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121011_4.Gemeinderat_2012

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Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 –<br />

Kompetenzzentrum, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sie haben vor kurzem eine Anfrage zu einem<br />

Gemeindevolksbegehren betreffend den Verkauf von Gemeindegrundstücken an die<br />

Abteilung 3 übermittelt. Insbesondere ersuchen Sie um Bekanntgabe der<br />

Rechtansicht der Abteilung 3, wie das Schreiben von Herrn Karl Gruber zu werten<br />

sei. Gleichzeitig ist den Unterlagen ein Brief beigelegt, in dem ein anonymer Bürger<br />

die Frage aufwirft, ob die angeführten Grundstücke überhaupt zugeordnet werden<br />

können, nachdem die Angabe der Katastralgemeinde fehlt. Seitens der Abteilung 3<br />

ist dazu festzustellen, dass dieses Schreiben unserer Ansicht nach durchaus als<br />

rechtsgültige Einbringung eines Gemeindevolksbegehrens im Sinne von § 55 K-AGO<br />

zu werten ist. Aus dem Antragstext geht auch klar hervor, welche Beschlussfassung<br />

des Gemeinderates begehrt wird. Die Tatsache, dass die Katastralgemeinde nicht<br />

angeführt ist, tut dem gültigen Inhalt insofern keinen Abbruch, als die Grundstücke<br />

auf Grund der sonstigen Angaben eindeutig zugeordnet werden können. So gesehen<br />

steht im konkreten Fall einer Befassung der Gemeindewahlbehörde nichts entgegen.<br />

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und mit freundlichen Grüßen, für die Kärntner<br />

Landesregierung: Dr. Ortner.<br />

Die Rechtsansicht des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 –<br />

Kompetenzzentrum, zum Gemeindevolksbegehren wird vom Gemeinderat zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

TO-Punkt 23<br />

Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung<br />

Der Obmann des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung, Herr GR Gerhard<br />

Friedrich, verliest die Niederschrift vom 8. August <strong>2012</strong>:<br />

TO-Punkt 1: Überprüfung, ob die Beschlüsse für die Errichtung des Badehauses<br />

durch die Bäderbetriebe GmbH (Geschäftsführer) vorhanden sind<br />

EM Franz Strauß: Ich ersuche um Abklärung der wesentlichen Punkte, wie z.B. die<br />

Bestellung des Geschäftsführers?<br />

Bgm. Josef Pleikner. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch die<br />

Gesellschafter.<br />

EM Franz Strauß: Wer ist der Vorstand der GmbH?<br />

Bgm. Josef Pleikner: Vorstand gibt es keinen. Die GmbH hat zwei Gesellschafter (GV<br />

Annelies Nickmann und Karl Klinar vom Förderungs- und Verschönerungsverein).<br />

EM Franz Strauß: Die Bäderbetriebe GmbH hat nach Österr. GmbH-Recht<br />

vorzugehen. Wer kann Auskünfte erteilen?<br />

Bgm. Josef Pleikner: Der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahre 1996 ist mit einem<br />

GR-Beschluss beschlossen worden, weitere Angaben stehen im Firmenbuch.<br />

EM Franz Strauß: Der Geschäftsführer muss den Gesellschaftern berichten;<br />

Gesellschafter mit 51 % ist der Gemeinderat für die Marktgemeinde und mit 49 % der<br />

Förderungs- u. Verschönerungsverein – wer vertritt diese?<br />

Bgm. Josef Pleikner: Karl Klinar für den Förderungs- und Verschönerungsverein und<br />

für die Marktgemeinde die Finanzreferentin GV Anneliese Nickmann, beschlossen in<br />

der Referatsaufteilung des Gemeinderates.<br />

EM Franz Strauß: Die laufende Bilanz ist dem GR vorzulegen.<br />

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