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Erhard Weigel – 1625 bis 1699 - Astrophysikalisches Institut und ...

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<strong>Erhard</strong> <strong>Weigel</strong> <strong>und</strong> die Kalenderreform des Jahres 1700 149<br />

Erwähnt werden soll noch das „Bedencken“ Hambergers von 1701, in<br />

dem er ausführlich darlegt, daß nicht der Gregorianische Kalender angenommen<br />

wurde, sondern sich beide, der „verbesserte“ <strong>und</strong> der „Julianische“<br />

voneinander unterscheiden [22]. Schon in einem Conclusum vom 20. April<br />

1700 betonten die Evangelischen Stände gegen die Behauptung des Hildesheimer<br />

Bischofs Jodocus von Brabeck, „daß die Evangelischen Stände den<br />

Julianischen Calender keinesweges abgeschafft, sondern allein verbessert“<br />

hätten ([4]; [6]). Hamberger argumentiert: Es sei „die Mathematic weder<br />

Catholisch noch Evangelisch“ ([22], S. 1586) <strong>und</strong> es liege der große Unterschied<br />

zwischen beiden Kalendern in der astronomischen Berechnung des<br />

Mondlaufes im „Verbesserten“ <strong>und</strong> der zyklischen im Gregorianischen Kalender<br />

sowie hinsichtlich des Kirchenkalenders, der Sonntagsevangelien <strong>und</strong><br />

Heiligentage. Zwar gleichen sich beide Kalender äußerlich, „es lässet sich<br />

aber daraus so wenig schliessen, daß die Calender einerley seyn, als wenig<br />

ich daraus, wenn zum Exempel zween Kauf=Leute alle Jahr auf einen Tag<br />

<strong>und</strong> in einem Hause in Leipzig auf der Messe zusammen kommen, urtheilen<br />

darff, sie müsten einen Wagen <strong>und</strong> einen Weg gehabt haben“ ([22], S.<br />

1587).<br />

Der mit dem „Conclusum Corporis Evangelicorum“ vom 23. September<br />

<strong>1699</strong> [5] geschaffene „Verbesserte Calender“, dies der offizielle Titel, folgt<br />

den <strong>Weigel</strong>schen Intentionen, soweit wir sie seit 1697 kennengelernt haben.<br />

Es werden die auf den 18. Februar 1700 folgenden 11 Tage ausgelassen, das<br />

Osterfest wird nach dem „Calculo Astronomico“ festgelegt, man geht auf<br />

die Zeiten des Konzils von Nicaea zurück, <strong>und</strong> es wird den „Mathematicis“<br />

aufgegeben, „daß selbige darauff gedencken solten, wie künfftighin <strong>und</strong> mit<br />

der Zeit der bißherige abusus der Astrologiae Judiciariae aus denen Calendern<br />

bleiben könnte“ ([5], Bl. 2), ganz gemäß den Vorstellungen <strong>Weigel</strong>s.<br />

Dieser hatte 1698 betont, daß sich Gott zur Offenbarung seines Willens „einiger<br />

gewisser uns bekant=gemachter Characteren, als Sec<strong>und</strong>-Ursachen“<br />

bediene, die zu erforschen Gott zur Ehre diene, aber die sorgfältigen astronomischen<br />

Ephemeriden seien ausgeschrieben, von meistenteils „gemeinen<br />

Leuten“, die zum Kalender „nichts als Caldäische Warsagung hinzugethan“<br />

hätten (darunter Vorschriften zum Schröpfen, Aderlassen <strong>und</strong> Baden), die<br />

zu tilgen Aufgabe des zu schaffenden Collegiums sei. Man werde die Kalender<br />

„mit besonders nützlichen Anführungen an statt den Astrologischen<br />

Prognostici“ versehen ([59], Bl. 3b–4b).<br />

Nach <strong>Weigel</strong>s Vorstellungen würde mit Hilfe des Collegiums vom Heiligen<br />

Römischen Reich die „Bläme“ genommen, länger die Ausführung des<br />

Kalenders, eines „so hochwichtig Werck [. . . ] wider aller Völker Brauch,<br />

gemeinen Leuthen <strong>und</strong> privat-Persohnen überlassen werde: unter welchen<br />

auch wol Bauern, Schuster, Schneider, ja Zigeuner, Weiber <strong>und</strong> Vagan-

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