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Sebastian Kurtenbach

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2.2 Kommunale Bildungspolitik<br />

Bildung ist originäre Aufgabe der Bundesländer (vgl. KMK 2012). Allerdings haben Kommunen,<br />

als Teil der Länder, damit eine Mitverantwortung in der Bildungspolitik (vgl. Weiß 2009, S. 1).<br />

Betrachtet man das Feld der Bildungspolitik genauer, sind unterschiedliche Sektoren<br />

auszumachen:<br />

1.) der Elementarbereich, der vorschulische Bildungsangebote beinhaltet,<br />

2.) der schulische Bildungsbereich,<br />

3.) die Berufsbildung und<br />

4.) die Erwachsenen-­‐ und Familienbildung 31.<br />

Für die positive Gestaltung einer urbanen Integrationsschleuse sind alle Bausteine von<br />

Bedeutung. Jedoch hat eine Kommune nicht in allen Bereichen dieselbe inhaltliche<br />

Gestaltungsfreiheit. Im Schulbereich hat die Kommune keinen Einfluss auf die inhaltliche<br />

Ausrichtung. Sie ist Schulträger und hat als solcher vielmehr die Pflicht, die Schulinfrastruktur<br />

vorzuhalten, stellt also nichtlehrendes Personal und ist zuständig für den Schülertransport (vgl.<br />

Weiß 2009, S. 2). Durch die Verpflichtung, eine angemessene Schulinfrastruktur bereitzustellen,<br />

kann die Kommune Schulstandort-­‐ und unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

auch Schulformentscheidungen treffen 32. Inhaltlich können Kommunen Schulen nur indirekt<br />

beeinflussen, beispielsweise durch die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern und Psychologen<br />

(vgl. Wilhelmsen 2009, S. 89). Allerdings hat sich in einigen Bundesländern durch die<br />

Einführung des Modells der offenen Ganztagsschule ein neues kommunales Arbeitsfeld zwischen<br />

Jugendhilfe und Schule eröffnet (vgl. Deinet 2010, S. 33).<br />

Darüber hinaus besteht auch der Bereich der außerschulischen Bildung. Die Organisation der<br />

vorschulischen Bildung variiert erheblich zwischen den Bundesländern (vgl. BMFSJ 2005,<br />

S. 510). Das Grundprinzip ist jedoch, dass die Kommunen Personal und Infrastruktur stellen und<br />

dafür Mittel von Bund und Ländern erhalten (vgl. Hebborn 2007, S. 10) 33. Dadurch kann eine<br />

Kommune aber zugleich stärker auf die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit in den<br />

Kindertagesstätten einwirken, auch wenn diese gesetzlichen Rahmenbedingungen unterworfen<br />

sind (vgl. § 22 SGB VIII). Den größten inhaltlichen Spielraum haben Kommunen bei der<br />

Erwachsenen-­‐ und Familienbildung, da diese nur eingeschränkt gesetzlichen Regelungen<br />

31 Alternativ zu dieser eher an formalen Bildungsinstitutionen orientierten Auffassung von Lernangeboten existiert<br />

zudem das Konzept des „Lebenslangen Lernens“, das zusätzlich nonformales und informelles Lernen einschließt. Dazu<br />

weiterführend Schuetze 2006.<br />

32 Die Rahmenbedingungen variieren zwischen den Ländern.<br />

33 Für die berufsbildenden Schulen verhält sich die Aufteilung zwischen Ländern und Kommunen genauso wie beim<br />

Regelschulsystem (vgl. Hockel/Schwartz 2010, S. 11).<br />

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