MINUTES - FIFA.com
MINUTES - FIFA.com
MINUTES - FIFA.com
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
ANHANG I – 63. <strong>FIFA</strong>-KONGRESS, MAURITIUS 2013 191<br />
11.2<br />
BILDUNG<br />
AKTIONS-<br />
PLÄNE<br />
Wettbewerbsorganisatoren erlassen einen konkreten<br />
Aktionsplan, der belegt, dass sie Rassismus und<br />
Diskriminierung unter ihren Spielern, Funktionären und<br />
Fans effektiv bekämpfen wollen.<br />
PRÄVENTION<br />
ANTIDISKRIMINIERUNGS-<br />
BEAUFTRAGTER<br />
In den Wettbewerbsreglementen wird der Einsatz eines<br />
Sonderbeauftragten im Stadion vorgeschrieben, der<br />
mögliche rassistische oder diskriminierende Handlungen<br />
erkennt und so Druck von den Schiedsrichtern nimmt<br />
und Beweise für eine spätere Verurteilung durch die<br />
Rechtsorgane sichert.<br />
MASSNAHMEN<br />
STRIKTERE<br />
ANWENDUNG<br />
VON STRAFEN<br />
Die im FDC verankerten Strafen, die für alle<br />
Mitgliedsverbände gemäss FDC zwingend anzuwenden<br />
sind, bieten den jeweiligen Rechtsorganen bei der<br />
Beurteilung von Fehlverhalten von Fans den nötigen<br />
Ermessensspielraum. Zur Vereinheitlichung der<br />
weltweit verhängten Strafen gilt für Vereine oder<br />
Teamvertreter grundsätzlich ein zweistufiges Strafmass:<br />
• Ein erstes oder ein kleineres Vergehen wird mit einer<br />
Ermahnung, einer Geldstrafe und/oder einem Spiel<br />
unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestraft.<br />
• Für Wiederholungstäter oder schwere Vergehen<br />
sollten härtere Strafen wie Punktabzug, Ausschluss<br />
aus einem Wettbewerb oder Zwangsabstieg gelten.<br />
Jede Person (Spieler, Funktionär, Spieloffizieller etc.),<br />
die ein solches Vergehen begeht, wird zudem für<br />
mindestens fünf Spiele gesperrt, kombiniert mit einem<br />
Stadionverbot gemäss FDC.<br />
ZERO TOLERANCE<br />
3