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Endabrechnung <strong>de</strong>r<br />

Leasinggesellschaft<br />

Die Laufleistung ist<br />

nicht immer planbar<br />

74 TOBIAS BENDIG<br />

aufweisen o<strong>de</strong>r mehr Kilometer gefahren sind, als vertraglich vereinbart, dann<br />

verursacht dies zusätzliche Kosten. Nach <strong>de</strong>r Rückgabe erfolgt die Endabrechnung<br />

<strong>de</strong>r Leasinggesellschaft, die folgen<strong>de</strong> Posten umfasst:<br />

• Mehr- und Min<strong>de</strong>rkilometer<br />

• Schä<strong>de</strong>n am Fahrzeug<br />

• Kosten für <strong>de</strong>n Transport<br />

Diese Faktoren erhöhen die Gesamtkosten <strong>de</strong>s Fahrzeuges, die es in seiner<br />

Leasinglaufzeit verursacht hat, und müssen daher in <strong>de</strong>r Gesamtkostenbetrachtung<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mehr- und Min<strong>de</strong>rkilometer-Abrechnung<br />

Die Kilometer-Abrechnung erfolgt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit. Dabei wird<br />

die tatsächliche Kilometer-Leistung mit <strong>de</strong>r im Vertrag vereinbarten Laufleistung<br />

verglichen. Auf dieser Basis entsteht eine Nachfor<strong>de</strong>rung bei Mehrkilometern<br />

o<strong>de</strong>r eine Erstattung bei Min<strong>de</strong>rkilometern. Grundlage für die<br />

Berechnung ist ein vorher vertraglich festgelegter Betrag pro Kilometer.<br />

Erfahrungen zeigen, dass die Laufleistung nicht immer planbar ist und eine<br />

Überschreitung sehr teuer wer<strong>de</strong>n kann. Das Problem besteht darin, eine<br />

Überschreitung <strong>de</strong>r vereinbarten Kilometerleistung rechtzeitig zu erkennen,<br />

bevor eine Vertragsumstellung nicht mehr möglich ist o<strong>de</strong>r aber unwirtschaftlich<br />

wäre. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Freigrenzen zu vereinbaren,<br />

innerhalb <strong>de</strong>rer eine Überschreitung nicht geson<strong>de</strong>rt berechnet<br />

wird. Min<strong>de</strong>rkilometer wer<strong>de</strong>n jedoch oft nur bis zu einem gewissen Anteil<br />

von <strong>de</strong>n Leasinggesellschaften erstattet.<br />

Transportkosten für die Rückführung zum Leasinggeber<br />

Nach Leasingen<strong>de</strong> muss je<strong>de</strong>s Leasingfahrzeug zurück zum Leasinggeber.<br />

Wenn die Fahrzeuge bun<strong>de</strong>sweit eingesetzt wer<strong>de</strong>n, dann verursacht dies<br />

hohen Aufwand und Kosten. Das neue Fahrzeug muss zum Fahrer o<strong>de</strong>r zum<br />

Standort verbracht wer<strong>de</strong>n und zusätzlich <strong>de</strong>r Leasingausläufer zum Sammelplatz<br />

<strong>de</strong>r Leasinggesellschaft rückgeführt wer<strong>de</strong>n. Dieser Weg ist vertraglich<br />

vereinbart, und <strong>de</strong>r Leasingnehmer ist dafür verantwortlich. Wenn das<br />

Leasingen<strong>de</strong> mehrerer Fahrzeuge zeitgleich erreicht ist, dann ist eine gleichzeitige<br />

Rückführung notwendig – auch dies schafft zusätzlichen Aufwand.<br />

Der Rücktransport wird von einigen Leasinggesellschaften in <strong>de</strong>r Leasingrate<br />

kalkuliert. Beim Entschlüsseln <strong>de</strong>r Leasingrate stellt sich dieser Faktor als

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