Kurhauses ist dann geöffnet zu halten, wenn das Kurhaus in Betrieb ist.<br />
8.<br />
Die Beheizung der Pachträumlichkeiten erfolgt über die Heizzentrale des Kurhauses.<br />
Die Messung des für Heizzwecke verbrauchten Warmwassers wird über einen Zähler<br />
vorgenommen, die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach Maßgabe der<br />
Bestimmungen des Vertragspunktes 5 betreffend die Betriebskosten. Der für die<br />
Versorgung der Pachträume und sonstigen Anlagen erforderliche Strom ist von den<br />
Pächtern über einen eigenen Zähler zu erfassen und direkt mit der Kelag<br />
abzurechnen.<br />
9.<br />
Zur Sicherung der Pachträumlichkeiten nach außen und deren Trennung von den<br />
übrigen Räumen des Kur- und Kongresshauses wird Folgendes vereinbart:<br />
Der Pächterin obliegen folgende Sperrungen: die Tür des Haupteinganges zum<br />
Rathauscafe, Tür von der Loggia ins Rathauscafe, Hofeingang zum Rathauscafe,<br />
alle internen Sperrungen der verpachteten Betriebsräume. Die Sperrstunde ist<br />
ganzjährig mit 02.00 Uhr begrenzt. Die Verpächterin behält sich vor, im Fall von<br />
besonderen Veranstaltungen oder festlichen Anlässen die Loggia zur Gänze zu<br />
beanspruchen. In diesem Fall sind die Tische und Stühle von den Pächtern im<br />
Einvernehmen mit der Verpächterin aus der Loggia zu entfernen.<br />
39