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121011_4.Gemeinderat_2012

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Durch Straßenneigung und ungenügende Aufnahmefähigkeit sämtlicher Kanäle<br />

entlang der gesamten Straßenführung wird schon heute das meiste Wasser nicht<br />

über Rohre und Kanäle, sondern direkt über die Straße und damit direkt vor die<br />

Haustüren der Anwohner „abgeführt“. Durch die weiter laufende Verbauung des<br />

Hanggebietes muss die schon heute überforderte Aufnahmefähigkeit der<br />

Kanalisation schließlich komplett kollabieren. In Anbetracht dieser sich gegenseitig<br />

rasch verstärkenden und unmittelbaren Gefahrenquellen insbesondere für die<br />

Bewohner des mittleren bzw. unteren Teiles des Oberen Weinleitenweges ersuchen<br />

wir dringend um<br />

o umgehende verkehrsgerechte Sanierung der Gemeindestraße Oberer<br />

Weinleitenweg, insbesondere um Behebung der Einbrüche und<br />

Straßensenkungen,<br />

o Korrektur von der Abwasserabführung widersprechenden Straßenneigungen,<br />

o sofortige wesentliche Erweiterung der Aufnahmekapazität des Abwasser-<br />

Kanalisationssystems im gesamten Siedlungsbereich Oberer Weinleitenweg<br />

sowie Prüfung eines Sanierungskonzepts für den Kleindombrabach.<br />

Wir betonen als betroffene Eigentümer der Liegenschaft Oberer Weinleitenweg 166a<br />

ganz ausdrücklich, dass wir bereits des Öfteren und schriftlich auf die sich laufend<br />

verschärfende Straßen- wie Wasserproblematik in diesem Millstätter Wohngebiet<br />

hingewiesen haben und daher im Falle einer Untätigkeit der Gemeinde bei Eintreten<br />

von materiellen wie persönlichen Schadensfällen keinesfalls von „höherer Gewalt“<br />

ausgegangen werden kann. Daher mit dem dringenden Ersuchen um eine rasche<br />

Vorgangsweise, hochachtungsvoll Mag. Margit Zechner und Dr. Gerhard Zechner.<br />

Antrag: Diese Eingabe im Rahmen des Straßensanierungsprogramms<br />

mitzubehandeln, da der Obere Weinleitenweg Bestandteil der<br />

Prioritätenreihung ist, welche der Gemeinderat der<br />

Marktgemeinde Millstatt am See im Mai <strong>2012</strong> beschlossen hat.<br />

Abstimmung: 23:0<br />

TO-Punkt 02<br />

Eveline und Ing. Werner Niemetz – Schreiben bezüglich des Oberen<br />

Weinleitenweges in Millstatt<br />

Schreiben von Frau und Eveline und Herrn Ing. Werner Niemetz, Oberer<br />

Weinleitenweg 272, 9872 Millstatt, vom 12. Juni <strong>2012</strong>:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind Anrainer am Oberen Weinleitenweg und<br />

haben bei unserem Zuzug 2008 eine ordentliche Straße vorgefunden, die zwar den<br />

Mangel unzureichender Oberflächenentwässerung hatte, ansonsten aber in Ordnung<br />

war. Bei der Baubesprechung für das Haus 323 im Oktober 2010 hatten wir und<br />

andere Anwohner auf die bestehende Gewichtsbeschränkung, mangelnde<br />

Oberflächenwasserableitung und die Wildbachverbauung hingewiesen und den<br />

Zustand der Straße mit Fotos dokumentiert. Diese Einwände wurden zur Kenntnis<br />

genommen. In der von Ihnen unterfertigten Baubewilligung / Bescheid vom 15.<br />

November 2010, wurde mit der behördlichen Auflage auf Seite 1, Punkt 2,<br />

festgehalten, dass der Bauwerber, bzw. die Baufirma für etwaig entstehende<br />

Straßenschäden aufzukommen hat. Nach Fertigstellung von Haus 323 wurde die<br />

beschädigte Regenwasserrinne instand gesetzt und die aufgeschüttete Asphaltdecke<br />

großteils repariert.<br />

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