121011_4.Gemeinderat_2012
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Durch Straßenneigung und ungenügende Aufnahmefähigkeit sämtlicher Kanäle<br />
entlang der gesamten Straßenführung wird schon heute das meiste Wasser nicht<br />
über Rohre und Kanäle, sondern direkt über die Straße und damit direkt vor die<br />
Haustüren der Anwohner „abgeführt“. Durch die weiter laufende Verbauung des<br />
Hanggebietes muss die schon heute überforderte Aufnahmefähigkeit der<br />
Kanalisation schließlich komplett kollabieren. In Anbetracht dieser sich gegenseitig<br />
rasch verstärkenden und unmittelbaren Gefahrenquellen insbesondere für die<br />
Bewohner des mittleren bzw. unteren Teiles des Oberen Weinleitenweges ersuchen<br />
wir dringend um<br />
o umgehende verkehrsgerechte Sanierung der Gemeindestraße Oberer<br />
Weinleitenweg, insbesondere um Behebung der Einbrüche und<br />
Straßensenkungen,<br />
o Korrektur von der Abwasserabführung widersprechenden Straßenneigungen,<br />
o sofortige wesentliche Erweiterung der Aufnahmekapazität des Abwasser-<br />
Kanalisationssystems im gesamten Siedlungsbereich Oberer Weinleitenweg<br />
sowie Prüfung eines Sanierungskonzepts für den Kleindombrabach.<br />
Wir betonen als betroffene Eigentümer der Liegenschaft Oberer Weinleitenweg 166a<br />
ganz ausdrücklich, dass wir bereits des Öfteren und schriftlich auf die sich laufend<br />
verschärfende Straßen- wie Wasserproblematik in diesem Millstätter Wohngebiet<br />
hingewiesen haben und daher im Falle einer Untätigkeit der Gemeinde bei Eintreten<br />
von materiellen wie persönlichen Schadensfällen keinesfalls von „höherer Gewalt“<br />
ausgegangen werden kann. Daher mit dem dringenden Ersuchen um eine rasche<br />
Vorgangsweise, hochachtungsvoll Mag. Margit Zechner und Dr. Gerhard Zechner.<br />
Antrag: Diese Eingabe im Rahmen des Straßensanierungsprogramms<br />
mitzubehandeln, da der Obere Weinleitenweg Bestandteil der<br />
Prioritätenreihung ist, welche der Gemeinderat der<br />
Marktgemeinde Millstatt am See im Mai <strong>2012</strong> beschlossen hat.<br />
Abstimmung: 23:0<br />
TO-Punkt 02<br />
Eveline und Ing. Werner Niemetz – Schreiben bezüglich des Oberen<br />
Weinleitenweges in Millstatt<br />
Schreiben von Frau und Eveline und Herrn Ing. Werner Niemetz, Oberer<br />
Weinleitenweg 272, 9872 Millstatt, vom 12. Juni <strong>2012</strong>:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind Anrainer am Oberen Weinleitenweg und<br />
haben bei unserem Zuzug 2008 eine ordentliche Straße vorgefunden, die zwar den<br />
Mangel unzureichender Oberflächenentwässerung hatte, ansonsten aber in Ordnung<br />
war. Bei der Baubesprechung für das Haus 323 im Oktober 2010 hatten wir und<br />
andere Anwohner auf die bestehende Gewichtsbeschränkung, mangelnde<br />
Oberflächenwasserableitung und die Wildbachverbauung hingewiesen und den<br />
Zustand der Straße mit Fotos dokumentiert. Diese Einwände wurden zur Kenntnis<br />
genommen. In der von Ihnen unterfertigten Baubewilligung / Bescheid vom 15.<br />
November 2010, wurde mit der behördlichen Auflage auf Seite 1, Punkt 2,<br />
festgehalten, dass der Bauwerber, bzw. die Baufirma für etwaig entstehende<br />
Straßenschäden aufzukommen hat. Nach Fertigstellung von Haus 323 wurde die<br />
beschädigte Regenwasserrinne instand gesetzt und die aufgeschüttete Asphaltdecke<br />
großteils repariert.<br />
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