5.1896 - der Landesbibliothek Oldenburg
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Die Apotheken <strong>der</strong> Stadt <strong>Oldenburg</strong>. 135<br />
Die Ratsapatheke ist von Anfang an oft in an<strong>der</strong>e Hände gelangt; bis<br />
zum Schlüsse des vorigen Jahrhun<strong>der</strong>ts lassen sich folgende Namen feststellen:<br />
Schütte 1608, t I63f>; Angerstein 1035, 1071; Scherenberg 1678, 1707:<br />
Jakobi 1747, f 1759, dessen Schwester Frau Hosrnusikus Schlaeger 1762,<br />
Witte t 1792. Tie Dugeudsche Apotheke ist seit 1620 und die Kelpsche') seil<br />
1671 immer im Besitze <strong>der</strong> Familien geblieben, bis sie neuerdings verkaust<br />
wurden.<br />
Das Privileg war zwar für Stadt und Land gegeben, aber nach und<br />
nach wurden im Herzogtum viele Filialen begründet, die im Laufe <strong>der</strong> Zeit<br />
losgelöst wurden. Wird »ach Ostemburg zu eine neue Apotheke Bedürfnis, |o<br />
hat die Ratsapotheke das Recht, sie zu errichten.<br />
Wenn de» drei Apotheke» auch seit 1847 das Recht. Wein zu schenken,<br />
endgültig entzogen ist, so liege» doch die Verhältnisse jetzt i» sofern günstiger,<br />
als die Benutzung <strong>der</strong> Apotheken durch die starke Zunahme <strong>der</strong> städtische» Be-<br />
völkerung und die Einrichtung <strong>der</strong> Masse» umfangreicher gewvrde» ist. So ragt<br />
in unsere sollst so freien Erwerbsverhältnisse ein altertümliches Vorrecht herein,<br />
bei dessen Entstehung und Entwickelung sich verfolgen läßt, daß die Erblichkeit<br />
von Haus aus »icht <strong>der</strong> leitende Gesichtspunkt war; es kam vielmehr darauf<br />
an, das wichtige Apothekergewerbe i» wenige» erprobten Händen zu lassen und<br />
vor den an<strong>der</strong>en Berufsarte» <strong>der</strong> Stadt hervorzuheben. Die Apotheker waren<br />
Ratsverwandte und als solche von den Laste» frei; es gelang auch <strong>der</strong> städtischen<br />
Behörde nicht, den Hofapotheker, <strong>der</strong> im vorigen Jahrhun<strong>der</strong>t von des <strong>Oldenburg</strong>ischen<br />
Stadtmagistrats Jurisdiktion befreit ivar, wegen seiner bürgerlichen<br />
Nahrung zu besteuern; die Regierung ließ es nicht zu, daß <strong>der</strong> „Lateinische<br />
Schulen-Provisor Balthasar Dugend mit dein Kürschner Lüdemann ganz<br />
inapplieabler Weise über einen Leisten geschlagen würde." Jni Jahre 1763 wurde<br />
seinem Sohne Jakob Dugend ausdrücklich König Friedrichs V. Resolution eröffnet,<br />
daß er für seine Person mit den Ratsverwandten rangieren und des Ranges,<br />
wie auch <strong>der</strong> übrige» Prärogativen, Immunitäten und Freiheiten, <strong>der</strong>en die<br />
Commerz-Assessoren fähig waren, teilhaftig sein sollte.<br />
<strong>Oldenburg</strong>. Dr. Gustav Mthning.<br />
') Die Dugeudsche Apotheke kam während <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährigkeit Balthasar<br />
Dngends, geb. 1686 t 1755, an den Pächter Bangert, die Kelpsche während<br />
<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährigkeit Rudolf Hiurich Kelps Von 1694—1723 vorübergehend an<br />
dessen Stiefvater Schwabe.