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FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG

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34<br />

Teil II / Strategischer Gesamtansatz zur Förderung von Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung im Fussball<br />

Ein solcher Beauftragter sichert, dass zwischen<br />

allen fünf genannten Säulen der Verbandsarbeit<br />

zu Vielfalt und Antidiskriminierung<br />

eine Balance entstehen kann. Ebenso<br />

kann dieser Beauftragte sicherstellen, dass<br />

alle Formen und Ausprägungen von Diskriminierung<br />

im Fussball ihre Berücksichtigung<br />

in der Entwicklung der Strategie und<br />

der Aktionen des Verbands finden.<br />

Der Antidiskriminierungsbeauftragte<br />

bereitet Trainingskurse für Trainer und<br />

Schiedsrichterteams vor, sichtet mögliche<br />

Aktionen, Projekte und Kooperationspartner,<br />

verfasst Jahresfortschrittsberichte und<br />

beantwortet externe Anfragen. Darüber<br />

hinaus kann die beauftragte Person zu<br />

Einladungsveranstaltungen gesandt werden,<br />

wo sie kompetent die Position und<br />

die Aktionen des Verbands zu Vielfalt und<br />

Antidiskriminierung inhaltlich und öffentlichkeitswirksam<br />

stärkt.<br />

Organisationsintern sammelt die zuständige<br />

Person zunächst Hintergrundwissen.<br />

Dann kann sie Vorschläge zur Optimierung<br />

der eigenen Organisationspolitik machen.<br />

Sie kann die Zuständigen für Öffentlichkeitsarbeit<br />

mit der Perspektive von Vielfalt<br />

und Antidiskriminierung beraten. Beauftragte<br />

für Vielfalt und Antidiskriminierung<br />

können auch als Ansprechpartner im<br />

Mitarbeiterkreis eingesetzt werden, mit<br />

dem Mitarbeiter vertrauensvoll ihr kreatives<br />

Feedback und auch Krisen in Bezug auf<br />

soziale Inklusion besprechen können.<br />

7.5 Beispiele aus der<br />

Weltfussballfamilie<br />

Beschilderung und Durchsagen für<br />

Stadionsprecher<br />

Zur Förderung der Sicherheit vor diskriminierenden<br />

Vorfällen kann bspw. eine<br />

Beschilderung angebracht werden, die auf<br />

unerwünschte, diskriminierende Symbole,<br />

Gesänge und Banner hinweist. Die Stadionbesuchenden<br />

können aktiv daran erinnert<br />

werden, dass sie sich im Falle diskriminierender<br />

Vorfälle in ihrem Umfeld an den<br />

Ordnungsdienst wenden können. Ebenso<br />

kann eine Hotline installiert werden, auf<br />

der Stadionbesuchende diskriminierende<br />

Vorfälle aus ihrem Umfeld melden können.<br />

Es können Empfehlungen für Durchsagen<br />

der Stadionsprecher formuliert werden, die<br />

im Falle diskriminierender Vorfälle bedacht<br />

und sicherheitsfördernd wirken.<br />

Einbindung in Lizenzierungsverfahren<br />

Es sind Beispiele bekannt, in denen Verbände<br />

bzw. Ligaverbände Vielfalt und Antidiskriminierung<br />

zu einem festen Bestandteil<br />

ihres Lizenzierungsverfahrens gemacht<br />

haben. Denkbar ist z. B. ein zwingender<br />

Antidiskriminierungsparagraf in der<br />

Vereinsordnung. Ebenso gibt es Musterstadionordnungen,<br />

die einen Antidiskriminierungsparagrafen<br />

einbauen.<br />

Gleichstellungsmassnahmen und<br />

Quoten<br />

Quoten sollten nicht nötig sein. Aber in<br />

manchen Situationen helfen sie, Chancen<br />

zu ergreifen und organisatorische Veränderungen<br />

einzuleiten. Wenn in Verbänden<br />

Quoten angewandt werden, dann nur, um<br />

sie im Laufe des nachfolgenden Etablierungsprozesses<br />

überflüssig zu machen.<br />

Vereinzelt sind Beispiele bekannt, in denen<br />

zeitweise eine Quotenregelung z. B. für<br />

Schiedsrichterteams ausprobiert wurde, die<br />

sich verstärkt aus Angehörigen von Minderheiten<br />

zusammensetzen. Ebenso gibt<br />

es Verbände, die im Sinne eines Ausgleichs<br />

versuchen, gezielt Frauen in (höheren)<br />

Verbandspositionen, z. B. als Schiedsrichterinnen<br />

und Funktionärinnen, einzusetzen.<br />

Verbreitung eines Gütesiegels<br />

Verbände können ein System entwerfen,<br />

nach dem Vereinen ein Gütesiegel für Vielfalt<br />

und Antidiskriminierung zugesprochen<br />

wird. Dazu sollten die Vereine bestimmte<br />

Grundsätze in ihrer sozial inklusiven Praxis<br />

erfüllen. Die Basis einer solchen Zertifizierung<br />

bietet z. B. der in diesem Good<br />

Practice Guide vorgestellte strategische<br />

5-Säulen-Ansatz der <strong>FIFA</strong>.<br />

Aufarbeitung der eigenen Verbandsgeschichte<br />

und Gedenkpolitik<br />

zur Förderung der organisatorischen<br />

Glaubwürdigkeit eigener<br />

Reglementierungen<br />

Es bereichert einen Mitgliedsverband mehrfach,<br />

wenn er die eigene betriebliche Vergangenheit<br />

auf eventuelle Fehler im Kontext<br />

von Diskriminierung überprüft und sich<br />

ihnen somit aktiv stellt. Daneben sollten<br />

auch die positiven Taten zusammengestellt<br />

werden. Beides zusammen stärkt nicht nur<br />

nach innen die Glaubwürdigkeit und die<br />

soziale Identität der eigenen Organisation,<br />

sondern wirkt sich mittelfristig auch positiv<br />

auf gegenwärtige und zukünftige Kooperationspartner<br />

aus. Bei der Aufarbeitung

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