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FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG

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20<br />

Teil I / Einleitung und Zielsetzung<br />

4.2 Inhalte der bisherigen<br />

Sitzungen<br />

Die erste Sitzung der <strong>FIFA</strong>-Arbeitsgruppe<br />

gegen Rassismus und Diskriminierung<br />

wurde am 6. Mai 2013 von <strong>FIFA</strong>-Präsident<br />

Joseph S. Blatter am <strong>FIFA</strong>-Sitz in Zürich<br />

eröffnet. In seiner kämpferischen Rede<br />

zeigte der <strong>FIFA</strong>-Präsident Handlungsbereitschaft<br />

und machte unmissverständlich<br />

deutlich: „Die Aufgabe des Fussballs ist es,<br />

der Ignoranz mit Wissen, der Engstirnigkeit<br />

mit Vielfalt und dem Egoismus mit Grossmut<br />

entgegenzutreten.“ Inhaltlich lotete<br />

die erste Sitzung aus, welche Möglichkeiten<br />

sich gegen Rassismus und Diskriminierung<br />

in den Bereichen Prävention und Kontrolle<br />

einbringen lassen. So schaffte sie die<br />

praktische Grundlage für die noch im<br />

gleichen Monat vom <strong>FIFA</strong>-Kongress auf<br />

Mauritius verabschiedete Resolution zum<br />

Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.<br />

Diese erneuerte und vertiefte das<br />

Bekenntnis, das die <strong>FIFA</strong>-Mitglieder mit<br />

ihrer Erklärung gegen Rassismus beim<br />

ausserordentlichen <strong>FIFA</strong>-Kongress 2001<br />

in Argentinien vereinbart hatten. Die<br />

Resolution von 2013 umfasst in ihrem Kern<br />

Folgendes:<br />

Bildung – Aktionspläne<br />

Wettbewerbsorganisatoren erlassen einen<br />

konkreten Aktionsplan, der belegt, dass sie<br />

Rassismus und Diskriminierung unter ihren<br />

Spielern, Funktionären und Fans effektiv<br />

bekämpfen wollen.<br />

Massnahmen – striktere Anwendung<br />

von Strafen<br />

Die im <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement verankerten<br />

Strafen, die für alle Mitgliedsverbände<br />

gemäss <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement zwingend<br />

anzuwenden sind, bieten den jeweiligen<br />

Rechtsorganen bei der Beurteilung<br />

von Fehlverhalten von Fans den nötigen<br />

Ermessensspielraum. Zur Vereinheitlichung<br />

der weltweit verhängten Strafen gilt für<br />

Vereine oder Teamvertreter grundsätzlich<br />

ein zweistufiges Strafmass:<br />

• Ein erstes oder ein kleineres Vergehen<br />

wird mit einer Ermahnung, einer<br />

Geldstrafe und/oder einem Spiel unter<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit bestraft.<br />

• Für Wiederholungstäter oder schwere<br />

Vergehen sollten härtere Strafen wie<br />

Punktabzug, Ausschluss aus einem<br />

Wettbewerb oder Zwangsabstieg gelten.<br />

Jede Person (Spieler, Funktionär, Spieloffizieller<br />

etc.), die ein solches Vergehen begeht,<br />

wird zudem für mindestens fünf Spiele<br />

gesperrt, kombiniert mit einem Stadionverbot<br />

gemäss <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement.<br />

Darauf konnte die zweite, wiederum in<br />

Zürich abgehaltene Sitzung am 12. September<br />

2013 aufbauen und identifizierte<br />

Prävention – Antidiskriminierungsbeauftragter<br />

In den Wettbewerbsreglements wird der<br />

Einsatz eines Sonderbeauftragten im<br />

Stadion vorgeschrieben, der mögliche rassistische<br />

oder diskriminierende Handlungen<br />

erkennt und so Druck von den Schiedsrichtern<br />

nimmt und Beweise für eine spätere<br />

Verurteilung durch die Rechtsorgane<br />

sichert.<br />

Der ivorische Fussballprofi Serey<br />

Die bei einem Treffen der <strong>FIFA</strong>-<br />

Arbeitsgruppe gegen Rassismus<br />

und Diskriminierung.

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