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Erhard Weigel – 1625 bis 1699 - Astrophysikalisches Institut und ...

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144 Jürgen Hamel<br />

handeln solle“ ([18], S. 749 f.). Hieran ist zweierlei bemerkenswert: nämlich<br />

einerseits, daß das Collegium faktisch als gegründet <strong>und</strong> <strong>Weigel</strong> als dessen<br />

Direktor angesehen wird. Wir wissen <strong>bis</strong> heute von diesen Vorgängen recht<br />

wenig, doch muß das Collegium auf der Gr<strong>und</strong>lage der kaiserlichen Bewilligung<br />

vom 27. Juli 1697 [54] wirklich gearbeitet haben, wovon weiterhin die<br />

erhaltenen „Acta Collegij Artis Consult. 1697“ zeugen, bei denen es vor<br />

allem um Nachweise des Briefwechsels geht ([21], Bl. 42–49). Andererseits<br />

hatte also <strong>Weigel</strong> für sein Collegium das reichsumfassende Kalenderprivileg<br />

beantragt. Dieses Privileg wird gleich noch erweitert, indem <strong>Weigel</strong><br />

den Wunsch ausspricht, daß das Collegium „die Mathematische Künste<br />

ohne jemandes Contradiction excoliren, dociren, practiren <strong>und</strong> verbessern<br />

möge“, es gewissermaßen den Status der wissenschaftlichen Exterritorialität<br />

genieße ([18], S. 750).<br />

So allseits vorbereitet, konkretisierte <strong>Weigel</strong> am 4./14. Oktober 1698<br />

mit Bezug auf die Kayserliche Approbation in einer Note an die „Evangelischen<br />

Gesandten bey dem Reichs=Convent zu Regenspurg“ seine Vorschläge.<br />

Erwähnt er zunächst in gewohnter Weise das vielgenannte Collegium<br />

sowie die Notwendigkeit, die inzwischen überschüssigen 11 Tage<br />

auszuschalten, so schlägt er dann vor, im Jahre <strong>1699</strong> zehn Tage auszulassen:<br />

auf den 16. sollte der 26. November <strong>1699</strong> folgen <strong>und</strong> der im Julianischen<br />

Kalender für das Jahr 1700 anstehende Schalttag sollte fortfallen.<br />

Somit wäre eine Übereinstimmung mit den astronomischen Berechnungen<br />

des Frühlingsäquinoktiums herbeigeführt, „das übrige gibt sich nach Anleytung<br />

des corrigirten Julianischen Cycli selbst“ ([58], S. 746).<br />

Alle weiteren Dokumente von <strong>Weigel</strong>s Hand bieten substantiell nichts<br />

Neues, sie dienen vielmehr dazu, die notwendigen Stimmen für seine Reform<br />

durch Information zu gewinnen. Das betrifft ein weiteres Memorial an<br />

die Evangelischen Gesandten in Regensburg vom 12./22. November 1698<br />

[57] sowie ein „Abermahliges Schreiben an das Evangelische Corpus zu Regenspurg“<br />

vom 10./20. Januar <strong>1699</strong>. Aus letztgenanntem geht hervor, daß<br />

die Reform nicht mehr <strong>1699</strong>, wie von <strong>Weigel</strong> erwartet, sondern erst 1700<br />

umgesetzt werden könne.<br />

<strong>Weigel</strong> betonte zunächst, es sei „von denen meisten der Evangelischen<br />

Reichs Ständen Höfen mir die vergnügliche Nachricht zugekommen, daß<br />

das Werck seine nöthige Erledigung ohne weitern Aufschub [. . . ] erlangen<br />

solle“ ([60], S. 758), zudem bat er um baldigen Abschluß der Verhandlungen,<br />

um „durch einen schleunigen endlichen Schluß das Calender=Werck<br />

in die längst desiderirte Conformität zu setzen, damit folglich durch unverzügliche<br />

publication aller Orten wo der Calender=Verlag in Schwange<br />

gehet, solchs k<strong>und</strong> gemacht“ werden könne ([60], S. 760) <strong>und</strong> nicht am Ende<br />

bereits die ersten Kalender für 1700 nach dem alten Stil gedruckt <strong>und</strong> ver-

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