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1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...

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Zur Fristverlängerung möchte ich hier noch einmal grundsätzlich anmerken: Wir als LINKE,<br />

und ich betone dies, sind auch weiterhin für einen offenen und transparenten Umgang mit<br />

Biografien von Kandidatinnen und Kandidaten und Mandatsträgern und haben das auch in<br />

der Vergangenheit stets so praktiziert. Die Wähler haben Anspruch auf die Offenlegung, um<br />

eine adäquate Wahlentscheidung treffen zu können. Darum sind wir nicht gegen<br />

Überprüfungen, wie das zum Teil von unseren politischen Widersachern immer wieder falsch<br />

dargelegt wird. Wichtig - und das möchte ich aber hier auch betonen - war uns immer die<br />

Auseinandersetzung mit der eigenen, mit der jeweiligen Biografie, die Frage nach <strong>den</strong><br />

Schlussfolgerungen, die Frage nach der Bewertung jeweils anhand der Biografie. Ein<br />

besonders wichtiger Aspekt der Bewertung war neben Beweggrün<strong>den</strong> vor allem auch die<br />

Frage nach eventuell angerichtetem Scha<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Folgen für andere.<br />

Ich sage es hier noch einmal: An der Tätigkeit des nach innen gerichteten Spitzelwesens und<br />

Repressionsapparats des MfS gab es für unsere Partei nie etwas zu beschönigen, aber<br />

Menschen hat sie, unsere Partei, auch immer Einsichts- und Veränderungsfähigkeit<br />

zugestan<strong>den</strong>. Ich <strong>den</strong>ke, das ist in diesem Prozess auch unbedingt notwendig. Deshalb<br />

seien hier nochmals an Ihrem Vorgehen einige deutliche Zweifel erlaubt.<br />

Erstens: Beim Erlass des Stasi-Unterlagen-Gesetzes war immer vom Gesetzgeber betont<br />

wor<strong>den</strong>, dieses Gesetz hat lediglich eine befristete Geltung und ist der historischen<br />

Übergangssituation von der Diktatur in die Demokratie geschuldet. Die Veränderung der<br />

Überprüfungen für bestimmte Personengruppen hinsichtlich einer Tätigkeit für <strong>den</strong><br />

Staatssicherheitsdienst verstieß bei der Verlängerung im Jahre 2006 im Deutschen<br />

Bundestag eigentlich schon gegen <strong>den</strong> ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, meine<br />

Damen und Herren. Dieser hatte 1991 die Überprüfung gemäß § 20 Abs. 10 Nr. 3 des Stasi-<br />

Unterlagen-Gesetzes auf 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. bis zum bekannten<br />

29.12.2006, befristet. Demnach durfte nach Ablauf dieser Frist die Tatsache einer Tätigkeit<br />

für <strong>den</strong> Staatssicherheitsdienst dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten<br />

und nicht zu seinem Nachteil verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Meine Damen und Herren, zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im<br />

Strafrecht wie im Zivilrecht. Die Zeit spielt dabei eine entschei<strong>den</strong>de Rolle. Diese Bewährung<br />

in der Demokratie, meine Damen und Herren, spielte bei <strong>den</strong> Abwägungen des bekannten<br />

<strong>Landtag</strong>sgremiums aus meinem Erleben und aus Sicht meiner Fraktion keinerlei Rolle, weil<br />

es durch eine politische Ausrichtung ausschließlich Bestrafung - und das für eine Mehrheit -<br />

von vornherein zum Ziel hatte. Das lehnen wir deutlich ab, meine Damen und Herren!<br />

(Beifall DIE LINKE)

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