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[PDF] Jugendsexualität im Wandel der Zeit (2009) - Jugendarbeit.ch

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Die Eidgenössis<strong>ch</strong>e Kommission für Kin<strong>der</strong>- und Jugendfragen (EKKJ) hat<br />

den Auftrag, die Entwicklung des Verhältnisses von Kin<strong>der</strong>n und Jugendli<strong>ch</strong>en<br />

zur Gesells<strong>ch</strong>aft zu beoba<strong>ch</strong>ten und zu deuten. Sie soll Anliegen <strong>der</strong><br />

heranwa<strong>ch</strong>senden Generation formulieren und entspre<strong>ch</strong>ende Vors<strong>ch</strong>läge<br />

ableiten. Bei wi<strong>ch</strong>tigen Bes<strong>ch</strong>lüssen des Bundes prüft die EKKJ, wel<strong>ch</strong>e Auswirkungen<br />

auf die Kin<strong>der</strong> und Jugendli<strong>ch</strong>en zu erwarten sind.<br />

Als ausserparlamentaris<strong>ch</strong>e Kommission berät die EKKJ den Bundesrat<br />

und an<strong>der</strong>e Behörden des Bundes. Dadur<strong>ch</strong> kann sie Anliegen und Ansprü<strong>ch</strong>e<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendli<strong>ch</strong>en direkt in die vers<strong>ch</strong>iedenen Ents<strong>ch</strong>eidungsprozesse<br />

einbringen. Oft wird die EKKJ zur Beratung beigezogen wenn kin<strong>der</strong>-<br />

o<strong>der</strong> jugendrelevante Themen behandelt werden.<br />

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Die ges<strong>ch</strong>il<strong>der</strong>ten Aufgaben kann die EKKJ dank <strong>der</strong> Kompetenz ihrer<br />

zwanzig Mitglie<strong>der</strong> wahrnehmen: Es handelt si<strong>ch</strong> um Personen, die aufgrund<br />

ihrer berufli<strong>ch</strong>en und ehrenamtli<strong>ch</strong>en Tätigkeit dazu qualifiziert, sowie<br />

für Anliegen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendli<strong>ch</strong>en sensibilisiert und über neueste<br />

Entwicklungen und Trends informiert sind.<br />

Dank ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse können die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

EKKJ die Situation von Kin<strong>der</strong>n und Jugendli<strong>ch</strong>en umfassend analysieren.<br />

Die EKKJ ist heute als zentrale Akteurin <strong>der</strong> nationalen Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendpolitik anerkannt.<br />

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Die Kommission hat es si<strong>ch</strong> zum Arbeitsprinzip gema<strong>ch</strong>t, dass Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendli<strong>ch</strong>e ihre Anliegen und Ansprü<strong>ch</strong>e selber formulieren und vorbringen<br />

können. So wurden für die Erarbeitung <strong>der</strong> vers<strong>ch</strong>iedenen Beri<strong>ch</strong>te <strong>der</strong><br />

EKKJ au<strong>ch</strong> <strong>im</strong>mer partizipative Formen angewandt. Ausserdem pflegt die<br />

Kommission den ständigen Austaus<strong>ch</strong> mit Gruppierungen, Organisationen<br />

und Institutionen, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong> mit Kin<strong>der</strong>- und Jugendfragen bes<strong>ch</strong>äftigen.<br />

Nur so kann gewährleistet werden, dass ein mögli<strong>ch</strong>st breites Spektrum an<br />

Meinungen berücksi<strong>ch</strong>tigt wird. Dazu betreibt die EKKJ eine eigenständige<br />

Informationspolitik, ergänzt dur<strong>ch</strong> die zweijährli<strong>ch</strong> stattfindende Bieler<br />

Fa<strong>ch</strong>tagung, an <strong>der</strong> jeweils über 200 Personen teilnehmen.<br />

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Die EKKJ wurde am 5. Juni 1978 vom Bundesrat eingesetzt. Ihr Auftrag<br />

hat si<strong>ch</strong> seither in den Grundzügen ni<strong>ch</strong>t verän<strong>der</strong>t und wurde <strong>im</strong> Bundesgesetz<br />

über die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aussers<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en <strong>Jugendarbeit</strong> (Jugendför<strong>der</strong>ungsgesetz)<br />

vom 6. Oktober 1989 gesetzli<strong>ch</strong> verankert: «Der Bundesrat<br />

bestellt eine eidgenössis<strong>ch</strong>e Kommission für Jugendfragen, wel<strong>ch</strong>e<br />

zuhanden <strong>der</strong> zuständigen Behörden des Bundes (a) die Situation <strong>der</strong> Jugend<br />

in <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz beoba<strong>ch</strong>tet, (b) mögli<strong>ch</strong>e Massnahmen prüft und (c)<br />

wi<strong>ch</strong>tige bundesre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen<br />

auf die Jugendli<strong>ch</strong>en beguta<strong>ch</strong>tet. Sie kann von si<strong>ch</strong> aus Anträge<br />

stellen.» (Art. 4).<br />

Dur<strong>ch</strong> einen Bundesratsbes<strong>ch</strong>luss vom 26. September 2003 wurde das<br />

Mandat <strong>der</strong> Kommission au<strong>ch</strong> auf die Kin<strong>der</strong> erweitert.<br />

Mehr Informationen zur EKKJ und ihrer Tätigkeit auf: www.ekkj.<strong>ch</strong>

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