21.10.2013 Aufrufe

download - fuhrpark.de - fuhrpark.de

download - fuhrpark.de - fuhrpark.de

download - fuhrpark.de - fuhrpark.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eine <strong>de</strong>taillierte Analyse <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsursache und -häufigkeit wur<strong>de</strong> zu diesem<br />

Zeitpunkt im Unternehmen noch nicht durchgeführt. Allerdings führte<br />

allein diese Maßnahme schon zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsquote auf<br />

68 Prozent. Selbstverständlich musste diese Regelung zum einen in <strong>de</strong>r Car<br />

Policy hinterlegt und zum an<strong>de</strong>ren durch eine Betriebsvereinbarung rechtlich<br />

für das Unternehmen abgesichert wer<strong>de</strong>n, da <strong>de</strong>r Arbeitgeber sonst<br />

gemäß Arbeitsrecht <strong>de</strong>n Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar<br />

machen kann.<br />

Grundsätze zur Haftung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

Das Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht hat – soweit es sich um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers han<strong>de</strong>lt – Grundsätze zur Haftung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers<br />

aufgestellt, die die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsregeln nur abgestuft zur<br />

Anwendung kommen lassen.<br />

Differenzierung nach Schwere <strong>de</strong>r Schuld<br />

Maßstab für die Haftung ist die Schwere <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns. Hier differenziert das<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht wie folgt:<br />

a) Hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n vorsätzlich herbeigeführt (z. B. willkürliche<br />

Beschädigung einer Maschine), so muss er <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Arbeitgebers voll ersetzen.<br />

b) Trifft <strong>de</strong>n Arbeitnehmer eine schwere Schuld (das Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht setzt<br />

dies gleich mit »grober« Fahrlässigkeit) an <strong>de</strong>r Herbeiführung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns, muss<br />

er ebenfalls grundsätzlich <strong>de</strong>n vollen Scha<strong>de</strong>n bezahlen. Eine Ausnahme wird dann<br />

gemacht, wenn dies nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n grob unbillig wäre. Entgegen §276 BGB<br />

kann eine grobe Fahrlässigkeit nur dann angenommen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

eine »subjektiv schlechthin unentschuldbare« Pflichtverletzung begangen<br />

hat. Nur in diesem Fall kann <strong>de</strong>m Arbeitnehmer nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s BAG<br />

ein schwerer persönlicher Schuldvorwurf gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Hat eine mittlere (normale) Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n verursacht,<br />

so wird <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n nach Billigkeitsgrundsätzen zwischen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer aufgeteilt. Hierbei müssen alle Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

d) Hat <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n nur leicht fahrlässig (»leichte« und »leichteste«<br />

Fahrlässigkeit = geringe Schuld) herbeigeführt, so ist er <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />

überhaupt nicht zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verpflichtet.<br />

(Quelle www.jura-lotse.<strong>de</strong>)<br />

TRANSPARENZ DURCH RENTABILITÄTSERMITTLUNG<br />

129<br />

Haftung bei betrieblich<br />

veranlassten<br />

Tätigkeiten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!