Sebastian Kurtenbach
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kommunalen Arbeitsmarktpolitik, welche die Gemeinden selber gestalten können, und<br />
Segmente, in denen sie Gesetze ausführen, ohne deren Inhalt beeinflussen zu können. Für die<br />
vorliegende Arbeit werden im Weiteren nur die freiwilligen Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik<br />
betrachtet, in denen die Kommunen auch die inhaltlichen Ausgestaltungen selber bestimmen 30.<br />
Denn in diesem Aufgabensegment sind die entsprechenden Maßnahmen möglich, um urbane<br />
Integrationsschleusen auch arbeitsmarktpolitisch zu gestalten.<br />
Solche Maßnahmen haben zwar den Vorteil, dass sie passgenau auf die jeweilige Situation bzw.<br />
das Quartier zugeschnitten werden können. Andererseits trägt die Kommune alle Kosten selber.<br />
Dementsprechend sind für viele Kommunen solche freiwilligen Leistungen schlichtweg nicht zu<br />
bezahlen (vgl. Bogumil/Holtkamp 2006, S. 56). Oftmals haben diejenigen Kommunen<br />
Schwierigkeiten mit der Finanzierung freiwilliger Aufgaben, in denen solche Leistungen<br />
besonders notwendig wären. Somit bleiben Kommunen (nicht nur) im Bereich der<br />
Arbeitsmarktpolitikzwei Möglichkeiten: zum einen die Einwerbung von Fördermitteln z.B. bei<br />
der Europäischen Union (vgl. ESF 2012), zum anderen kostenneutrale Lösungen. Diese können<br />
durch Output-‐orientierte Organisationsmodelle, die sich am Bedarf der Zielgruppen ausrichten,<br />
erreicht werden. Strohmeier stellt die kumulierten positiven Effekte solcher Maßnahmen<br />
anhand eines Beispiels aus dem Ruhrgebiet wie folgt dar: „Eine Qualifizierungsmaßnahme<br />
alleinerziehender Mütter mit Sozialhilfebezug in einer Ruhrgebietsstadt hat ihre Klientel aus<br />
dem Wohnbereich und nicht nach dem Buchstabenprinzip rekrutiert. Auf diese Weise entstand<br />
nach weniger als einem Jahr ein lokales Netzwerk von Frauen in ähnlicher Lebenssituation, die<br />
noch vor Beginn der Maßnahme ihre soziale Isolation beklagt hatten.“ (Strohmeier 2009, S. 171)<br />
Ein solches Netzwerk ist nicht nur wichtig, um Humanvermögen zu bilden, sondern auch um<br />
Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zu schaffen, damit z.B.<br />
erste Gelegenheitsjobs angenommen werden können. Außerdem haben Kommunen auch die<br />
Möglichkeit, ihr Know-‐how zur Verfügung zu stellen, z.B. bei Absichten einer Existenzgründung<br />
oder der korrekten Einrichtung einer Betriebsstätte. Damit sind die Möglichkeiten<br />
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in urbanen Integrationsschleusen durch<br />
Drittmitteleinwerbung und Organisationsmodelle auch für finanzschwache Kommunen möglich.<br />
Zumeist hängt die Umsetzbarkeit solcher Modelle vom politischen Willen der kommunalen<br />
Verwaltungsspitze und des Rates ab (vgl. Bogumil/Holtkamp 2006, S. 68).<br />
30 Neben den beschriebenen Pflichtaufgaben haben Kommunen noch die Möglichkeit, als alleiniger Träger der<br />
Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch aufzutreten (§ 6a, SGB II). Diese Mischform, das sog. Optionsmodell, wird in<br />
der vorliegenden Arbeit außen vor gelassen. Weiterführend dazu: Noe 2010 sowie www.kommunenfuerarbeit.de.<br />
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