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Friedemann Richert Der endlose Weg der Utopie - Augustana ...

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306<br />

Daß Einsichten aber unstrittig sind, ist nach Spaemann die Voraussetzung und nicht das<br />

Ergebnis jeglichen Diskurses. Aufgrund <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung Spaemanns mit Habermas<br />

stellt sich nun aber die Frage, wie denn Spaemann selbst seine Idee <strong>der</strong> vernünftigen<br />

Herrschaft im gesellschaftspolitischen Diskurs <strong>der</strong> Gegenwart zur Geltung bringt.<br />

4.3.3 Spaemanns Rede von <strong>der</strong> vernünftigen Herrschaft<br />

Wie bereits im Vorhergehenden gezeigt werden konnte, plädiert Spaemann für das<br />

Ideal <strong>der</strong> vernünftigen Herrschaft als gesellschaftspolitisches Modell. Da er dieses nur<br />

in Auseinan<strong>der</strong>setzung mit dem utopischen Denken formuliert, dabei jedoch auf eine<br />

explizite Ausformulierung seines Herrschaftsmodells im gesellschaftspolitischen Sinne<br />

verzichtet, ergibt sich die Schwierigkeit, das gleichsam aphorismenhaft vorgetragene<br />

Ideal <strong>der</strong> vernünftigen Herrschaft zu einem Ganzen zusammenzutragen.<br />

Ausgangspunkt von Spaemanns Überlegungen ist sein Axiom, daß im gesellschaftspolitischen<br />

Bereich Herrschaft eine conditio sine qua non ist. 1291 Diese Herrschaft wird<br />

nach Spaemann sinnvollerweise vom Staat übernommen, wobei diesem hier zwei Aufgaben<br />

zufallen: "<strong>Der</strong> Staatszweck ist einerseits die Ermöglichung und Verwirklichung<br />

des guten Lebens im Ganzen, das nicht durch den Staat selbst gesetzt und definiert ist.<br />

An<strong>der</strong>erseits ist es die Erhaltung <strong>der</strong> Bedingungen dieses guten Lebens." 1292 Mit dieser<br />

Definition zeigt Spaemann schon die Konturen dessen an, was er unter einer vernünftigen<br />

Herrschaft versteht: Vernünftig ist diese dann, wenn sie die Ermöglichung und die<br />

Verwirklichung des guten Lebens im Ganzen garantiert und gerechtfertigt ist eine vernünftige<br />

Herrschaft wie<strong>der</strong>um, wenn sie die Erhaltung dieser Bedingungen des guten<br />

Lebens gewähren kann. Garantiert aber werden beide Bedingungen einer gerechten<br />

Herrschaft nur durch <strong>der</strong>en Souveränität. Denn eine souveräne Herrschaft besitzt "...die<br />

Fähigkeit zur Selbstbeschränkung, weil sie nicht mehr unter dem Zwang ständiger<br />

Selbstbehauptung steht. ...Die souveräne Macht kann sich erstmals den Luxus leisten,<br />

moralischen Erwägungen, Gesichtspunkten <strong>der</strong> praktischen Vernunft Raum zu geben<br />

und das Gemeinwesen allmählich von <strong>der</strong> naturwüchsigen in eine vernünftige und gerechte<br />

Form zu überführen." 1293 Als vernünftig und gerecht kann eine Herrschaft demnach<br />

dann bezeichnet werden, wenn sie ein gutes, ein gelingendes Leben garantieren<br />

kann. "Vernunft", so schreibt Spaemann, "ist wesentlich Antizipation eines Vollendeten."<br />

1294 Denn einem vollendet-gelingenden Leben als Ziel staatlicher Herrschaft kön-<br />

1291Vgl. <strong>der</strong>s., Kritik, 135ff und oben 4.3.2.<br />

1292 Ebd., 11 - Wenn allerdings durch den Staat das gute Leben gesetzt und definiert wird, findet,<br />

so Spaemann, eine Art von Gewalt statt, die wesentlich ungerecht ist, vgl. ebd., 86.<br />

1293 Ebd., 86.<br />

1294 <strong>Der</strong>s., Glück, 116.

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