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Von der Außen- zur Innenentwicklung in Städten und Gemeinden

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Kapitel 11: Ansatzpunkte <strong>zur</strong> Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kosten<strong>in</strong>transparenz<br />

Wie <strong>in</strong> Abschnitt 8.2.4 ausführlich erläutert, erwachsen daraus im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>führung des kaufmännischen Rechnungswesens („Doppik“) <strong>in</strong> allen deutschen Kommunen<br />

bis zum Ende des Jahrzehnts mögliche Gefahren für die <strong>Innenentwicklung</strong>. Für die Doppike<strong>in</strong>führung<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er Bewertung des gesamten kommunalen Eigentums <strong>in</strong>klusive aller<br />

Immobilien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke. Mit Blick auf die übergeordneten Ziele <strong>der</strong> Haushaltssanierung<br />

sowie an<strong>der</strong>en, <strong>in</strong> Abschnitt 8.2.4 im Detail dargestellten wirtschaftlichen Gründen, besteht<br />

dabei die akute Gefahr, dass die Kommunen ihre für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Innenentwicklung</strong><br />

bedeutsamen Gr<strong>und</strong>stücke so hoch bewerten, dass e<strong>in</strong>e Entwicklung auf diesen Fällen nachdrücklich<br />

gehemmt wird.<br />

Da e<strong>in</strong>e Reihe von Kommunen bereits begonnen hat, die Eröffnungsbilanzen (z.T. unter erheblichem<br />

Zeitdruck) zu erstellen, <strong>und</strong> die restlichen Kommunen <strong>in</strong> Kürze damit beg<strong>in</strong>nen<br />

werden, ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll, möglich bald e<strong>in</strong>e Informationskampagne zu <strong>in</strong>itiieren, welche<br />

die Geme<strong>in</strong>den auf die Gefahr h<strong>in</strong>weist, die mit e<strong>in</strong>er „zu hohen“ Bewertung ihrer Liegenschaften<br />

verb<strong>und</strong>en ist. Diese Gefahr liegt vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er langfristigen Lähmung <strong>der</strong> <strong>Innenentwicklung</strong><br />

auf geme<strong>in</strong>deeigenen Flächen.<br />

Vorgaben, nach welchen Bewertungspr<strong>in</strong>zipien die Kommunen ihre Gr<strong>und</strong>stücke im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz bewerten sollen, legt jedes B<strong>und</strong>esland für sich fest. Die bisher vorliegenden<br />

Landesgesetze <strong>und</strong> -verordnungen <strong>zur</strong> Doppike<strong>in</strong>führung zeigen dabei unterschiedliche<br />

Vorgaben. 129 Aus Sicht <strong>der</strong> siedlungspolitischen Zielsetzung, die <strong>Innenentwicklung</strong> zu<br />

stärken, muss daher für jede <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Regelungen bestimmt werden, auf welche Weise<br />

e<strong>in</strong>e möglichst „marktnahe Bewertung“ erfolgen kann. Am besten gel<strong>in</strong>gt dies, wenn e<strong>in</strong> Vorgehen<br />

gemäß den Vorgaben <strong>der</strong> Wertermittlungsverordnung (Verkehrswertermittlung) angewendet<br />

wird. Häufig werden jedoch pauschalierende Ansätze verwendet. Problematisch ist<br />

e<strong>in</strong>e solche Bewertung mit e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>fachenden, pauschalisierenden Verfahren, wenn ke<strong>in</strong>e<br />

adäquaten Marktanpassungsfaktoren bzw. Bewertungsabschläge verwendet werden. Deren<br />

Bestimmung ist <strong>in</strong> Stadtregionen, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit kaum Verkäufe im Innenbereich<br />

– z.B. aufgr<strong>und</strong> starker Schrumpfung – getätigt wurden, jedoch oft schwierig.<br />

Umgekehrt zeigt aber gerade e<strong>in</strong> erlahmter Bodenmarkt (im Innenbereich) die Wichtigkeit<br />

e<strong>in</strong>er „marktnahen Bewertung“.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Siedlungspolitik ist es somit s<strong>in</strong>nvoll, auf Regelungen <strong>zur</strong> „marktnahen Bewertung“<br />

zu drängen. Dies könnte z.B. durch entsprechende Ausführungsvorgaben <strong>zur</strong> Doppike<strong>in</strong>führung<br />

geschehen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>esland unterschiedlichen Rahmenvorgaben<br />

für die Wertermittlung kann dabei im Detail ke<strong>in</strong>e b<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitliche Vorgabe<br />

mehr gemacht werden. Gleichwohl lässt sich die skizzierte Zielsetzung <strong>in</strong> allen <strong>in</strong> den Landesgesetzen<br />

zu f<strong>in</strong>denden Bewertungsverfahren – zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> <strong>der</strong> groben Wirkungsrichtung<br />

– erreichen. 130<br />

129<br />

E<strong>in</strong> Vergleich <strong>der</strong> Vorgaben <strong>in</strong> den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>: Löhr; Gutsche (2007).<br />

130<br />

E<strong>in</strong>e detailliertere Diskussion des Vorgehens <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Bewertungsverfahren f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>: Löhr; Gutsche<br />

(2007).<br />

263

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