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Frühes Fremdsprachenlernen im Fach Englisch für schwerhörige ...

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<strong>schwerhörige</strong>n Kindern sieht Kröhnert die Berechtigung <strong>für</strong> sowohl offene als<br />

auch geschlossene Curricula. Geschlossene Curricula sieht er als Basis <strong>für</strong><br />

<strong>schwerhörige</strong>nspezifische Inhalte des Unterrichts, die man innerhalb der<br />

Unterweisung in Artikulation, dem ausgleichenden Sprachunterricht und des<br />

Hör- und Absehtrainings berücksichtigt. Dagegen seien Themen und<br />

Konstrukte des regulären Unterrichts in Sprache innerhalb offener Konzepte<br />

zu realisieren (Kröhnert 1982, S. 362).<br />

4.4 Curriculare Entwicklungen <strong>für</strong> <strong>schwerhörige</strong> Kinder<br />

Neben den eben erwähnten curricularen Vorgaben des Fremdsprachen-<br />

unterrichts sind <strong>im</strong> besonderen die bereits erwähnten Curricula <strong>für</strong><br />

<strong>schwerhörige</strong> Schüler zu berücksichtigen. Diese orientierten sich in ihrer<br />

ersten Form 1926 an dem Lehrplan der Volksschule. Als Baden-Württemberg<br />

als erstes Bundesland nach dem Zweiten Weltkrieg 1968 einen Bildungsplan<br />

<strong>für</strong> <strong>schwerhörige</strong> Kinder verfasste, entsprach dieser in den Zielvorstellungen<br />

der Erziehung und Bildung den Bildungsplänen der allgemeinbildenden<br />

Schule (Kröhnert 1982, S. 351f.). Beide Bildungspläne legten als Grundsätze<br />

die Auswahl von Inhalten der Richtlinien und die spezielle Förderung von<br />

<strong>schwerhörige</strong>n Kindern durch die Hörerziehung und das Absehtraining fest<br />

(Kröhnert 1982, S. 352).<br />

Nachdem 1971 der Lehrplan von Bayern <strong>für</strong> die Schwerhörigenschule<br />

erschien, stellte 1973 die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in<br />

der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Empfehlungen <strong>für</strong> die Sonderschulen<br />

aller Bundesländer zusammen. Sie sollten als Basis <strong>für</strong> länderspezifische<br />

Richtlinien und Lehrpläne gelten. Inhaltlich verstanden sich die Empfehlungen<br />

als solche und gaben Merkmale an, die bei der Zusammenstellung von<br />

Lernzielen, Lernbereichen und Lerninhalten als Anregung dienen sollten<br />

(Kröhnert 1982, S. 352 ff.). Daneben sind in den Empfehlungen methodische<br />

und medienpädagogische Angaben zu finden (Kröhnert 1982, S. 355).<br />

Kröhnert stellt eine neue Ausrichtung fest und erklärt „...daß die<br />

Schwerhörigenschule ... eine Fülle behinderungsspezifischer Fakten berück-<br />

sichtigen muß, wenn sie den pädagogischen Bedürfnissen ihrer Schüler<br />

gerecht werden will.“ (Kröhnert 1982, S. 355) Er betont den speziellen<br />

Bildungsauftrag, der in sämtlichen Fächern und Lernbereichen zu finden ist<br />

und über die Auswahl von best<strong>im</strong>mten Unterrichtsthemen hinausgeht. Um die<br />

Empfehlungen in Richtlinien umzusetzen, müssen Ziele und Inhalte der

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