FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG
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Teil I / Einleitung und Zielsetzung<br />
4.2 Inhalte der bisherigen<br />
Sitzungen<br />
Die erste Sitzung der <strong>FIFA</strong>-Arbeitsgruppe<br />
gegen Rassismus und Diskriminierung<br />
wurde am 6. Mai 2013 von <strong>FIFA</strong>-Präsident<br />
Joseph S. Blatter am <strong>FIFA</strong>-Sitz in Zürich<br />
eröffnet. In seiner kämpferischen Rede<br />
zeigte der <strong>FIFA</strong>-Präsident Handlungsbereitschaft<br />
und machte unmissverständlich<br />
deutlich: „Die Aufgabe des Fussballs ist es,<br />
der Ignoranz mit Wissen, der Engstirnigkeit<br />
mit Vielfalt und dem Egoismus mit Grossmut<br />
entgegenzutreten.“ Inhaltlich lotete<br />
die erste Sitzung aus, welche Möglichkeiten<br />
sich gegen Rassismus und Diskriminierung<br />
in den Bereichen Prävention und Kontrolle<br />
einbringen lassen. So schaffte sie die<br />
praktische Grundlage für die noch im<br />
gleichen Monat vom <strong>FIFA</strong>-Kongress auf<br />
Mauritius verabschiedete Resolution zum<br />
Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.<br />
Diese erneuerte und vertiefte das<br />
Bekenntnis, das die <strong>FIFA</strong>-Mitglieder mit<br />
ihrer Erklärung gegen Rassismus beim<br />
ausserordentlichen <strong>FIFA</strong>-Kongress 2001<br />
in Argentinien vereinbart hatten. Die<br />
Resolution von 2013 umfasst in ihrem Kern<br />
Folgendes:<br />
Bildung – Aktionspläne<br />
Wettbewerbsorganisatoren erlassen einen<br />
konkreten Aktionsplan, der belegt, dass sie<br />
Rassismus und Diskriminierung unter ihren<br />
Spielern, Funktionären und Fans effektiv<br />
bekämpfen wollen.<br />
Massnahmen – striktere Anwendung<br />
von Strafen<br />
Die im <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement verankerten<br />
Strafen, die für alle Mitgliedsverbände<br />
gemäss <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement zwingend<br />
anzuwenden sind, bieten den jeweiligen<br />
Rechtsorganen bei der Beurteilung<br />
von Fehlverhalten von Fans den nötigen<br />
Ermessensspielraum. Zur Vereinheitlichung<br />
der weltweit verhängten Strafen gilt für<br />
Vereine oder Teamvertreter grundsätzlich<br />
ein zweistufiges Strafmass:<br />
• Ein erstes oder ein kleineres Vergehen<br />
wird mit einer Ermahnung, einer<br />
Geldstrafe und/oder einem Spiel unter<br />
Ausschluss der Öffentlichkeit bestraft.<br />
• Für Wiederholungstäter oder schwere<br />
Vergehen sollten härtere Strafen wie<br />
Punktabzug, Ausschluss aus einem<br />
Wettbewerb oder Zwangsabstieg gelten.<br />
Jede Person (Spieler, Funktionär, Spieloffizieller<br />
etc.), die ein solches Vergehen begeht,<br />
wird zudem für mindestens fünf Spiele<br />
gesperrt, kombiniert mit einem Stadionverbot<br />
gemäss <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglement.<br />
Darauf konnte die zweite, wiederum in<br />
Zürich abgehaltene Sitzung am 12. September<br />
2013 aufbauen und identifizierte<br />
Prävention – Antidiskriminierungsbeauftragter<br />
In den Wettbewerbsreglements wird der<br />
Einsatz eines Sonderbeauftragten im<br />
Stadion vorgeschrieben, der mögliche rassistische<br />
oder diskriminierende Handlungen<br />
erkennt und so Druck von den Schiedsrichtern<br />
nimmt und Beweise für eine spätere<br />
Verurteilung durch die Rechtsorgane<br />
sichert.<br />
Der ivorische Fussballprofi Serey<br />
Die bei einem Treffen der <strong>FIFA</strong>-<br />
Arbeitsgruppe gegen Rassismus<br />
und Diskriminierung.