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121011_4.Gemeinderat_2012

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16.<br />

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verpächterin darf das Pachtobjekt weder<br />

ganz noch teilweise unterverpachtet, entgeltlich oder unentgeltlich, in welcher<br />

Rechtsform immer, dritten Personen überlassen werden.<br />

17.<br />

Änderungen oder Zusatzvereinbarungen zu diesem Pachtvertrag bedürfen zu ihrer<br />

Gültigkeit der Schriftform, sodass sich keiner der Vertragsteile einseitig auf<br />

mündliche Nebenverabredungen berufen kann.<br />

18.<br />

Die Urschrift dieses Pachtvertrages gehört der Pächterin, wogegen der Verpächterin<br />

eine Zweitschrift ausgefolgt wird. Die mit der Errichtung dieses Vertrages<br />

verbundenen Kosten und Gebühren werden von den Pächtern zur Gänze getragen.<br />

Antrag: Den Pachtvertrag zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See<br />

und der Vizo OG (Frau Viktoria Ivanyos und Herrn Zoltan Szabo)<br />

für das Rathauscafe mit monatlich € 760,- Pachtzins und<br />

€ 2.000,- Kaution zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

TO-Punkt 22<br />

Dipl.-Ing. Karl Gruber – Schreiben zum Gemeindevolksbegehren in der<br />

Marktgemeinde Millstatt am See nach § 55 K-AGO<br />

Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber, Alexanderhofstraße 85, 9872 Millstatt am<br />

See, vom 23. Juli <strong>2012</strong>:<br />

An den hochlöblichen Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt. Sehr geehrte<br />

Damen und Herren! Bei allem Respekt den Proponenten des<br />

„Gemeindevolksbegehrens in der Marktgemeinde Millstatt nach § 55 AGO in Millstatt“<br />

(so der vollkommene Titel der Ausschreibung vom ?) gegenüber und bei<br />

entsprechender Hochachtung der Maßnahmen der direkten Demokratie, sollte bei<br />

etwaigen Erörterungen oder Beschlussfassungen als Ausfluss dieses<br />

„Gemeindevolksbegehrens“ jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass bei der<br />

umfangreichen Aufzählung der in Augenschein genommenen Grundstücke deren<br />

örtliche Zuordnung mangels Angabe der Katastralgemeinden NICHT möglich ist. Der<br />

„wahlberechtigte Gemeindebürger“ Dipl.-Ing. Karl Gruber, mit freundlichen Grüssen.<br />

Schreiben der Marktgemeinde Millstatt vom 10. August <strong>2012</strong> an das Amt der<br />

Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Kompetenzzentrum:<br />

Am 19. Juli <strong>2012</strong> wurden der Marktgemeinde Millstatt am See die Unterlagen eines<br />

Gemeindevolksbegehrens nach § 55 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung –<br />

K-AGO vom bevollmächtigten Antragsteller, Herrn Bernd Pucher, Grantsch 1, 9872<br />

Millstatt, übergeben.<br />

Am 23. Juli <strong>2012</strong> langte das Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber,<br />

Alexanderhofstraße 85, 9872 Millstatt, zu diesem Gemeindevolksbegehren ein.Bevor<br />

die Gemeindewahlbehörde zur Überprüfung der Unterschriftenlisten zusammentritt<br />

ergeht von der Marktgemeinde Millstatt am See die Anfrage um Bekanntgabe einer<br />

Rechtsansicht, wie das Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber vom 23. Juli <strong>2012</strong><br />

im Zusammenhang mit dem Gemeindevolksbegehren zu werten ist. Mit der Bitte um<br />

Rückantwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß, Josef Pleikner, Bürgermeister.<br />

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