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5.1896 - der Landesbibliothek Oldenburg

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Die Wallfahrtskapelle unserer lieben Frau zur Wardenburg. 89<br />

1483 Graf Gerd mit Zustimmung seiner Söhne das<br />

ganze Dorf Littel mit aller seiner Gerechtigkeit<br />

und <strong>der</strong> Bestimmung, das; damit „an<strong>der</strong>e Brieffe<br />

uff dieses Dorf haltend, gentzlich cassirt sein<br />

sollen." für eine gewisse Summe Geldes,<br />

„welche er auch zum vollen Genüge empfangen."<br />

Die politischen Wirren jener Jahre lassen die Wie<strong>der</strong>einlösung<br />

<strong>der</strong> Pfän<strong>der</strong> recht zweifelhaft erscheinen. An<strong>der</strong>s mag dies gewesen<br />

sein, als Gerds Sohn Johann IV. unter wie<strong>der</strong> geordneten Ber-<br />

Hältnissen im Jahre 1501 50 fl. rh. auf 2 Jahre lieh, eventuell<br />

„zu verreuten", und im Jahre 1522 das zum Ankauf zweier Güter<br />

im Ammerlande erfor<strong>der</strong>liche Geld gegen Hebung <strong>der</strong> jährlichen<br />

Rente nnd des Zinskorns bis zur Rückzahlung, ferner 1523<br />

wie<strong>der</strong>um 50 fl. rh.<br />

Auch unter den größeren und kleineren Privat-Grundbesitzern<br />

fehlte es nicht an Schuldnern <strong>der</strong> Kapelle. So wurden 1467 an<br />

Vöries von Aschwede für sein Gut zu Wechloy 135 fl. rh. nnd<br />

1474 an den Knappen Otto von dem Porsenberge für Rente zu<br />

Helle 106 fl. rh. dargeliehen, desgleichen an mehrere kleinere Leute<br />

zusammen in <strong>der</strong> Zeit von 1486 bis 1511 48 Br. Mark für<br />

4 Mark Rente nnd viele dem Betrage nach nicht näher angegebene<br />

Darlehen für den Pfandbesitz einer größeren Anzahl Von Landstücken.<br />

Die Kirche zn Westerstede im Ammer laude erhielt in den<br />

Jahren 1486/87 mehrere Darlehen zum Gesamtbeträge von<br />

19 1 /, Mark ohne Pfand.<br />

Sehr bezeichnend für den damaligen Geldverkehr ist auch die<br />

Verpfändung des Zehntens zu Ahlhorn. Mit diesem hatte Diedrich<br />

von Horn die Gebrü<strong>der</strong> Gerd nnd Robeke von Westerholt „an<br />

Dienstinannsstatt" belehnt. Die Lehnsleute verkauften ihn im<br />

Jahre 1486 dem Kloster Blankenburg „o<strong>der</strong> dem getrewen Haber<br />

dieses Briefs" wie<strong>der</strong>känflich für 100 rheinische Gulden; die<br />

„Nnnnen" aber setzten ihn sogleich den Vorstehern unserer lieben<br />

Frau wie<strong>der</strong> aus für 120 rheinische Gulden nnd fügten später, im<br />

Jahre 1502, hinzu, die Westerhofs sollten ihn zu diesem Betrage<br />

wie<strong>der</strong> einlösen können. Diese aber hatten dazn wohl die nötigen<br />

Mittel nicht; denn 1503 belehnte Diedrich von Horn „unsere liebe

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