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FIFA GOOD PRACTICE GUIDE ZU VIELFALT UND ANTIDISKRIMINIERUNG

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42<br />

Teil II / Strategischer Gesamtansatz zur Förderung von Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung im Fussball<br />

einen Punkteabzug oder den Ausschluss aus<br />

einem Wettbewerb zur Folge haben.<br />

Art. 58 Abs. 3 bezieht sich auf die individuellen<br />

Auslöser des Vergehens: „Zuschauer,<br />

die Abs. 1 lit. a dieses Artikels verletzen,<br />

werden mit mindestens zwei Jahren<br />

Stadion verbot belegt.“<br />

Im Sinne der Harmonisierung von Regelungen<br />

sollte, angelehnt an Art. 146 Abs. 2<br />

des <strong>FIFA</strong>-Disziplinarreglements, Art. 58 zu<br />

Diskriminierung von den <strong>FIFA</strong>-Mitgliedsverbänden<br />

übernommen werden.<br />

8.6 Beispiele aus der<br />

Weltfussballfamilie<br />

Installation eines Identifikationssystems<br />

zu Risiken<br />

Zunächst ermitteln Vereine, Teams – evtl.<br />

unter Mitwirkung der Polizei – die Risikospiele<br />

nach den o. g. Kriterien. Hinzugezogen<br />

werden können externe Experten<br />

aus staatlichen und/oder nicht staatlichen<br />

Organisationen, z. B. in einem Risikobeirat.<br />

Am Ende werden ausgebildete Spielbeobachter<br />

für Antidiskriminierung bei den<br />

festgelegten Risikospielen eingesetzt. Dabei<br />

kann es vorkommen, dass ein Spiel zwei<br />

solche Spielbeobachter erfordert, um die<br />

entsprechenden üblichen Landessprachen<br />

der jeweiligen Teams und Fangruppen sowie<br />

die Spezifika ihrer Fankulturen bei der<br />

Beweisermittlung ausreichend zu erfassen.<br />

Antidiskriminierung im Spielberichtsbogen<br />

Es gibt Beispiele aus dem Amateurbereich<br />

von Verbänden, in denen der Spielberichtsbogen<br />

modifiziert wurde. Demnach<br />

fragt der Schiedsrichter die beteiligten<br />

Mannschaften nach dem Spiel, ob ihnen<br />

während des Spiels auf dem Feld oder von<br />

den Zuschauerrängen diskriminierende<br />

Aussagen aufge fallen sind. Oder ob sie<br />

sich gar selbst in diskriminierender Weise<br />

angegriffen fühlten. Falls dies der Fall ist,<br />

kann der Schiedsrichter das in einem eigens<br />

dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielberichtsbogen<br />

eintragen. Das entsprechende<br />

Sportgericht muss den Fall dann prüfen.<br />

So kann z. B. ein zusätzliches Feld in den<br />

Spielberichtsbogen der Schiedsrichter aufgenommen<br />

werden. Schiedsrichter können<br />

beide Spielführer, Trainer oder Teams<br />

nach einem Spiel fragen, ob jemandem<br />

Diskriminierungen auf dem Feld und von<br />

den Zuschauerrängen aufgefallen sind. Sie

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