FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG
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Teil II / Strategischer Gesamtansatz zur Förderung von Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung im Fussball<br />
einen Punkteabzug oder den Ausschluss aus<br />
einem Wettbewerb zur Folge haben.<br />
Art. 58 Abs. 3 bezieht sich auf die individuellen<br />
Auslöser des Vergehens: „Zuschauer,<br />
die Abs. 1 lit. a dieses Artikels verletzen,<br />
werden mit mindestens zwei Jahren<br />
Stadion verbot belegt.“<br />
Im Sinne der Harmonisierung von Regelungen<br />
sollte, angelehnt an Art. 146 Abs. 2<br />
des <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglements, Art. 58 zu<br />
Diskriminierung von den <strong>FIFA</strong>-Mitgliedsverbänden<br />
übernommen werden.<br />
8.6 Beispiele aus der<br />
Weltfussballfamilie<br />
Installation eines Identifikationssystems<br />
zu Risiken<br />
Zunächst ermitteln Vereine, Teams – evtl.<br />
unter Mitwirkung der Polizei – die Risikospiele<br />
nach den o. g. Kriterien. Hinzugezogen<br />
werden können externe Experten<br />
aus staatlichen und/oder nicht staatlichen<br />
Organisationen, z. B. in einem Risikobeirat.<br />
Am Ende werden ausgebildete Spielbeobachter<br />
für Antidiskriminierung bei den<br />
festgelegten Risikospielen eingesetzt. Dabei<br />
kann es vorkommen, dass ein Spiel zwei<br />
solche Spielbeobachter erfordert, um die<br />
entsprechenden üblichen Landessprachen<br />
der jeweiligen Teams und Fangruppen sowie<br />
die Spezifika ihrer Fankulturen bei der<br />
Beweisermittlung ausreichend zu erfassen.<br />
Antidiskriminierung im Spielberichtsbogen<br />
Es gibt Beispiele aus dem Amateurbereich<br />
von Verbänden, in denen der Spielberichtsbogen<br />
modifiziert wurde. Demnach<br />
fragt der Schiedsrichter die beteiligten<br />
Mannschaften nach dem Spiel, ob ihnen<br />
während des Spiels auf dem Feld oder von<br />
den Zuschauerrängen diskriminierende<br />
Aussagen aufge fallen sind. Oder ob sie<br />
sich gar selbst in diskriminierender Weise<br />
angegriffen fühlten. Falls dies der Fall ist,<br />
kann der Schiedsrichter das in einem eigens<br />
dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielberichtsbogen<br />
eintragen. Das entsprechende<br />
Sportgericht muss den Fall dann prüfen.<br />
So kann z. B. ein zusätzliches Feld in den<br />
Spielberichtsbogen der Schiedsrichter aufgenommen<br />
werden. Schiedsrichter können<br />
beide Spielführer, Trainer oder Teams<br />
nach einem Spiel fragen, ob jemandem<br />
Diskriminierungen auf dem Feld und von<br />
den Zuschauerrängen aufgefallen sind. Sie