121011_4.Gemeinderat_2012
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Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 –<br />
Kompetenzzentrum, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sie haben vor kurzem eine Anfrage zu einem<br />
Gemeindevolksbegehren betreffend den Verkauf von Gemeindegrundstücken an die<br />
Abteilung 3 übermittelt. Insbesondere ersuchen Sie um Bekanntgabe der<br />
Rechtansicht der Abteilung 3, wie das Schreiben von Herrn Karl Gruber zu werten<br />
sei. Gleichzeitig ist den Unterlagen ein Brief beigelegt, in dem ein anonymer Bürger<br />
die Frage aufwirft, ob die angeführten Grundstücke überhaupt zugeordnet werden<br />
können, nachdem die Angabe der Katastralgemeinde fehlt. Seitens der Abteilung 3<br />
ist dazu festzustellen, dass dieses Schreiben unserer Ansicht nach durchaus als<br />
rechtsgültige Einbringung eines Gemeindevolksbegehrens im Sinne von § 55 K-AGO<br />
zu werten ist. Aus dem Antragstext geht auch klar hervor, welche Beschlussfassung<br />
des Gemeinderates begehrt wird. Die Tatsache, dass die Katastralgemeinde nicht<br />
angeführt ist, tut dem gültigen Inhalt insofern keinen Abbruch, als die Grundstücke<br />
auf Grund der sonstigen Angaben eindeutig zugeordnet werden können. So gesehen<br />
steht im konkreten Fall einer Befassung der Gemeindewahlbehörde nichts entgegen.<br />
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und mit freundlichen Grüßen, für die Kärntner<br />
Landesregierung: Dr. Ortner.<br />
Die Rechtsansicht des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 –<br />
Kompetenzzentrum, zum Gemeindevolksbegehren wird vom Gemeinderat zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
TO-Punkt 23<br />
Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung<br />
Der Obmann des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung, Herr GR Gerhard<br />
Friedrich, verliest die Niederschrift vom 8. August <strong>2012</strong>:<br />
TO-Punkt 1: Überprüfung, ob die Beschlüsse für die Errichtung des Badehauses<br />
durch die Bäderbetriebe GmbH (Geschäftsführer) vorhanden sind<br />
EM Franz Strauß: Ich ersuche um Abklärung der wesentlichen Punkte, wie z.B. die<br />
Bestellung des Geschäftsführers?<br />
Bgm. Josef Pleikner. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch die<br />
Gesellschafter.<br />
EM Franz Strauß: Wer ist der Vorstand der GmbH?<br />
Bgm. Josef Pleikner: Vorstand gibt es keinen. Die GmbH hat zwei Gesellschafter (GV<br />
Annelies Nickmann und Karl Klinar vom Förderungs- und Verschönerungsverein).<br />
EM Franz Strauß: Die Bäderbetriebe GmbH hat nach Österr. GmbH-Recht<br />
vorzugehen. Wer kann Auskünfte erteilen?<br />
Bgm. Josef Pleikner: Der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahre 1996 ist mit einem<br />
GR-Beschluss beschlossen worden, weitere Angaben stehen im Firmenbuch.<br />
EM Franz Strauß: Der Geschäftsführer muss den Gesellschaftern berichten;<br />
Gesellschafter mit 51 % ist der Gemeinderat für die Marktgemeinde und mit 49 % der<br />
Förderungs- u. Verschönerungsverein – wer vertritt diese?<br />
Bgm. Josef Pleikner: Karl Klinar für den Förderungs- und Verschönerungsverein und<br />
für die Marktgemeinde die Finanzreferentin GV Anneliese Nickmann, beschlossen in<br />
der Referatsaufteilung des Gemeinderates.<br />
EM Franz Strauß: Die laufende Bilanz ist dem GR vorzulegen.<br />
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