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178 PROTOKOLL – 63. <strong>FIFA</strong>-KONGRESS, MAURITIUS 2013<br />
13.1 <strong>FIFA</strong>-Statuten<br />
13.1.1 Vorschläge auf Änderung der <strong>FIFA</strong>-Statuten,<br />
der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten sowie<br />
der Geschäftsordnung des Kongresses (vgl. beiliegende<br />
Publikation „Entwurf <strong>FIFA</strong>-Statuten Kongress 2013“<br />
[Anlage C])<br />
Ángel María Villar Llona, Vorsitzender der Kommission<br />
für rechtliche Angelegenheiten der <strong>FIFA</strong>, legt die<br />
Änderungen der <strong>FIFA</strong>-Statuten, der Ausführungsbestimmungen<br />
zu den Statuten sowie der Geschäftsordnung<br />
des Kongresses dar, d. h. das zweite Paket im<br />
Reformprozess mit folgenden sechs Schwerpunkten:<br />
Bestätigung der Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees,<br />
Zusammensetzung des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees, Wahl<br />
des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten, stärkere Vertretung der Schlüsselakteure<br />
im Fussball, Bewerbungsverfahren/Wahl<br />
des Ausrichters der <strong>FIFA</strong> Fussball-Weltmeisterschaft<br />
sowie verschiedene Ausführungen und Präzisierungen<br />
in den <strong>FIFA</strong>-Statuten.<br />
Zur Bestätigung der Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees<br />
erklärt er, dass Personen, die ein offizielles <strong>FIFA</strong>-Amt als<br />
Präsident, Vizepräsident, weibliches Mitglied oder weiteres<br />
Mitglied des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees oder als Vorsitzender,<br />
Vizevorsitzender oder Mitglied der Audit- und<br />
Compliance-Kommission oder der Rechtsorgane innehätten<br />
oder sich um ein solches Amt bewerben würden,<br />
vor ihrer Wahl oder Wiederwahl einer Leumundsprüfung<br />
gemäss <strong>FIFA</strong>-Standards unterzogen würden. Die<br />
Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter der<br />
<strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten und weiteren Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-<br />
Exekutivkomitees, die nicht vom <strong>FIFA</strong>-Kongress gewählt<br />
würden, werde gemäss den von der <strong>FIFA</strong> festgelegten<br />
Standards auf Konföderationsebene vorgenommen. Die<br />
Leumundsprüfung der Kandidaten, die vom <strong>FIFA</strong>-Kongress<br />
gewählt würden, werde von der <strong>FIFA</strong>, namentlich<br />
der Untersuchungskammer der <strong>FIFA</strong>-Ethikkommission,<br />
vorgenommen, mit Ausnahme der Kandidaten für<br />
die Ämter des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der<br />
Mitglieder beider Kammern der <strong>FIFA</strong>-Ethikkommission.<br />
Deren Leumundsprüfung werde von der Audit- und<br />
Compliance-Kommission vorgenommen. Die 8 <strong>FIFA</strong>-<br />
Vizepräsidenten und 15 weiteren Mitglieder des <strong>FIFA</strong>-<br />
Exekutivkomitees würden von den jeweiligen Konföderationen<br />
gewählt und vom <strong>FIFA</strong>-Kongress eingesetzt.<br />
Ein eingesetzter <strong>FIFA</strong>-Vizepräsident oder ein weiteres<br />
eingesetztes Mitglied des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees könne<br />
vor Ablauf der Amtszeit nur durch den <strong>FIFA</strong>-Kongress<br />
oder den Kongress der entsprechenden Konföderation<br />
abberufen werden (vgl. Art. 30 und 63 der <strong>FIFA</strong>-Statuten<br />
sowie Art. 12 der Geschäftsordnung des Kongresses).<br />
Zur Zusammensetzung des <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitees gibt<br />
Ángel María Villar Llona bekannt, dass das Recht der<br />
britischen Verbände, einen <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten zu<br />
wählen, abgeschafft werden solle, wobei der entsprechende<br />
Sitz des <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten bei der UEFA<br />
bleibe, die zudem die Modalitäten für die Zuteilung<br />
dieses Sitzes des <strong>FIFA</strong>-Vizepräsidenten auf Konföderationsebene<br />
selbst festlegen könne (vgl. hauptsächlich<br />
Art. 30 und 87 der <strong>FIFA</strong>-Statuten).<br />
Bei der Wahl des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten sei vorgesehen, dass<br />
eine Kandidatur für das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten nur<br />
gültig sei, wenn sie von insgesamt mindestens fünf<br />
Mitgliedern unterstützt werde. Zusätzlich müsse ein<br />
Kandidat für das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten als weitere<br />
Voraussetzung während zweier Jahre in den letzten<br />
fünf Jahren eine aktive Rolle im Association Football<br />
gespielt haben, bevor er als Kandidat für das Amt des<br />
<strong>FIFA</strong>-Präsidenten vorgeschlagen werden könne. Sobald<br />
die erforderliche statutarische Grundlage geschaffen<br />
sei, werde das <strong>FIFA</strong>-Exekutivkomitee zur Kandidatur für<br />
das Amt des <strong>FIFA</strong>-Präsidenten ein Reglement erlassen<br />
(vgl. Art. 24 der <strong>FIFA</strong>-Statuten).<br />
Zur stärkeren Vertretung der Schlüsselakteure im Fussball<br />
erklärt er, dass mit der Aufnahme einer Bestimmung<br />
in die <strong>FIFA</strong>-Statuten, die allen Mitgliedern der