5.1. Inwieweit profitieren Rüstungsindustrie bzw ... - Kreisky, Eva
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Forschungsarbeit von M. Farthofer, A. Regner, H. Stögbauer, S. Ungersböck<br />
enorme Bedeutung im Bezug auf die Versorgung mit Waffen. In Zentral- und Nordamerika<br />
überwiegt angeblich der schwarze Waffenmarkt, auf dem besonders Drogenhändler agieren<br />
sollen. Aber wie ein Beispiel aus Kolumbien zeigt, wird der Handel auch auf grauen Markt<br />
geführt. Im Jahr 2000 kam es nämlich zu Waffenverkäufen an die Guerilla in Kolumbien, die<br />
von der peruanischen Regierung unterstützt worden sind. 87<br />
Die Waffenhändler arrangieren Geschäfte also sowohl zwischen Privaten, als auch zwischen<br />
Staaten. Sie selbst operieren aber meist von einem Drittland aus und entziehen sich jeglicher<br />
staatlicher Kontrolle. 88 Meistens ist es so, dass die Waffen, die vom Händler verkauft werden,<br />
nie in seinem Besitz waren. Er ist lediglich der Makler, der ein Geschäft zwischen zwei oder<br />
mehreren anderen Parteien zustande bringt, 89 beispielsweise durch Bestechung der<br />
zuständigen Personen. 90 91 Diese zuständigen Personen sind wichtige Zwischenhändler eines<br />
illegalen Exports in Länder, die eben keine Waffenlieferungen erhalten dürften. Es ist nämlich<br />
so, dass für jeden Waffenexport ein Endnutzerzertifikat, auch „End-user“-Zertifikat genannt,<br />
nötig ist, um einen Export von den Behörden genehmigt zu bekommen. Dieses Zertifikat gibt<br />
Auskunft über den Empfänger der Lieferung. Will man den tatsächlichen Empfänger aber<br />
nicht angeben, kann man stattdessen solche Zwischenhändler angeben. 92 Diese<br />
Zwischenhändler sind „Länder oder deren Vertreter, die gegen Bezahlung akzeptieren, als<br />
offizielle Empfänger verbotener oder heikler Exporte zu erscheinen.“ 93 Diese vorgetäuschten<br />
Waffenempfänger werden die Waffen aber nie erhalten, sondern geben einfach ihre<br />
Unterschrift für sämtliche Dokumente und ähnliches her, die in der Folge für einen<br />
Weitertransport in das tatsächliche Empfängerland nötig sind. Dafür erhalten sie<br />
Bestechungsgelder vermutlich in der Höhe von einem Prozent der gesamten Auftragssumme,<br />
was für einen solchen Zwischenhändler sehr viel Geld ist. Für den exportierenden Staat sind<br />
solche Bestechungsgelder dagegen nicht viel im Vergleich zu der Gewinnsumme, die er durch<br />
den somit möglich gewordenen Export verdienen konnte. 94<br />
87 Vgl. SAS 2001, http://www.smallarmssurvey.org/German%20Material/DE2001presskitch5.pdf, 2004<br />
88 Vgl. ICRC, http://www.icrc.org/WEB/ENG/siteeng0.nsf/htmlall/p0734?OpenDocument&style=Custo<br />
_Final.4&View=defaultBody2, 2004<br />
89 Vgl. Wright, 2001, Seite 16<br />
90 Vgl. NAD, http://www.netzwerk-afrika-deutschland.de/themen/kleinwaffen/fr-waf5-handel.htm, 2004<br />
91 Beispielsweise dürften peruanische Beamte gut für ihre Flexibilität bezüglich Endnutzer-Zertifikaten von<br />
Waffen bezahlt worden sein, denn bei Silverstein, 2000, Seite 73 heißt es dazu, dass die peruanische Armee<br />
heute größer als die US-Armee wäre, wenn alle Waffen, die Zertifikate mit der angegebenen Destination Peru<br />
hatten, wirklich nach Peru gekommen wären.<br />
92 Vgl. Neumann, 1993, Seite 127<br />
93 Zitat aus Neumann, 1993, Seite 104<br />
94 Vgl. Neumann, 1993, Seite 128<br />
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