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Motors - Siemens

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4<br />

IEC Käfigläufermotoren<br />

Explosionsgeschützte Motoren<br />

Orientierung<br />

■ Weitere Info (Fortsetzung)<br />

In Steinkohlengruben hatten Methangas-Explosionen häufig<br />

Kohlestaubexplosionen zur Folge, die in ihrer Wirkung oft die<br />

Gasexplosionen übertrafen.<br />

Die Gefahr einer Explosion wird verhindert, indem explosionsgeschützte<br />

Geräte entsprechend ihrer Schutzeignung eingesetzt<br />

werden. Die Kennzeichnung der Gerätekategorie spiegelt die<br />

Wirksamkeit des Explosionsschutzes wider und somit die Verwendung<br />

in entsprechenden explosionsgefährdeten Bereichen.<br />

Das Gefährdungspotential explosiver Staubatmosphären und<br />

die Auswahl entsprechender Schutzmaßnahmen wird anhand<br />

von sicherheitstechnischen Kenngrößen der beteiligten Stoffe<br />

beurteilt. Dazu werden Stäube nach zwei ihrer stoffspezifischen<br />

Eigenschaften unterteilt:<br />

Leitfähigkeit<br />

Als leitfähig bezeichnet man Stäube mit einem spezifischen<br />

elektrischen Widerstand bis zu 10 3 Ωm.<br />

Brennbarkeit<br />

Brennbare Stäube zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass<br />

sie in Luft brennen oder glimmen können und dass sie bei<br />

atmosphärischem Druck und bei Temperaturen von –20 bis<br />

+60 °C zusammen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.<br />

Sicherheitstechnische Kenngrößen bei aufgewirbelten Stäuben<br />

sind beispielsweise die Mindestzündenergie und die Zündtemperatur,<br />

während bei abgelagerten Stäuben die Glimmtemperatur<br />

eine charakteristische Eigenschaft ist.<br />

Mindestzündenergie<br />

Zur Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre ist die Zufuhr<br />

einer bestimmten Energie erforderlich.<br />

Unter der Mindestzündenergie versteht man die kleinstmögliche<br />

umgesetzte Energie, z. B. bei Entladung eines Kondensators,<br />

die das entsprechende zündwillige Gemisch gerade noch entzündet.<br />

Die Mindestzündenergie liegt im Bereich von etwa 10-5 J für<br />

Wasserstoff bis zu einigen Joule für bestimmte Stäube.<br />

Auswahl wichtiger EU-Richtlinien<br />

4/14<br />

<strong>Siemens</strong> D 81.1 · 2008<br />

© <strong>Siemens</strong> AG 2008<br />

Wodurch kann eine Zündung erfolgen?<br />

Heiße Oberflächen<br />

Adiabatische Kompression<br />

Ultraschall<br />

Ionisierte Strahlung<br />

Offene Flammen<br />

Chemische Reaktion<br />

Optische Strahlung<br />

Elektromagnetische Strahlung<br />

Elektrostatische Entladung<br />

Mechanische Reib- oder Schlagfunken<br />

Elektrische Funken und Lichtbögen<br />

Ionisierte Strahlung<br />

Rechtliche Grundlagen und Normen<br />

Rechtliche Grundlagen des Explosionsschutzes<br />

Weltweit ist der Explosionsschutz durch die Regierungen der<br />

einzelnen Staaten gesetzlich geregelt. Auf internationaler Ebene<br />

versucht die IEC durch Einführung des sog. IECEx Scheme dem<br />

Ziel „weltweit eine Prüfung und ein Zertifikat“ näher zu kommen.<br />

EU-Richtlinien<br />

In der Europäischen Union ist der Explosionsschutz durch Richtlinien<br />

und Gesetze geregelt.<br />

Elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen müssen deshalb eine Prüfbescheinigung oder Zulassung<br />

besitzen. Entsprechende Anlagen und Einrichtungen<br />

sind als sog. Überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft und<br />

dürfen nur hierfür zugelassene Geräte verwenden. Daneben<br />

müssen Inbetriebnahme, Änderungen und regelmäßige Sicherheitsinspektionen<br />

von zugelassenen Institutionen oder Gesellschaften<br />

abgenommen bzw. durchgeführt werden. Den gesetzlichen<br />

Rahmen bilden die EU-Richtlinien, die für alle EU-Mitgliedsstaaten<br />

verbindlich erlassen werden.<br />

Kurzbezeichnung Vollständiger Text RL-Nr. Gültig ab Ende der<br />

Übergangsfrist<br />

EX-RL (ATEX 95) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

94/9/EG 01.03.96 30.06.03<br />

ATEX 137 Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes<br />

und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige<br />

Atmosphäre gefährdet werden können<br />

1999/92/EG 16.12.99 30.06.03

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