05.10.2013 Aufrufe

5.1. Inwieweit profitieren Rüstungsindustrie bzw ... - Kreisky, Eva

5.1. Inwieweit profitieren Rüstungsindustrie bzw ... - Kreisky, Eva

5.1. Inwieweit profitieren Rüstungsindustrie bzw ... - Kreisky, Eva

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Forschungsarbeit von M. Farthofer, A. Regner, H. Stögbauer, S. Ungersböck<br />

enorme Bedeutung im Bezug auf die Versorgung mit Waffen. In Zentral- und Nordamerika<br />

überwiegt angeblich der schwarze Waffenmarkt, auf dem besonders Drogenhändler agieren<br />

sollen. Aber wie ein Beispiel aus Kolumbien zeigt, wird der Handel auch auf grauen Markt<br />

geführt. Im Jahr 2000 kam es nämlich zu Waffenverkäufen an die Guerilla in Kolumbien, die<br />

von der peruanischen Regierung unterstützt worden sind. 87<br />

Die Waffenhändler arrangieren Geschäfte also sowohl zwischen Privaten, als auch zwischen<br />

Staaten. Sie selbst operieren aber meist von einem Drittland aus und entziehen sich jeglicher<br />

staatlicher Kontrolle. 88 Meistens ist es so, dass die Waffen, die vom Händler verkauft werden,<br />

nie in seinem Besitz waren. Er ist lediglich der Makler, der ein Geschäft zwischen zwei oder<br />

mehreren anderen Parteien zustande bringt, 89 beispielsweise durch Bestechung der<br />

zuständigen Personen. 90 91 Diese zuständigen Personen sind wichtige Zwischenhändler eines<br />

illegalen Exports in Länder, die eben keine Waffenlieferungen erhalten dürften. Es ist nämlich<br />

so, dass für jeden Waffenexport ein Endnutzerzertifikat, auch „End-user“-Zertifikat genannt,<br />

nötig ist, um einen Export von den Behörden genehmigt zu bekommen. Dieses Zertifikat gibt<br />

Auskunft über den Empfänger der Lieferung. Will man den tatsächlichen Empfänger aber<br />

nicht angeben, kann man stattdessen solche Zwischenhändler angeben. 92 Diese<br />

Zwischenhändler sind „Länder oder deren Vertreter, die gegen Bezahlung akzeptieren, als<br />

offizielle Empfänger verbotener oder heikler Exporte zu erscheinen.“ 93 Diese vorgetäuschten<br />

Waffenempfänger werden die Waffen aber nie erhalten, sondern geben einfach ihre<br />

Unterschrift für sämtliche Dokumente und ähnliches her, die in der Folge für einen<br />

Weitertransport in das tatsächliche Empfängerland nötig sind. Dafür erhalten sie<br />

Bestechungsgelder vermutlich in der Höhe von einem Prozent der gesamten Auftragssumme,<br />

was für einen solchen Zwischenhändler sehr viel Geld ist. Für den exportierenden Staat sind<br />

solche Bestechungsgelder dagegen nicht viel im Vergleich zu der Gewinnsumme, die er durch<br />

den somit möglich gewordenen Export verdienen konnte. 94<br />

87 Vgl. SAS 2001, http://www.smallarmssurvey.org/German%20Material/DE2001presskitch5.pdf, 2004<br />

88 Vgl. ICRC, http://www.icrc.org/WEB/ENG/siteeng0.nsf/htmlall/p0734?OpenDocument&style=Custo<br />

_Final.4&View=defaultBody2, 2004<br />

89 Vgl. Wright, 2001, Seite 16<br />

90 Vgl. NAD, http://www.netzwerk-afrika-deutschland.de/themen/kleinwaffen/fr-waf5-handel.htm, 2004<br />

91 Beispielsweise dürften peruanische Beamte gut für ihre Flexibilität bezüglich Endnutzer-Zertifikaten von<br />

Waffen bezahlt worden sein, denn bei Silverstein, 2000, Seite 73 heißt es dazu, dass die peruanische Armee<br />

heute größer als die US-Armee wäre, wenn alle Waffen, die Zertifikate mit der angegebenen Destination Peru<br />

hatten, wirklich nach Peru gekommen wären.<br />

92 Vgl. Neumann, 1993, Seite 127<br />

93 Zitat aus Neumann, 1993, Seite 104<br />

94 Vgl. Neumann, 1993, Seite 128<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!