FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG
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Teil II / Strategischer Gesamtansatz zur Förderung von Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung im Fussball<br />
Ein solcher Beauftragter sichert, dass zwischen<br />
allen fünf genannten Säulen der Verbandsarbeit<br />
zu Vielfalt und Antidiskriminierung<br />
eine Balance entstehen kann. Ebenso<br />
kann dieser Beauftragte sicherstellen, dass<br />
alle Formen und Ausprägungen von Diskriminierung<br />
im Fussball ihre Berücksichtigung<br />
in der Entwicklung der Strategie und<br />
der Aktionen des Verbands finden.<br />
Der Antidiskriminierungsbeauftragte<br />
bereitet Trainingskurse für Trainer und<br />
Schiedsrichterteams vor, sichtet mögliche<br />
Aktionen, Projekte und Kooperationspartner,<br />
verfasst Jahresfortschrittsberichte und<br />
beantwortet externe Anfragen. Darüber<br />
hinaus kann die beauftragte Person zu<br />
Einladungsveranstaltungen gesandt werden,<br />
wo sie kompetent die Position und<br />
die Aktionen des Verbands zu Vielfalt und<br />
Antidiskriminierung inhaltlich und öffentlichkeitswirksam<br />
stärkt.<br />
Organisationsintern sammelt die zuständige<br />
Person zunächst Hintergrundwissen.<br />
Dann kann sie Vorschläge zur Optimierung<br />
der eigenen Organisationspolitik machen.<br />
Sie kann die Zuständigen für Öffentlichkeitsarbeit<br />
mit der Perspektive von Vielfalt<br />
und Antidiskriminierung beraten. Beauftragte<br />
für Vielfalt und Antidiskriminierung<br />
können auch als Ansprechpartner im<br />
Mitarbeiterkreis eingesetzt werden, mit<br />
dem Mitarbeiter vertrauensvoll ihr kreatives<br />
Feedback und auch Krisen in Bezug auf<br />
soziale Inklusion besprechen können.<br />
7.5 Beispiele aus der<br />
Weltfussballfamilie<br />
Beschilderung und Durchsagen für<br />
Stadionsprecher<br />
Zur Förderung der Sicherheit vor diskriminierenden<br />
Vorfällen kann bspw. eine<br />
Beschilderung angebracht werden, die auf<br />
unerwünschte, diskriminierende Symbole,<br />
Gesänge und Banner hinweist. Die Stadionbesuchenden<br />
können aktiv daran erinnert<br />
werden, dass sie sich im Falle diskriminierender<br />
Vorfälle in ihrem Umfeld an den<br />
Ordnungsdienst wenden können. Ebenso<br />
kann eine Hotline installiert werden, auf<br />
der Stadionbesuchende diskriminierende<br />
Vorfälle aus ihrem Umfeld melden können.<br />
Es können Empfehlungen für Durchsagen<br />
der Stadionsprecher formuliert werden, die<br />
im Falle diskriminierender Vorfälle bedacht<br />
und sicherheitsfördernd wirken.<br />
Einbindung in Lizenzierungsverfahren<br />
Es sind Beispiele bekannt, in denen Verbände<br />
bzw. Ligaverbände Vielfalt und Antidiskriminierung<br />
zu einem festen Bestandteil<br />
ihres Lizenzierungsverfahrens gemacht<br />
haben. Denkbar ist z. B. ein zwingender<br />
Antidiskriminierungsparagraf in der<br />
Vereinsordnung. Ebenso gibt es Musterstadionordnungen,<br />
die einen Antidiskriminierungsparagrafen<br />
einbauen.<br />
Gleichstellungsmassnahmen und<br />
Quoten<br />
Quoten sollten nicht nötig sein. Aber in<br />
manchen Situationen helfen sie, Chancen<br />
zu ergreifen und organisatorische Veränderungen<br />
einzuleiten. Wenn in Verbänden<br />
Quoten angewandt werden, dann nur, um<br />
sie im Laufe des nachfolgenden Etablierungsprozesses<br />
überflüssig zu machen.<br />
Vereinzelt sind Beispiele bekannt, in denen<br />
zeitweise eine Quotenregelung z. B. für<br />
Schiedsrichterteams ausprobiert wurde, die<br />
sich verstärkt aus Angehörigen von Minderheiten<br />
zusammensetzen. Ebenso gibt<br />
es Verbände, die im Sinne eines Ausgleichs<br />
versuchen, gezielt Frauen in (höheren)<br />
Verbandspositionen, z. B. als Schiedsrichterinnen<br />
und Funktionärinnen, einzusetzen.<br />
Verbreitung eines Gütesiegels<br />
Verbände können ein System entwerfen,<br />
nach dem Vereinen ein Gütesiegel für Vielfalt<br />
und Antidiskriminierung zugesprochen<br />
wird. Dazu sollten die Vereine bestimmte<br />
Grundsätze in ihrer sozial inklusiven Praxis<br />
erfüllen. Die Basis einer solchen Zertifizierung<br />
bietet z. B. der in diesem Good<br />
Practice Guide vorgestellte strategische<br />
5-Säulen-Ansatz der <strong>FIFA</strong>.<br />
Aufarbeitung der eigenen Verbandsgeschichte<br />
und Gedenkpolitik<br />
zur Förderung der organisatorischen<br />
Glaubwürdigkeit eigener<br />
Reglementierungen<br />
Es bereichert einen Mitgliedsverband mehrfach,<br />
wenn er die eigene betriebliche Vergangenheit<br />
auf eventuelle Fehler im Kontext<br />
von Diskriminierung überprüft und sich<br />
ihnen somit aktiv stellt. Daneben sollten<br />
auch die positiven Taten zusammengestellt<br />
werden. Beides zusammen stärkt nicht nur<br />
nach innen die Glaubwürdigkeit und die<br />
soziale Identität der eigenen Organisation,<br />
sondern wirkt sich mittelfristig auch positiv<br />
auf gegenwärtige und zukünftige Kooperationspartner<br />
aus. Bei der Aufarbeitung