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Frühes Fremdsprachenlernen im Fach Englisch für schwerhörige ...

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verstärkte Einbeziehen von LBG. In Baden-Württemberg ist in der<br />

Sprachlerngruppe 4 nur bei einer vorliegenden Notwendigkeit der Einsatz von<br />

LBG vorgesehen. Die pr<strong>im</strong>är gebärdensprachlich geführte Sprachlerngruppe<br />

ist damit in Baden-Württemberg die Sprachlerngruppe 5 und in Bayern die<br />

Sprachlerngruppe IV.<br />

5.1.2 Aufbau und Schwerpunkte der Konzeptionen<br />

Bevor die inhaltlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei<br />

Konzeptionen beispielhaft untersucht werden, stehen zunächst sowohl der<br />

Aufbau als auch die Schwerpunkte der Anpassungen aus den verschiedenen<br />

Bundesländern <strong>im</strong> Mittelpunkt.<br />

In NRW liegt derzeit eine Handreichung mit dem Titel "<strong>Englisch</strong> <strong>im</strong><br />

Pr<strong>im</strong>arbereich an Sonderschulen – Erprobungsfassung“ vor, welche vom<br />

ehemaligen Landesinstitut <strong>für</strong> Schule in Soest (LfS NRW 2003) in einer<br />

Schriftenreihe als Material zur Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen<br />

herausgegeben wurde. Diese Handreichung orientiert sich an dem Lehrplan<br />

<strong>Englisch</strong> zur Erpobung, der vom 1.8.2003 bis zum 31.7.2007 innerhalb einer<br />

vierjährigen Erpobungsphase die verbindliche Grundlage darstellte.<br />

Die endgültige Fassung des Lehrplans <strong>Englisch</strong> sollte zum 1.8.2007 in Kraft<br />

treten (Ministerium <strong>für</strong> Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen, MSW, Amtsblatt 7/03). Die Entwürfe der Richtlinien und Lehrpläne<br />

werden derzeit überarbeitet und sollen voraussichtlich zum 1.8.2008 in Kraft<br />

treten. Ab dem 1.2.2009 wird nach dem neuen Lehrplan der <strong>Englisch</strong>unterricht<br />

bereits ab Klasse 1 eingeführt (MSW NRW 2008). Der Lehrplan <strong>Englisch</strong> <strong>für</strong><br />

die Grundschule des Landes Nordrhein-Westfalen - Entwurf vom 28.01.2008<br />

(MSW NRW 2008) stellt den zzt. gültigen Lehrplan dar.<br />

Die Handreichung aus NRW bezieht, mit Ausnahme des<br />

Förderschwerpunktes Körperliche und Motorische Entwicklung, inhaltlich alle<br />

zielgleich unterrichtenden Sonderschulen ein. Die Ausführungen zum<br />

Förderschwerpunkt Lernen gelten dabei auch <strong>für</strong> andere Förderorte, in denen<br />

Schüler mit diesem Förderschwerpunkt innerhalb einer zielgleich<br />

unterrichteten Lerngruppe gefördert werden. Die Handreichung ist in einen<br />

allgemeinen und einen speziellen Teil <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Förderschwerpunkte gegliedert.

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