1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...
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Zur Fristverlängerung möchte ich hier noch einmal grundsätzlich anmerken: Wir als LINKE,<br />
und ich betone dies, sind auch weiterhin für einen offenen und transparenten Umgang mit<br />
Biografien von Kandidatinnen und Kandidaten und Mandatsträgern und haben das auch in<br />
der Vergangenheit stets so praktiziert. Die Wähler haben Anspruch auf die Offenlegung, um<br />
eine adäquate Wahlentscheidung treffen zu können. Darum sind wir nicht gegen<br />
Überprüfungen, wie das zum Teil von unseren politischen Widersachern immer wieder falsch<br />
dargelegt wird. Wichtig - und das möchte ich aber hier auch betonen - war uns immer die<br />
Auseinandersetzung mit der eigenen, mit der jeweiligen Biografie, die Frage nach <strong>den</strong><br />
Schlussfolgerungen, die Frage nach der Bewertung jeweils anhand der Biografie. Ein<br />
besonders wichtiger Aspekt der Bewertung war neben Beweggrün<strong>den</strong> vor allem auch die<br />
Frage nach eventuell angerichtetem Scha<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Folgen für andere.<br />
Ich sage es hier noch einmal: An der Tätigkeit des nach innen gerichteten Spitzelwesens und<br />
Repressionsapparats des MfS gab es für unsere Partei nie etwas zu beschönigen, aber<br />
Menschen hat sie, unsere Partei, auch immer Einsichts- und Veränderungsfähigkeit<br />
zugestan<strong>den</strong>. Ich <strong>den</strong>ke, das ist in diesem Prozess auch unbedingt notwendig. Deshalb<br />
seien hier nochmals an Ihrem Vorgehen einige deutliche Zweifel erlaubt.<br />
Erstens: Beim Erlass des Stasi-Unterlagen-Gesetzes war immer vom Gesetzgeber betont<br />
wor<strong>den</strong>, dieses Gesetz hat lediglich eine befristete Geltung und ist der historischen<br />
Übergangssituation von der Diktatur in die Demokratie geschuldet. Die Veränderung der<br />
Überprüfungen für bestimmte Personengruppen hinsichtlich einer Tätigkeit für <strong>den</strong><br />
Staatssicherheitsdienst verstieß bei der Verlängerung im Jahre 2006 im Deutschen<br />
Bundestag eigentlich schon gegen <strong>den</strong> ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, meine<br />
Damen und Herren. Dieser hatte 1991 die Überprüfung gemäß § 20 Abs. 10 Nr. 3 des Stasi-<br />
Unterlagen-Gesetzes auf 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. bis zum bekannten<br />
29.12.2006, befristet. Demnach durfte nach Ablauf dieser Frist die Tatsache einer Tätigkeit<br />
für <strong>den</strong> Staatssicherheitsdienst dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten<br />
und nicht zu seinem Nachteil verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
Meine Damen und Herren, zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im<br />
Strafrecht wie im Zivilrecht. Die Zeit spielt dabei eine entschei<strong>den</strong>de Rolle. Diese Bewährung<br />
in der Demokratie, meine Damen und Herren, spielte bei <strong>den</strong> Abwägungen des bekannten<br />
<strong>Landtag</strong>sgremiums aus meinem Erleben und aus Sicht meiner Fraktion keinerlei Rolle, weil<br />
es durch eine politische Ausrichtung ausschließlich Bestrafung - und das für eine Mehrheit -<br />
von vornherein zum Ziel hatte. Das lehnen wir deutlich ab, meine Damen und Herren!<br />
(Beifall DIE LINKE)