121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
121011_4.Gemeinderat_2012
- TAGS
- johannschuster.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16.<br />
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verpächterin darf das Pachtobjekt weder<br />
ganz noch teilweise unterverpachtet, entgeltlich oder unentgeltlich, in welcher<br />
Rechtsform immer, dritten Personen überlassen werden.<br />
17.<br />
Änderungen oder Zusatzvereinbarungen zu diesem Pachtvertrag bedürfen zu ihrer<br />
Gültigkeit der Schriftform, sodass sich keiner der Vertragsteile einseitig auf<br />
mündliche Nebenverabredungen berufen kann.<br />
18.<br />
Die Urschrift dieses Pachtvertrages gehört der Pächterin, wogegen der Verpächterin<br />
eine Zweitschrift ausgefolgt wird. Die mit der Errichtung dieses Vertrages<br />
verbundenen Kosten und Gebühren werden von den Pächtern zur Gänze getragen.<br />
Antrag: Den Pachtvertrag zwischen der Marktgemeinde Millstatt am See<br />
und der Vizo OG (Frau Viktoria Ivanyos und Herrn Zoltan Szabo)<br />
für das Rathauscafe mit monatlich € 760,- Pachtzins und<br />
€ 2.000,- Kaution zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
TO-Punkt 22<br />
Dipl.-Ing. Karl Gruber – Schreiben zum Gemeindevolksbegehren in der<br />
Marktgemeinde Millstatt am See nach § 55 K-AGO<br />
Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber, Alexanderhofstraße 85, 9872 Millstatt am<br />
See, vom 23. Juli <strong>2012</strong>:<br />
An den hochlöblichen Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt. Sehr geehrte<br />
Damen und Herren! Bei allem Respekt den Proponenten des<br />
„Gemeindevolksbegehrens in der Marktgemeinde Millstatt nach § 55 AGO in Millstatt“<br />
(so der vollkommene Titel der Ausschreibung vom ?) gegenüber und bei<br />
entsprechender Hochachtung der Maßnahmen der direkten Demokratie, sollte bei<br />
etwaigen Erörterungen oder Beschlussfassungen als Ausfluss dieses<br />
„Gemeindevolksbegehrens“ jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass bei der<br />
umfangreichen Aufzählung der in Augenschein genommenen Grundstücke deren<br />
örtliche Zuordnung mangels Angabe der Katastralgemeinden NICHT möglich ist. Der<br />
„wahlberechtigte Gemeindebürger“ Dipl.-Ing. Karl Gruber, mit freundlichen Grüssen.<br />
Schreiben der Marktgemeinde Millstatt vom 10. August <strong>2012</strong> an das Amt der<br />
Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Kompetenzzentrum:<br />
Am 19. Juli <strong>2012</strong> wurden der Marktgemeinde Millstatt am See die Unterlagen eines<br />
Gemeindevolksbegehrens nach § 55 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung –<br />
K-AGO vom bevollmächtigten Antragsteller, Herrn Bernd Pucher, Grantsch 1, 9872<br />
Millstatt, übergeben.<br />
Am 23. Juli <strong>2012</strong> langte das Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber,<br />
Alexanderhofstraße 85, 9872 Millstatt, zu diesem Gemeindevolksbegehren ein.Bevor<br />
die Gemeindewahlbehörde zur Überprüfung der Unterschriftenlisten zusammentritt<br />
ergeht von der Marktgemeinde Millstatt am See die Anfrage um Bekanntgabe einer<br />
Rechtsansicht, wie das Schreiben von Herrn Dipl.-Ing. Karl Gruber vom 23. Juli <strong>2012</strong><br />
im Zusammenhang mit dem Gemeindevolksbegehren zu werten ist. Mit der Bitte um<br />
Rückantwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß, Josef Pleikner, Bürgermeister.<br />
41