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178 PROTOKOLL – 63. <strong>FIFA</strong>-KONGRESS, MAURITIUS 2013<br />

13.1 <strong>FIFA</strong>-Statuten<br />

13.1.1 Vorschläge auf Änderung der <strong>FIFA</strong>-Statuten,<br />

der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten sowie<br />

der Geschäftsordnung des Kongresses (vgl. beiliegende<br />

Publikation „Entwurf <strong>FIFA</strong>-Statuten Kongress 2013“<br />

[Anlage C])<br />

Ángel María Villar Llona, Vorsitzender der Kommission<br />

für rechtliche Angelegenheiten der <strong>FIFA</strong>, legt die<br />

Änderungen der <strong>FIFA</strong>-Statuten, der Ausführungsbestimmungen<br />

zu den Statuten sowie der Geschäftsordnung<br />

des Kongresses dar, d. h. das zweite Paket im<br />

Reformprozess mit folgenden sechs Schwerpunkten:<br />

Bestätigung der Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees,<br />

Zusammensetzung des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees, Wahl<br />

des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten, stärkere Vertretung der Schlüsselakteure<br />

im Fussball, Bewerbungsverfahren/Wahl<br />

des Ausrichters der <strong>FIFA</strong> Fussball-Weltmeisterschaft<br />

sowie verschiedene Ausführungen und Präzisierungen<br />

in den <strong>FIFA</strong>-Statuten.<br />

Zur Bestätigung der Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees<br />

erklärt er, dass Personen, die ein offizielles <strong>FIFA</strong>-Amt als<br />

Präsident, Vizepräsident, weibliches Mitglied oder weiteres<br />

Mitglied des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees oder als Vorsitzender,<br />

Vizevorsitzender oder Mitglied der Audit- und<br />

Compliance-Kommission oder der Rechtsorgane innehätten<br />

oder sich um ein solches Amt bewerben würden,<br />

vor ihrer Wahl oder Wiederwahl einer Leumundsprüfung<br />

gemäss <strong>FIFA</strong>-Standards unterzogen würden. Die<br />

Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter der<br />

<strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten und weiteren Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-<br />

Exekutivkomitees, die nicht vom <strong>FIFA</strong>-Kongress gewählt<br />

würden, werde gemäss den von der <strong>FIFA</strong> festgelegten<br />

Standards auf Konföderationsebene vorgenommen. Die<br />

Leumundsprüfung der Kandidaten, die vom <strong>FIFA</strong>-Kongress<br />

gewählt würden, werde von der <strong>FIFA</strong>, namentlich<br />

der Untersuchungskammer der <strong>FIFA</strong>-Ethikkommission,<br />

vorgenommen, mit Ausnahme der Kandidaten für<br />

die Ämter des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der<br />

Mitglieder beider Kammern der <strong>FIFA</strong>-Ethikkommission.<br />

Deren Leumundsprüfung werde von der Audit- und<br />

Compliance-Kommission vorgenommen. Die 8 <strong>FIFA</strong>-<br />

Vizepräsidenten und 15 weiteren Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-<br />

Exekutivkomitees würden von den jeweiligen Konföderationen<br />

gewählt und vom <strong>FIFA</strong>-Kongress eingesetzt.<br />

Ein eingesetzter <strong>FIFA</strong>-Vizepräsident oder ein weiteres<br />

eingesetztes Mitglied des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees könne<br />

vor Ablauf der Amtszeit nur durch den <strong>FIFA</strong>-Kongress<br />

oder den Kongress der entsprechenden Konföderation<br />

abberufen werden (vgl. Art. 30 und 63 der <strong>FIFA</strong>-Statuten<br />

sowie Art. 12 der Geschäftsordnung des Kongresses).<br />

Zur Zusammensetzung des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees gibt<br />

Ángel María Villar Llona bekannt, dass das Recht der<br />

britischen Verbände, einen <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten zu<br />

wählen, abgeschafft werden solle, wobei der entsprechende<br />

Sitz des <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten bei der UEFA<br />

bleibe, die zudem die Modalitäten für die Zuteilung<br />

dieses Sitzes des <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten auf Konföderationsebene<br />

selbst festlegen könne (vgl. hauptsächlich<br />

Art. 30 und 87 der <strong>FIFA</strong>-Statuten).<br />

Bei der Wahl des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten sei vorgesehen, dass<br />

eine Kandidatur für das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten nur<br />

gültig sei, wenn sie von insgesamt mindestens fünf<br />

Mitgliedern unterstützt werde. Zusätzlich müsse ein<br />

Kandidat für das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten als weitere<br />

Voraussetzung während zweier Jahre in den letzten<br />

fünf Jahren eine aktive Rolle im Association Football<br />

gespielt haben, bevor er als Kandidat für das Amt des<br />

<strong>FIFA</strong>-Präsidenten vorgeschlagen werden könne. Sobald<br />

die erforderliche statutarische Grundlage geschaffen<br />

sei, werde das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee zur Kandidatur für<br />

das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten ein Reglement erlassen<br />

(vgl. Art. 24 der <strong>FIFA</strong>-Statuten).<br />

Zur stärkeren Vertretung der Schlüsselakteure im Fussball<br />

erklärt er, dass mit der Aufnahme einer Bestimmung<br />

in die <strong>FIFA</strong>-Statuten, die allen Mitgliedern der

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